Kategorie: Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss

  • Verkaufsoffener Sonntag in Langendreer zum Fest „Bänke raus“ geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 1 (Linke)
    Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, AfD)
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Rat soll eine ordnungsbehördliche Verordnung für einen verkaufsoffenen Sonntag am 14. Juni 2026 in Bochum-Langendreer beschließen. Anlass ist das bereits zum 14. Mal stattfindende Bürgerfest „Bänke raus“, das Teil der Bürgerwoche Bochum-Ost ist.

    Bürgerfest mit langer Tradition

    Das Fest „Bänke raus“ wurde 2011 erstmals in Anlehnung an das Stillleben auf der A 40 durchgeführt und ist seit 2015 in die Bürgerwoche Bochum-Ost integriert. Es handelt sich um ein nicht kommerzielles Fest, das von einer Arbeitsgruppe aus Werbegemeinschaft, Stadtteilmanagement, drei Kirchengemeinden, dem Sportverein 04, dem Stadtteilverein „Langendreer hat’s“, dem Basketball Club Langendreer und Anwohnern organisiert wird.

    Die Veranstaltung findet am 15. Juni 2026 von 13:00 bis 18:00 Uhr in der Alten Bahnhofstraße zwischen Mansfelder Straße/Maiwegstraße und Ümminger Straße/Auf dem Helwe statt. Das Programm umfasst zwei Bühnen mit Musikprogramm, Straßen-Acts, Kinderschminken, Basteln, einen Streetball-Turnier, internationale Gastronomie und einen Flohmarkt.

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    Rechtliche Grundlagen und Prüfung

    Nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW dürfen Verkaufsstellen an höchstens acht Sonn- und Feiertagen pro Jahr im öffentlichen Interesse von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen steht.

    Die Verwaltung sieht die rechtlichen Voraussetzungen als erfüllt an. Das Fest zieht nach Angaben des Veranstalters rund 10.000 Besucher an und hat sich über die Jahre kontinuierlich entwickelt – von ursprünglich 39 Standplätzen 2011 auf 125 Parzellen 2025. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte bereits 2017 festgestellt, dass die Ladenöffnung sich als „bloßer Annex“ des Festes darstellt.

    Stellungnahmen der Sozialpartner

    Die Gewerkschaft ver.di lehnt die geplante Sonntagsöffnung ab und verweist auf die Belastung der Beschäftigten sowie den verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht sich gegen verkaufsoffene Sonntage aus und empfiehlt andere Formen der Freizeitgestaltung. Die Evangelische Kirche sieht die Sonntagsöffnung ebenfalls kritisch.

    Die Handwerkskammer Dortmund und die Industrie- und Handelskammer unterstützen hingegen den Antrag für die verkaufsoffenen Sonntage.

    Beratungsverfahren

    Die Vorlage durchläuft ein umfangreiches Beratungsverfahren: Alle sechs Bezirksvertretungen werden angehört, der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss beraten vor. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.

    Insgesamt hat der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe für 2026 zehn verkaufsoffene Sonntage in verschiedenen Stadtteilen beantragt, die jeweils in separaten Beschlussvorlagen behandelt werden.

  • Stadt Bochum überarbeitet Geschäftsordnung für politische Gremien

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 3 (CDU)
    Dagegen: 5 (AfD, Linke)
    Dafür: 9 (SPD,Grüne,UWG:FB, WatC)
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 1
    Dagegen: 8
    Dafür: 10
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestMehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages
    Enthaltungen: 5 (CDU)
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 11 (SPD, Grüne, LINKE)
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 1 (Linke)
    Dagegen: 4 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU)
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 3 (AfD)
    Dafür: 16 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 1 (FDP)
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 15 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU, Die Linke)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Rat der Stadt Bochum plant eine umfassende Änderung seiner Geschäftsordnung. Neben den ursprünglich beantragten Anpassungen werden auch eine neue Präambel verfasst und weitreichende Digitalisierungsaspekte berücksichtigt.

    Beratungsverfahren startet im März

    Die Vorlage zur Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen wird zunächst in allen sechs Bezirksvertretungen der Stadt zur Anhörung gestellt. Die Beratungen beginnen am 3. März 2026 in den Bezirksvertretungen Wattenscheid und Nord, gefolgt von Südwest und Ost am 4. März sowie Mitte am 5. März. Die Bezirksvertretung Süd beschließt die Anhörungsrunde am 10. März.

    Anschließend wird der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März 2026 die Vorlage vorberaten, bevor der Rat am 19. März die finale Entscheidung trifft.

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    Umfassende Modernisierung geplant

    Die Überarbeitung geht über die ursprünglich vom Rat am 18. Dezember 2025 beantragten Änderungen hinaus. So wird eine völlig neue Präambel verfasst und eine umfassende Berücksichtigung von Digitalisierungsaspekten vorgenommen. Auch die weitreichenden Änderungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen fließen in die Neufassung ein.

    Vollständige Dokumentation geplant

    Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Änderungen liegt der Vorlage neben der neuen Geschäftsordnung auch eine Synopse bei, die alle Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung dokumentiert. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen sind mit der Änderung nicht verbunden.

  • Verkaufsoffener Sonntag für Sommerfest in Wattenscheid geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 2 (SPD,Grüne)
    Dagegen: 3 (SPD,Grüne,Linke)
    Dafür: 11 (SPD, CDU, UWG:FB, AfD, WatC)
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung schlägt vor, am 14. Juni 2026 anlässlich des Sommerfestes WAT 609 die Geschäfte in der Wattenscheider Innenstadt zu öffnen. Der Rat soll über die ordnungsbehördliche Verordnung für den verkaufsoffenen Sonntag entscheiden.

    Das Ordnungs- und Veterinäramt hat eine Beschlussvorlage für einen verkaufsoffenen Sonntag im Stadtbezirk Wattenscheid vorgelegt. Anlass ist das geplante Sommerfest WAT 609, das von Freitag, 12. Juni, bis Sonntag, 14. Juni 2026 stattfinden soll.

    Sommerfest als achte Folgeveranstaltung

    Die Veranstaltung WAT 609 soll als achte Folgeveranstaltung der Jubiläumsveranstaltung WAT 600 aus dem Jahr 2017 durchgeführt werden. Das identitätsstiftende Veranstaltungsformat wird von Wattenscheider Bürgern gestaltet und bietet zahlreichen örtlichen Einrichtungen, Vereinen und Parteien die Möglichkeit zur Präsentation.

    Das Fest umfasst ein Musikprogramm auf dem Alten Markt sowie 17-20 Pagodenzelte in der Fußgängerzone, in denen sich die teilnehmenden Organisationen vorstellen können. Zusätzlich sind Aktivitäten auf dem August-Bebel-Platz geplant, darunter Spielmöglichkeiten für Kinder und Familien.

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    Räumliche Begrenzung der Ladenöffnung

    Die geplante Verkaufsstellenöffnung soll sich auf die unmittelbare Nähe zur Veranstaltung beschränken: den Alten Markt, die Wattenscheider Fußgängerzone (Oststraße, teilweise Hochstraße), den August-Bebel-Platz sowie Teile der Freiheitsstraße, Voedestraße und Saarlandstraße.

    Der ursprünglich von der Werbegemeinschaft Wattenscheid gewünschte erweiterte Bereich um Hochstraße und Gertrudiscenter kann nach Einschätzung der Verwaltung mangels hinreichenden Bezugs zur Veranstaltungsfläche nicht einbezogen werden.

    Rechtliche Begründung

    Die Verwaltung sieht die Voraussetzungen des Ladenöffnungsgesetzes als erfüllt an. Ein öffentliches Interesse liege vor, da die Öffnung im Zusammenhang mit einem örtlichen Fest erfolge und dem Erhalt sowie der Stärkung des stationären Einzelhandels diene.

    Die Wattenscheider Innenstadt kämpfe als Stadtbezirkszentrum besonders mit Leerständen, Mindernutzungen und einem Rückgang der Facheinzelhändler. Der Masterplan Einzelhandel von 2017 hatte bereits strukturelle Probleme des Stadtbezirkszentrums identifiziert. Die Corona-Pandemie habe die Situation zusätzlich verschärft.

    Beratungsverfahren

    Die Vorlage durchläuft zunächst alle Bezirksvertretungen zur Anhörung, bevor sie im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten wird. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.

    Die Sozialpartner haben bereits Stellung genommen: Während die Gewerkschaft ver.di und der DGB die Sonntagsöffnung ablehnen, unterstützt die Industrie- und Handelskammer den Antrag. Die Handwerkskammer Dortmund sieht keine Bedenken.

  • Verkaufsoffener Sonntag in Linden: Rat soll Ladenöffnung für Hüftgold-Festival beschließen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 1 (Grüne)
    Dagegen: 3 (Grüne, LINKE)
    Dafür: 14 (SPD, CDU, AfD)
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung beantragt die Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags am 31. Mai 2026 im Stadtteil Linden. Anlass ist das Food-Truck-Festival „Hüftgold“, das seit 2016 jährlich auf dem Wilhelm-Hopmann-Platz stattfindet. Der Rat entscheidet am 19. März über die ordnungsbehördliche Verordnung.

    Hüftgold-Festival als Anlass für Sonntagsöffnung

    Das Food-Truck-Festival „Hüftgold“ findet vom 29. bis 31. Mai 2026 statt und bietet eine kulinarische Weltreise mit internationalen Spezialitäten. Entlang der Hattinger Straße werden Food-Truck-Stationen aufgebaut, ergänzt durch einen Kunsthandwerkermarkt auf dem unteren Wilhelm-Hopmann-Platz mit etwa 30 Ständen. Der Veranstalter rechnet mit rund 5.000 Besuchern.

    Die Verkaufsstellen sollen am Sonntag, 31. Mai 2026, von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet bleiben dürfen. Der räumliche Geltungsbereich beschränkt sich auf den Veranstaltungsbereich rund um die Hattinger Straße und den Wilhelm-Hopmann-Platz.

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    Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

    Gemäß Ladenöffnungsgesetz NRW dürfen Verkaufsstellen an maximal acht Sonntagen pro Jahr im öffentlichen Interesse geöffnet sein. Ein öffentliches Interesse liegt vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen steht. Die Verwaltung sieht diese Voraussetzungen als erfüllt an, da das Festival seit 2016 etabliert ist und die Ladenöffnung lediglich einen „Annex“ zur Veranstaltung darstellt.

    Stellungnahmen der Sozialpartner

    Die Gewerkschaft ver.di lehnt die Sonntagsöffnung ab und verweist auf die Belastung der Einzelhandelsbeschäftigten. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht sich gegen verkaufsoffene Sonntage aus und kritisiert, dass immer die gleichen „Rezepte“ im Wettbewerb mit dem Online-Handel verwendet würden.

    Die Industrie- und Handelskammer unterstützt hingegen den Antrag, während die Handwerkskammer Dortmund keine Bedenken äußert. Die Evangelische Kirche sieht die Sonntagsöffnung kritisch und empfiehlt, im Advent darauf zu verzichten.

    Beratungsfolge bis zur Ratsentscheidung

    Die Vorlage durchläuft bis zur Ratssitzung am 19. März verschiedene Gremien: Zunächst werden alle Bezirksvertretungen angehört, gefolgt von Vorberatungen im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss.

  • Stadt arbeitet an Neufassung der Hauptsatzung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 2 (Linke, WatC)
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordEinstimmig gegen Beschlussvorschlag
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei 5 Enthaltungen (CDU)
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Linke)
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 1 (CDU)
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 1 (FDP)
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 15 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU, Die Linke)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine vollständig überarbeitete Hauptsatzung vor. Die bisherige Fassung stammt aus dem Jahr 2005 und soll an die aktuellen Anforderungen und die fortschreitende Digitalisierung angepasst werden.

    Grundlegende Überarbeitung nach 20 Jahren

    Die Hauptsatzung der Stadt Bochum wurde letztmals 2005 neu gefasst. In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden zwar einzelne Regelungen überarbeitet und ergänzt, dies führte jedoch teilweise zu einer unübersichtlichen Lesbarkeit. Die Verwaltung schlägt daher eine vollständige Neufassung vor, die auch den Anforderungen der voranschreitenden Digitalisierung Rechnung trägt.

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    Umfangreiche Beratungsrunde geplant

    Der Beschlussvorlage mit der Nummer 20252668 geht ein entsprechender Ratsbeschluss vom 18. Dezember 2025 voraus. Bevor der Rat am 19. März 2026 final über die neue Hauptsatzung entscheidet, durchläuft die Vorlage einen umfangreichen Beratungsprozess. Alle sechs Bezirksvertretungen werden zwischen dem 3. und 10. März angehört, bevor der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März die Vorberatung übernimmt.

    Keine Sitzungsgelder für Gruppensitzungen

    Ein Vorschlag zur Gewährung von Sitzungsgeldern auch für Gruppensitzungen konnte die Verwaltung nicht umsetzen. Grund hierfür ist, dass keine rechtliche Grundlage besteht. Nach § 45 Abs. 2 GO NRW sind Regelungen zum Sitzungsgeld in der Entschädigungsverordnung geregelt, die ausdrücklich nur Fraktionssitzungen – nicht jedoch Gruppensitzungen – vorsieht.

    Detaillierte Begründungen in Synopse

    Eine ausführliche Begründung zu den einzelnen Änderungsvorschlägen enthält die beigefügte Synopse. Die neue Hauptsatzung sowie die Gegenüberstellung der Änderungen sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.

  • Neues Polizeipräsidium: Bebauungsplan für Standort am Harpener Hellweg vor Beschluss

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür:13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordMehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (Grüne)
    Dafür: 17 (SPD, CDU, AfD, Linke)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Rat soll am 19. März den Bebauungsplan Nr. 832 für das neue Polizeipräsidium am Harpener Hellweg beschließen. Das 17,5 Hektar große Plangebiet in Kornharpen soll neben dem Polizeistandort auch Gewerbeflächen und Waldausgleichsflächen umfassen.

    Jahrhundertealter Standort wird aufgegeben

    Das bisherige Polizeipräsidium an der Uhlandstraße war über ein Jahrhundert Dienstsitz der Polizei. Eine zeitgemäße Sanierung ist dort jedoch nicht möglich, weshalb die Polizei eine Ausschreibung für einen Neubau durchführte. Die Thelen Gruppe erhielt den Zuschlag und soll das neue Präsidium im westlichen Teil des Plangebietes errichten.

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    Plangebiet zwischen Sheffield-Ring und Harpener Hellweg

    Das Plangebiet liegt nördlich der Wohnbebauung an Havel- und Spreestraße, östlich des Sheffield-Rings und südlich des Harpener Hellwegs. Die derzeit überwiegend ackerbaulich genutzten Flächen sollen als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Im östlichen Teil sind weitere gewerbliche Nutzungen vorgesehen.

    Waldausgleich und Grünverbindung geplant

    Das städtebauliche Konzept sieht vor, die vorhandene Waldfläche im Osten zu sichern und angrenzende landwirtschaftliche Flächen aufzuforsten. Diese sollen als Waldausgleichsflächen für andere städtebauliche Vorhaben dienen, da in der Stadt ein akuter Mangel an solchen Flächen herrscht. Zusätzlich ist eine Grünverbindung zwischen den Bauflächen und der südlich angrenzenden Siedlung geplant.

    Verkehrsanbindung über ausgebauten Harpener Hellweg

    Die Erschließung erfolgt über den Harpener Hellweg, der parallel zum Bebauungsplan ausgebaut wird. Das ursprünglich geplante Konzept mit einem Kreisverkehr wurde zugunsten einer lichtsignalgeregelten Kreuzung geändert, da diese eine höhere Leistungsfähigkeit aufweist. Ein neuer Fuß- und Radweg soll das Gebiet mit angrenzenden Stadtteilen verbinden.

    Lärmschutz und Umweltauswirkungen berücksichtigt

    Gutachterliche Untersuchungen zum Gewerbe- und Verkehrslärm zeigen, dass die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Für die östlichen Gewerbegebiete werden stärker emittierende Anlagen ausgeschlossen. Eine Artenschutzprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass bei Einhaltung von Vermeidungsmaßnahmen keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände eintreten.

    Planverfahren seit 2005 in Bearbeitung

    Der Aufstellungsbeschluss für das Plangebiet wurde bereits 2005 gefasst. Nach verschiedenen Nutzungskonzepten und einer ersten Offenlage 2011 wurde das Verfahren aufgrund der neuen Planungsziele für das Polizeipräsidium grundlegend überarbeitet. Nach erneuter Veröffentlichung und Beteiligungsverfahren erfolgte eine Betroffenenbeteiligung zu geringfügigen Anpassungen.

  • Wirtschaftsplan der Bochum Perspektive GmbH für 2026 zur Beschlussfassung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Bochum Perspektive GmbH (BoPG) hat ihren Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 vorgelegt. Nach Beratung durch den Aufsichtsrat soll der Rat der Stadt über den Plan entscheiden und die Gesellschaftervertreterin entsprechend anweisen.

    Beratungsfolge und Beschlussvorschlag

    Der Wirtschaftsplan durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 17. Februar 2026 sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März 2026, bevor der Rat am 19. März 2026 die endgültige Entscheidung trifft. Die Verwaltung empfiehlt, dem Wirtschaftsplan zuzustimmen und die städtische Gesellschaftervertreterin anzuweisen, einen entsprechenden Beschluss in der Gesellschafterversammlung zu fassen.

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    Flächenentwicklung MARK 51°7 abgeschlossen

    Die Flächenentwicklung des Projekts MARK 51°7 wurde zum 31. Oktober 2025 abgeschlossen, was gleichzeitig das Ende des Durchführungszeitraums der RWP-Förderung markiert. Grundsätzlich sind die Flächen vollständig vermarktet, jedoch haben die Interessenten für die Grundstücke 12 und 34 von ihren Bauvorhaben Abstand genommen. Die Vermarktung dieser Grundstücke wurde daher wieder aufgenommen, ihre Veräußerung ist für 2027 eingeplant.

    Finanzplanung 2026

    Der Erfolgsplan für 2026 sieht keine Erlöse aus Grundstücksverkäufen vor. Die Veräußerung der Grundstücke 12 und 34 in Höhe von 4,1 Millionen Euro ist erst für 2027 berücksichtigt. Stattdessen werden sonstige Umsatzerlöse aus Vermietung und Verpachtung von 0,35 Millionen Euro eingeplant.

    Die Aufwendungen resultieren überwiegend aus laufenden Kosten für Reparaturen, Energiekosten der vermieteten Liegenschaften, Grundbesitzabgaben, Raumkosten, Versicherungen und dem Geschäftsbesorgungsvertrag mit der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG). Die Gewinn- und Verlustrechnung kommt zu einem voraussichtlichen negativen Jahresergebnis von 0,24 Millionen Euro.

    Liquiditätssituation

    Der Finanzplan zeigt einen Mittelbedarf von 0,58 Millionen Euro für 2026. Dem stehen Deckungsmittel in Höhe von 0,35 Millionen Euro gegenüber, die sich hauptsächlich aus Mieterlösen speisen. Der Plan stellt die Liquiditätsplanung für die gesamte Gesellschaft dar und berücksichtigt nicht nur geplante Investitionen.

  • Wirtschaftsplan 2026 der Wirtschaftsförderung Bochum zur Ratsentscheidung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH hat ihren Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2026 vorgelegt. Der Aufsichtsrat empfiehlt die Zustimmung – nun entscheidet der Rat über die weitere Vorgehensweise der städtischen Gesellschaftervertretung.

    Beratungsweg und Entscheidungsfindung

    Der Wirtschaftsplan durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 17. Februar 2026, anschließend den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März. Die finale Entscheidung fällt der Rat am 19. März 2026.

    Der Aufsichtsrat der WiFö hat den Plan bereits in seiner Sitzung vom 30. Januar beraten und der Gesellschafterversammlung eine Zustimmung empfohlen. Mit dem Ratsbeschluss wird die städtische Gesellschaftervertreterin angewiesen, entsprechend zu votieren.

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    Schwerpunkt Breitbandversorgung

    Der Wirtschaftsplan 2026 wird maßgeblich durch das Förderprojekt „Breitbandversorgung“ geprägt. Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen Zuwendungen von 25,7 Millionen Euro für dieses Projekt. Der erforderliche Eigenanteil von 2,9 Millionen Euro wurde der WiFö bereits 2021 und 2025 von der Stadt zur Verfügung gestellt.

    Korrespondierend fallen bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Fremdleistungen und Fremdarbeiten von 28,5 Millionen Euro an. Für 2026 ist eine zusätzliche Entnahme von 2,9 Millionen Euro vorgesehen, um den Eigenanteil zu kompensieren.

    Weitere Geschäftstätigkeiten

    Neben dem Breitbandprojekt betreibt die WiFö das Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ des Landes NRW. Dabei werden leerstehende Ladenlokale angemietet und zeitlich begrenzt zu günstigeren Konditionen an Unternehmen weitervermietet.

    Die sonstigen Umsatzerlöse beziehen sich auf die Organisation von Gründungswettbewerben und Messeteilnahmen, unter anderem regelmäßig an der Expo Real in München.

    Personalentwicklung

    Eine wichtige Änderung betrifft den Personalbereich: Die Personalgestellung städtischer Mitarbeiter ist Ende 2024 ausgelaufen. Die Beschäftigten wurden entweder von der WiFö übernommen oder erhielten neue Aufgabenfelder bei der Stadt.

    Der Wirtschaftsplan gliedert sich in Erfolgsplan, Eigenkapitalentwicklung und Stellenplan. Auf einen eigenständigen Investitions- und Finanzplan wurde verzichtet, da keine größeren Investitionen geplant sind.

  • Stadtrat soll Wirtschaftsplan der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft für 2026 beschließen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) hat ihren Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 vorgelegt. Der Aufsichtsrat empfiehlt die Zustimmung und bittet die Stadt um Kapitaleinzahlungen in Höhe von insgesamt 20,9 Millionen Euro.

    Beratungsweg und Beschlussempfehlung

    Der Wirtschaftsplan durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 17. Februar, dann den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März, bevor der Rat am 19. März final darüber entscheidet. Mit dem Beschluss wird die städtische Gesellschaftervertreterin angewiesen, dem Plan in der Gesellschafterversammlung zuzustimmen.

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    Finanzierung erfordert hohe Kapitaleinzahlungen

    Der Aufsichtsrat der WEG empfiehlt der Stadt, für 2026 eine konsumtive Kapitaleinzahlung von 17,371 Millionen Euro sowie eine investive Kapitaleinzahlung von 3,5 Millionen Euro bereitzustellen. Die konsumtive Zahlung erfolgt bereits 2025 und wurde unter Vorbehalt am 18. Dezember 2025 geleistet.

    Ein großer Teil der konsumtiven Mittel fließt an die Tochtergesellschaften weiter: 6,0 Millionen Euro an die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH, 4,5 Millionen Euro an die Bochumer Veranstaltungs-GmbH und 1,9 Millionen Euro an die Bochumer Beschäftigungsförderungsgesellschaft.

    Schwerpunkte im Geschäftsbereich

    Der Wirtschaftsplan sieht verschiedene Entwicklungen vor: Die Umsätze aus der Parkraumbewirtschaftung sollen durch Stabilisierung nach Sanierungen und turnusmäßige Entgelterhöhungen steigen. Allerdings sind Sanierungsmaßnahmen beim Parkhaus Husemann-Platz (2026) und Konrad-Adenauer-Platz (2025-2028) mit Einnahmeausfällen verbunden.

    Bei den Gewerbemieten sinkt das Niveau, da der Mietvertrag mit der WiFö aufgelöst und durch eine Neujustierung des Geschäftsbesorgungsvertrages ersetzt wird. Zudem entfällt die Investitionsmiete für Laborumbauten der chemischen Untersuchungsämter.

    Investitionen und Eigenkapitalentwicklung

    Der Investitions- und Finanzplan umfasst 5,8 Millionen Euro für 2026 beziehungsweise 40,7 Millionen Euro insgesamt. Die größten Positionen entfallen auf Flächen (35,2 Millionen Euro) und Parkhäuser (3,7 Millionen Euro). Geplante Generalsanierungen der Parkhäuser im Volumen von 11,6 Millionen Euro sind noch nicht eingeplant.

    Die Eigenkapitalquote soll sich von 31,3 Prozent Ende 2026 auf 26,4 Prozent Ende 2030 entwickeln. Zur Finanzierung sind in den Jahren 2029 und 2030 zusätzliche Entnahmen aus der Kapitalrücklage erforderlich.

  • Stadtrat stimmt über Wirtschaftspläne der Stadtwerke-Gruppe für 2026 ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung legt dem Rat die Wirtschaftspläne des ewmr-Konzerns für 2026 vor. Während die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH einen Bilanzgewinn von 44,9 Millionen Euro plant, müssen Verluste in Millionenhöhe bei anderen Konzernunternehmen ausgeglichen werden.

    Beratungstermine und Beschlussweg

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling berät die Vorlage am 17. Februar 2026 vor. Anschließend behandelt der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss das Thema am 11. März, bevor der Rat am 19. März 2026 endgültig entscheidet.

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    Neun Unternehmen im Konzernverbund

    Die Beschlussvorlage umfasst die Wirtschaftspläne von neun Gesellschaften der ewmr-Gruppe: Neben der ewmr selbst gehören dazu die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum (HVV), die Stadtwerke Bochum Holding GmbH, die Stadtwerke Bochum Netz GmbH, die Stadtwerke Bochum GmbH, die GLASFASER RUHR GmbH & Co. KG, die WasserWelten Bochum GmbH, die Fernheizgesellschaft Bochum-Ehrenfeld GmbH sowie die evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH.

    Finanzielle Herausforderungen bei der ewmr

    Die ewmr erwartet für 2025 einen Jahresverlust von 36,0 Millionen Euro und für 2026 sogar 52,9 Millionen Euro. Hauptursache sind anhaltende Verluste aus Kraftwerks- und Speicherbeteiligungen sowie die Verlustübernahmeverpflichtung gegenüber der HVV. Besonders belastend wirken sich die Auswirkungen des Kohleausstiegs und Verluste aus der Vermarktung von Stromlieferverträgen aus.

    Verlustausgleich durch Gewinnabführungen

    Die HVV plant für 2026 mit einem Verlust von 47,1 Millionen Euro, der durch die ewmr ausgeglichen werden muss. Dem stehen Gewinnabführungen anderer Konzernunternehmen gegenüber: Die Stadtwerke Bochum Holding führt 66,0 Millionen Euro ab, die Stadtwerke Bochum GmbH 24,9 Millionen Euro.

    Investitionen in die Infrastruktur

    Trotz der angespannten Finanzlage sind umfangreiche Investitionen geplant. Die Stadtwerke Bochum Holding plant Investitionen von 127,9 Millionen Euro, die Stadtwerke Bochum Netz 41,1 Millionen Euro. Den größten Investitionsposten plant die GLASFASER RUHR mit 92,7 Millionen Euro für den Glasfaserausbau.

    Bädersanierung belastet Finanzergebnis

    Die WasserWelten Bochum GmbH erwartet 2026 einen Verlust von 13,4 Millionen Euro. Das Unternehmen investiert 24,8 Millionen Euro in die Modernisierung der Bochumer Bäder, darunter die Generalmodernisierung des Hallenfreibades Linden und Arbeiten am Wellenfreibad Südfeldmark.