Kategorie: Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss

  • Rat beschließt über Jahresabschluss des Sondervermögens Grundstücksentwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    05.02.2026RatDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hat für das Jahr 2023 einen Jahresfehlbetrag von 177.532,60 Euro erwirtschaftet. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 29,58 Millionen Euro. Der Rat soll den Jahresabschluss am 5. Februar beschließen.

    Jahresfehlbetrag wird mit Rücklage verrechnet

    Der von der örtlichen Rechnungsprüfung geprüfte Jahresabschluss 2023 des Sondervermögens Grundstücksentwicklung weist bei einer Bilanzsumme von 29.584.486,82 Euro einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 177.532,60 Euro aus. Dieser soll mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden.

    Die Verwaltung legt dem Rat die Beschlussfassung über den Jahresabschluss vor. Zuvor wird der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar 2026 in einer Vorberatung über die Vorlage diskutieren.

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    Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

    Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 29. August 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Bei dem Sondervermögen handelt es sich um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die den Jahresabschluss unter Beachtung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW aufgestellt hat. Dabei wurden die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) angewendet.

    Entlastung des Ausschusses

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll für das Wirtschaftsjahr 2023 entlastet werden. Dieser hatte bereits vorbehaltlich der Ratsentscheidung die Betriebsleitung des Sondervermögens für das Jahr 2023 entlastet.

  • Stadt Bochum will GovTech Kommunal beitreten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, als ordentliches Mitglied dem Verein „GovTech Kommunal e.V.“ beizutreten. Die Mitgliedschaft soll die Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben und den Zugang zu innovativen Technologielösungen ermöglichen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 8.000 Euro.

    Digitale Verwaltung gemeinsam vorantreiben

    GovTech Kommunal ist ein neuer Verein unter dem Dach von GovTech Deutschland e.V., einer gemeinsamen Gründung von Bundesregierung und Ländern. Der Verein soll Kommunen dabei helfen, digitale Innovationen schneller und gemeinsam zu nutzen. Ziel ist es, die Kräfte der Kommunen zu bündeln und den verantwortungsvollen Einsatz innovativer Technologie im öffentlichen Sektor zu fördern.

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    Drei Säulen des Angebots

    Das Angebot für Mitgliedskommunen gliedert sich in drei Bereiche:

    Learning: GovTech Kommunal bietet praxisorientierte Weiterbildungskurse zu digitalen Schlüsselkompetenzen wie Cybersecurity, Künstliche Intelligenz und Cloud-Technologien an. Die virtuellen Kurse können von Mitarbeitern ohne zusätzliche Kosten besucht werden. Ab Mitte 2026 wird eine digitale Lernplattform mit personalisierten Lernpfaden verfügbar sein.

    Lösungsentwicklung: Dank der Inhouse-Fähigkeit können Mitgliedskommunen GovTech Kommunal direkt ohne Ausschreibung beauftragen. In sechs- bis zwölfwöchigen Vorprojekten wird der konkrete Bedarf ermittelt, bevor in längerfristigen Projekten gemeinsam mit Unternehmen einsatzfähige digitale Produkte entstehen.

    Deutschlandplattform: Eine gemeinsame technologische Plattform soll als „Betriebssystem der Verwaltung“ fungieren. Kommunen können dort cloudbasierte Fachanwendungen ohne weitere Ausschreibung nutzen und eigene Anwendungen bereitstellen.

    Rechtssichere Beauftragung möglich

    Als Verein mit ausschließlich kommunalen Mitgliedern erfüllt GovTech Kommunal die Voraussetzungen für Inhouse-Vergaben nach § 108 GWB. Die Mitgliedskommunen kontrollieren den Verein über die Mitgliederversammlung ähnlich wie ihre eigenen Dienststellen, wodurch Beauftragungen ohne aufwändige Vergabeverfahren möglich werden.

    Kosten und Vertretung

    Der nach Gemeindegrößenklassen gestaffelte Mitgliedsbeitrag beläuft sich für Bochum auf jährlich 8.000 Euro und soll aus dem Budget der Stabsstelle Digitalisierung finanziert werden. Chief Digital Officer Denes Kücük soll die Stadt in den Vereinsgremien vertreten.

    Die Beratung erfolgt am 28. Januar im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss, die Entscheidung fällt der Rat am 5. Februar 2026.

  • Fischereiverband-Vertreter soll nachträglich in Naturschutzbeirat gewählt werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Der Rat der Stadt will die Zusammensetzung des Naturschutzbeirats vervollständigen. Nachdem der Fischereiverband NRW bei der Wahl am 18. Dezember noch keinen Kandidaten benannt hatte, schlägt er nun Christian Edler als Vertreter vor.

    Nachträgliche Wahl erforderlich

    Bei der Neuwahl des Naturschutzbeirats am 18. Dezember 2025 blieb ein Platz unbesetzt: Der Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V. hatte zunächst keinen Kandidaten vorgeschlagen. Inzwischen hat der Verband Christian Edler als ordentliches Mitglied benannt.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 28. Januar 2026 vorberaten, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 5. Februar 2026.

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    Gesetzlicher Rahmen

    Nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW besteht der Naturschutzbeirat aus 16 Mitgliedern verschiedener Verbände und Organisationen. Der Fischereiverband NRW ist dabei ausdrücklich vorschlagsberechtigt und stellt einen der elf vorgeschriebenen Vertreter.

    Eigentlich soll ein Vorschlag mit mindestens zwei Bewerbern vorliegen. Da es sich jedoch um eine „abgeminderte Soll-Vorschrift“ handelt, ist die Wahl auch mit nur einem Kandidaten möglich.

    Aufgaben des Naturschutzbeirats

    Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde wirkt beim Schutz, der Pflege und Entwicklung der Landschaft mit. Er unterbreitet Vorschläge und Anregungen, vermittelt der Öffentlichkeit die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege und wirkt bei Fehlentwicklungen entgegen.

    Die 16 Mitglieder vertreten verschiedene Umwelt-, Land- und Forstwirtschafts-, Jagd-, Fischerei-, Sport- und Imkerverbände. Sie arbeiten ehrenamtlich und werden vor allen wichtigen Entscheidungen der Naturschutzbehörde angehört.

  • Land übernimmt über 136 Millionen Euro Altschulden der Stadt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Teilnahme der Stadt am Altschuldenentlastungsgesetz NRW bewilligt. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt Liquiditätskredite in Höhe von 136.524.226,01 Euro und entlastet damit den städtischen Haushalt jährlich um rund 2,8 Millionen Euro.

    Bewilligungsbescheid bestätigt Entschuldung

    Mit Bescheid vom 23. Dezember 2025 hat die Bezirksregierung Arnsberg den Umfang der Schuldenübernahme durch das Land NRW festgesetzt. Die bewilligte Summe liegt damit rund vier Millionen Euro über der ursprünglich geschätzten Entlastung von 132,5 Millionen Euro, die bei der Antragstellung im Juli 2025 prognostiziert worden war.

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    Komplexe Berechnung der übermäßigen Verschuldung

    Grundlage für die Entschuldung bilden die Liquiditätskredite zum Stichtag 31. Dezember 2023. Von den ursprünglich 544,7 Millionen Euro Liquiditätskrediten wurden zunächst investive Anteile in Höhe von 175,5 Millionen Euro abgezogen. Nach Abzug des kommunalen Eigenanteils von 100 Euro je Einwohner (36,6 Millionen Euro) ergaben sich übermäßige Liquiditätskredite von 332,5 Millionen Euro.

    Das Land übernimmt davon 41,055 Prozent, was der sogenannten Mindestentschuldung entspricht. Eine zusätzliche Spitzenentschuldung greift bei der Stadt nicht, da die verbleibende Pro-Kopf-Verschuldung unter 1.500 Euro je Einwohner liegt.

    Umsetzung bis Ende 2026

    Die tatsächliche Schuldenübernahme erfolgt durch einen Schuldnerwechsel bei verschiedenen Liquiditätskrediten. Das zuständige Finanzministerium wird die festgesetzten Beträge bis spätestens zum 31. Dezember 2026 in Abstimmung mit dem städtischen Amt für Finanzsteuerung ablösen. Bis zur tatsächlichen Übernahme verbleiben Zins- und Tilgungspflichten bei der Stadt.

    Die jährlichen Einsparungen von geschätzt 2,8 Millionen Euro werden anteilig ab 2026 beziehungsweise 2027 wirksam und fließen in die Produktgruppe Allgemeine Finanzwirtschaft ein. Sie dienen zur Erreichung des im Haushalt eingeplanten globalen Minderaufwandes.

    Strukturelle Probleme bleiben bestehen

    Trotz der Altschuldenentlastung weist die Verwaltung auf die weiterhin ansteigende strukturelle Unterfinanzierung der Städte hin. Neben der einmaligen Entschuldung sei eine wesentliche Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung durch Bund und Land erforderlich, um dem bereits begonnenen Anstieg der Liquiditätskredite entgegenzuwirken.

    Die Mitteilung wird am 28. Januar 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss und am 5. Februar 2026 im Rat zur Kenntnis gebracht.

  • Rat wählt neuen Wahlausschuss für kommende Wahlperiode

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    05.02.2026RatEinstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages

    Der Rat der Stadt soll in seiner Sitzung am 5. Februar 2026 einen neuen Wahlausschuss mit zehn Beisitzern und deren Stellvertretern wählen. Der Wahlausschuss ist für die Organisation und Durchführung der Kommunalwahlen zuständig.

    Aufgaben des Wahlausschusses

    Der Wahlausschuss übernimmt zentrale Aufgaben bei der Durchführung von Wahlen. Dazu gehören die Einteilung des Wahlgebiets in Gemeindewahlbezirke, die Zulassung der Wahlvorschläge und die Feststellung des Wahlergebnisses. Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter führt kraft Gesetzes den Vorsitz im Ausschuss.

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    Zusammensetzung und Wahlverfahren

    Die Verwaltung schlägt vor, wie bereits bei vergangenen Kommunalwahlen die maximale Anzahl von zehn Beisitzern zu wählen. Wählbar sind nicht nur Ratsmitglieder, sondern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die zum Rat wählbar sind. Allerdings darf deren Zahl die der Ratsmitglieder nicht übersteigen.

    Für jeden Beisitzer soll eine persönliche Stellvertretung gewählt werden. Wahlbewerber für Ratsmandate und Vertrauenspersonen können grundsätzlich in den Wahlausschuss gewählt werden – ausgenommen sind lediglich Kandidaten für das Oberbürgermeisteramt.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage wird zunächst am 28. Januar 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026. Die Wahl erfolgt entweder mit einem einheitlichen Wahlvorschlag oder im Verhältniswahlverfahren nach Hare/Niemeyer.

  • Rat soll beratenden Platz im Jugendhilfeausschuss vergeben

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    05.02.2026RatEinstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages

    Die Stadtverwaltung schlägt vor, einen weiteren Vertreter der freien Jugendhilfe als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu berufen. Der Grund: Nicht alle eingereichten Vorschläge konnten bei der jüngsten Ausschusswahl berücksichtigt werden.

    Zusätzlicher Platz nach Jugendamtssatzung

    Nach der Wahl der Ausschussmitglieder am 20. November 2025 muss nun ein weiterer Schritt folgen: Gemäß § 4 Absatz 3 Nummer 9 der Jugendamtssatzung ist der Rat verpflichtet, einen Vertreter eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zu bestellen, dessen ursprünglicher Vorschlag nicht berücksichtigt werden konnte.

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    Beratende Funktion ohne Stimmrecht

    Das neue Mitglied wird ausschließlich beratend tätig sein. Der Jugendhilfeausschuss besteht laut Satzung aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern einschließlich der Vorsitzenden sowie zusätzlichen beratenden Mitgliedern ohne Stimmrecht.

    Zeitplan für die Entscheidung

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 28. Januar 2026 vorberaten. Die endgültige Entscheidung über die Bestellung trifft der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026.

    Die Maßnahme verursacht nach Angaben der Verwaltung keine zusätzlichen Kosten und hat keine klimarelevanten Auswirkungen.

  • Ratsbürgerentscheid zur Olympia-Bewerbung soll am 19. April 2026 stattfinden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt will ihre Bürgerinnen und Bürger über die Beteiligung an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein-Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele 2036, 2040 oder 2044 abstimmen lassen. Der Ratsbürgerentscheid ist für den 19. April 2026 geplant und soll ausschließlich als Briefwahl durchgeführt werden.

    Beratungsfolge und Abstimmungstermin

    Der Rat soll am 5. Februar 2026 über die Durchführung des Ratsbürgerentscheids entscheiden. Zuvor beraten der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit am 23. Januar sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar über die Vorlage.

    Die Fragestellung lautet: „Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Bochum an der gemeinsamen Bewerbung der Region Köln Rhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 beteiligt?“

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    Bewerbungskonzept der Region Rhein-Ruhr

    Das Konzept bündelt die Stärken von 17 Kommunen in Nordrhein-Westfalen, ergänzt um weitere Standorte für spezielle Disziplinen. Alle Sportstätten sind bereits vorhanden oder können temporär errichtet werden – ein 100-Prozent-Konzept ohne Neubau permanenter Anlagen.

    Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat das Konzept bereits als sportfachlich geeignet bestätigt. Neben der Region Rhein-Ruhr bewerben sich auch Berlin, Hamburg und München. In München fiel der Bürgerentscheid bereits mit 66,4 Prozent positiv aus.

    Bochums Rolle im Olympia-Konzept

    Die Stadt würde mit zwei Austragungsorten vertreten sein: Das Ruhrstadion für Fußball und der Sportpark Lohrheide für Modernen Fünfkampf. Die Disziplin Fechten des Modernen Fünfkampfs ist in der Jahrhunderthalle vorgesehen.

    Kosten und Finanzierung

    Die Durchführung des Ratsbürgerentscheids wird voraussichtlich 520.000 Euro kosten. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt 85 Prozent der Kosten, sodass für die Stadt ein Eigenanteil von 78.000 Euro anfällt.

    Für die eigentlichen Olympischen Spiele rechnet der DOSB mit Durchführungskosten von 4,8 Milliarden Euro bei Einnahmepotentialen von 5,2 Milliarden Euro. Infrastrukturinvestitionen lassen sich derzeit noch nicht beziffern.

    Briefwahl ohne Antragsverfahren

    Rund 288.000 abstimmungsberechtigte Bürgerinnen und Bürger erhalten die Abstimmungsunterlagen automatisch per Post. Nach der Satzung werden sie zusätzlich über die Auffassungen der Ratsfraktionen und eine Stimmempfehlung des Oberbürgermeisters informiert.

    Die DOSB-Entscheidung für eines der vier Bewerberkonzepte soll am 26. September 2026 in Baden-Baden fallen.

  • Verwaltung legt Wirtschaftlichkeitsanalyse städtischer Parkhäuser vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Wirtschaftlichkeit städtischer Parkeinrichtungen geantwortet. Während die meisten Parkhäuser kostendeckend arbeiten, werden vier Standorte mit öffentlichen Mitteln unterstützt.

    Vier Parkhäuser erhalten städtische Unterstützung

    Die städtischen Parkhäuser werden durch die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum (WEG) betrieben. Wie die Verwaltung in ihrer Antwort auf die Anfrage von Dr. Sonja Knobbe (Die Linke) mitteilt, arbeiten die meisten Parkhäuser gewerblich und kostendeckend.

    Eine Ausnahme bilden vier Standorte, die im Interesse der Allgemeinheit finanziell unterstützt werden: die Parkhäuser P9 Schauspielhaus, Westpark und Stadionring, die bei Veranstaltungen der angrenzenden Veranstaltungsstätten zum Einsatz kommen, sowie das Parkhaus Alter Markt in Wattenscheid.

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    Investitionen von 20 Millionen Euro in fünf Jahren

    In den vergangenen fünf Jahren investierte die Stadt rund 20 Millionen Euro in ihre Parkhäuser. Der Großteil entfiel dabei auf den Neubau des P7 am Hauptbahnhof sowie die Modernisierung des P1 unter dem Husemannplatz. Für die kommenden Jahre sind weitere Investitionen in Höhe von etwa 3,5 Millionen Euro geplant.

    Keine Opportunitätskostenberechnung für Parkflächen

    Auf die Frage nach hypothetischen Nutzungswerten der Parkflächen für andere städtebauliche Zwecke antwortete die Verwaltung, dass hierzu keine Berechnungen durchgeführt wurden. Die Flächen seien dem öffentlichen Straßenraum zugeordnet und ihre Nutzbarkeit durch Widmung, Verkehrs- und Erschließungsfunktionen sowie bauliche Rahmenbedingungen bestimmt. Eine kurzfristige Umnutzung für andere Zwecke sei daher meist nicht realistisch.

    Verweis auf frühere Berichte

    Für detailliertere Informationen zur finanziellen Situation verwies die Verwaltung auf eine bereits vorliegende Antwort mit der Vorlagennummer 20250821 aus dem Ausschuss für Beteiligung und Controlling. Dem Rat werden regelmäßig Wirtschaftspläne, Quartalsberichte und Jahresabschlüsse der WEG zur Verfügung gestellt.

  • Verwaltung plant engere Verzahnung von Pflege und Quartiersentwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Mitte(S. auch Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“) Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten
    21.04.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung will ambulante Pflege stärker in wohnortnahe Quartiersentwicklungsprozesse einbeziehen, um stationäre Unterbringungen zu vermeiden. Gleichzeitig soll bezahlbares Service-Wohnen ausgebaut werden. Das geht aus einer Antwort auf Anfragen der Linken-Fraktion zur kommunalen Pflegeplanung hervor.

    Die Verwaltung setzt auf eine enge Verzahnung von Pflegeplanung und Quartiersentwicklung, wie im „Handlungsplan Leben im Alter 2025-2030“ vorgesehen. Ambulante Pflege soll dabei als wichtiger Partner in der niederschwelligen Versorgung vor Ort eingebunden werden.

    Quartiersnetzwerke gegen Fachkräftemangel

    Angesichts der bundesweit angespannten Lage in der ambulanten Pflege durch Fachkräftemangel und Insolvenzrisiken strebt die Stadt die Einbindung in stabile Quartiersnetzwerke an. Eine Vernetzung mit städtischen Stellen, Seniorenbüros und ehrenamtlichen Strukturen soll die Versorgungssicherheit stärken und dem Leitbild der „Sorgenden Gemeinschaften“ (Caring Communities) folgen.

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    VBW setzt auf geförderten Wohnungsbau

    Beim Ausbau bezahlbaren Service-Wohnens sieht die Verwaltung die städtische Wohnungsbaugesellschaft VBW in einer Vorreiterrolle. Diese hat sich zum Ziel gesetzt, 50 Prozent ihres Neubau-Wohnraums unter Inanspruchnahme der Wohnraumförderung zu realisieren.

    Mit der Fortschreibung des Handlungskonzeptes Wohnen wurde 2024 eine Quote für geförderten Wohnungsbau eingeführt: Auf städtischen Flächen müssen mindestens 40 Prozent der Geschossfläche, bei nicht-städtischen Flächen mindestens 30 Prozent im geförderten Wohnungsbau errichtet werden.

    Verbindliche Standards für Service-Wohnen geplant

    Ein zentraler Baustein ist die Einführung eines verbindlichen „Bochumer Standards“ für Service-Wohnen. Da der Begriff rechtlich nicht geschützt ist, sollen Mindeststandards für mehr Transparenz sorgen. Mieter sollen klar erkennen können, welche Grundleistungen wie Hausnotruf oder Ansprechpartner pauschal enthalten sind. Konkrete Gespräche zur Definition sind für 2026 vorgesehen.

    Innovative Ansätze gegen Altersarmut

    Zur Finanzierbarkeit der Maßnahmen setzt die Verwaltung auf innovative und niederschwellige Konzepte. Das Projekt „#wegeweisend“ geht aktiv auf alleinlebende Senioren zu, um Vereinsamung und Altersarmut zu reduzieren. Ein Arbeitskreis Beratung soll die Beratungslandschaft transparenter gestalten und Doppelstrukturen vermeiden.

    Besonders gefördert wird der Ausbau ambulant betreuter Wohngemeinschaften als kosteneffizientere Alternative zur vollstationären Pflege. Hier bietet die seit 2025 erhöhte Anschubfinanzierung der Pflegekassen (§ 45e SGB XI) gemeinsam mit der Landesförderung starke finanzielle Anreize für Investoren.

    Rückgang bei Hilfe zur stationären Pflege

    Bei der Finanzierung stationärer Pflege zeigen aktuelle Zahlen einen Rückgang der Hilfeempfänger: Der Anteil der Menschen in stationären Einrichtungen, die Transferleistungen beziehen, sank von 46 Prozent (2021) auf 37 Prozent (2023). Dies liegt jedoch primär an gesetzlichen Neuregelungen wie den Leistungszuschlägen der Pflegekassen und dem Wohngeld-Plus-Gesetz, nicht an einer strukturellen Verbesserung der Einkommenssituation.

    Die Verwaltung warnt, dass dieser Entlastungseffekt seit 2024 wieder schwindet, da massive Kostensteigerungen die Zuschüsse aufzehren.

  • SPD erkundigt sich nach Verzögerungen beim Jugendtreff Hofstede

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die SPD-Fraktion fragt nach dem aktuellen Stand der geplanten Umbau- und Sanierungsmaßnahmen am Jugendtreff Hofstede an der Riemker Straße. Trotz Übergabe an die Zentralen Dienste im Januar 2025 konnten bislang keine Umsetzungsarbeiten festgestellt werden.

    Geplante Maßnahmen seit 2025 ohne sichtbare Fortschritte

    Laut einer Mitteilung der Verwaltung sollten der barrierefreie Umbau und die energetische Sanierung des Jugendtreffs Hofstede in den Jahren 2025 bis 2027 umgesetzt werden. Das Objekt wurde bereits im Januar 2025 an die Zentralen Dienste übergeben und der Auftrag zur Umbaumaßnahme des Kinder- und Jugendfreizeithauses erteilt. Dennoch sind im Jahr 2025 keine Umsetzungsarbeiten erkennbar geworden.

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    Umfassende Anfrage zu Zeitplan und Konzeption

    Die SPD-Fraktion möchte in ihrer Anfrage für die Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses am 11. März 2026 den aktuellen Sachstand der Umbau- und Sanierungsmaßnahme erfahren. Darüber hinaus interessiert sie sich für den konkreten Zeit-, Budget- und Maßnahmenplan der Fachverwaltung.

    Beteiligung und Bürgerbeteiligung im Fokus

    Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der konzeptionellen Entwicklung des Jugendtreffs. Die SPD erkundigt sich, ob das Jugendamt bereits eine Konzeption mit bedarfsorientierter Schwerpunktsetzung für die Riemker Straße 12 erstellen konnte. Falls nicht, möchte die Fraktion wissen, wann mit einer solchen Konzeptionierung zu rechnen ist.

    Besonders interessiert sich die SPD dafür, ob die Akteure der Hofsteder-Riemker Sozialraumkonferenz bei der Konzepterstellung einbezogen wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, fragt sie nach, ob die Verwaltung plant, die Träger der Jugendhilfe im Stadtteil Hofstede konkret zu beteiligen.

    Erfahrungen aus Bürgerbeteiligung

    Die Fraktion möchte außerdem erfahren, welche Erkenntnisse das Jugendamt aus der Hofsteder Bürgerbeteiligung im Rahmen des Stadtteil-Parcours am 16. Mai 2025 für den weiteren Prozess mitnehmen konnte.

    Finanzierungssicherheit hinterfragt

    Abschließend thematisiert die SPD die mittelfristige Finanzierungssicherheit und fragt, ob die Investitionsmittel für den barrierefreien Umbau und die energetische Sanierung des Jugendtreffs Hofstede auch weiterhin zweckgebunden in den Haushaltsplanungen zur Verfügung stehen.