Kategorie: Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss

  • Straßenreinigungsverzeichnis wird umfassend aktualisiert

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Stadt Bochum passt ihr Straßenverzeichnis für die Straßenreinigung grundlegend an. Die 43. Änderungssatzung umfasst Neuaufnahmen, Umstufungen und Löschungen in allen Stadtbezirken. Der Rat soll am 18. Dezember über die Vorlage entscheiden.

    Das Umwelt- und Grünflächenamt hat eine umfangreiche Überarbeitung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vorgelegt. Die Änderungen betreffen alle sechs Stadtbezirke und berücksichtigen zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen sowie Überprüfungen der Reinigungsklassen.

    Neue Straßen und Wege im Verzeichnis

    Insgesamt 14 neue Straßenabschnitte und Wege werden in das Verzeichnis aufgenommen. Dazu gehört der neu benannte Inge-Baecker-Platz in der Innenstadt, der aus dem nördlichen Abschnitt der Prinzenstraße entstand und dem Fußgängerverkehr dient.

    In Bochum-Ost wird die neue Grete-Schickedanz-Straße sowie ein Abschnitt der Suttner-Nobel-Allee vom Tsukuba-Ring bis zum Kreisverkehr aufgenommen. In Bochum-Nord kommen unter anderem Stichstraßen „Auf dem Norrenberge“ und der Odenwaldstraße hinzu.

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    Reinigungsklassen werden angepasst

    Mehrere Straßen erhalten neue Reinigungsklassen. So wird die Lohbergstraße in Bochum-Mitte von der bisherigen zweimaligen auf eine einmalige wöchentliche Reinigung herabgestuft, da sie weder stark befahren noch besonders verschmutzungsanfällig ist.

    Der Nivellesplatz in Wattenscheid wird künftig als Gehweg eingestuft, da er ausschließlich dem Fußgängerverkehr gewidmet ist. Ähnlich wird ein Abschnitt des Paßweges behandelt, wo die Durchfahrt für Fahrzeuge verboten ist.

    Berichtigungen und Löschungen

    Das Verzeichnis wird um nicht mehr gewidmete Straßen bereinigt. So entfällt der Verbindungsweg von der Lohbergstraße zur Wittener Straße in Bochum-Mitte, da die Widmung eingezogen wurde. Auch der Büterhof in Bochum-Nord und der Turmplatz in Bochum-Südwest werden gestrichen.

    Abgelehnte Änderungsanträge

    Mehrere Anträge von Anliegern auf Umstufung ihrer Straßen wurden abgelehnt. Begründungen sind meist die ausreichende aktuelle Reinigungsfrequenz oder vorhandene breite Gehwege, die die bisherige Einstufung rechtfertigen.

    Die Vorlage wird zunächst am 11. Dezember im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025.

  • Stadt erweitert Schulsanierungsprogramm um weitere Maßnahmen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Um die zur Verfügung stehenden Fördermittel vollständig zu nutzen, sollen drei weitere Schulbaumaßnahmen in das Kommunalinvestitionsförderungsprogramm aufgenommen werden. Der Rat entscheidet am 18. Dezember über die Erweiterung.

    Drei neue Projekte für das Förderprogramm

    Die Verwaltung schlägt vor, zusätzlich zu den bereits im Programm enthaltenen Maßnahmen drei weitere Schulbauprojekte in das Förderprogramm KInvFG 2 aufzunehmen:

    • Sanierung der Turnhalle der Lina-Morgenstern-Schule in der Bonhoefferstraße 50
    • Brandschutzsanierung der Aula des Alice-Salomon-Berufskollegs in der Akademiestraße 46-48
    • Sanierung des Stelzentrakts der Goetheschule am Goetheplatz 1
    Diese Maßnahmen wurden bisher über städtische Mittel finanziert und sollen nun anteilig über Fördermittel abgewickelt werden.

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    Hintergrund: Rechtliche Auseinandersetzung verzögerte Programm

    Das 2017 vom Bund aufgelegte Förderprogramm „K-IV“ stellt der Stadt insgesamt 32,6 Millionen Euro für die Sanierung der Schulinfrastruktur zur Verfügung. Ursprünglich hatte der Rat 2017 beschlossen, diese Mittel ausschließlich für städtische Schulen zu verwenden.

    Nach einer erfolgreichen Klage einer Schule in freier Trägerschaft musste die Stadt 2022 jedoch auch Anträge privater Schulträger berücksichtigen. Drei Schulen in freier Trägerschaft erhielten daraufhin Zuwendungsbescheide über insgesamt 1,24 Millionen Euro.

    Zeitdruck bei der Mittelverwendung

    Da die frist- und fördergerechte Umsetzung der Maßnahmen durch die freien Träger bis zum 31. Dezember 2025 herausfordernd ist, möchte die Verwaltung durch die Aufnahme weiterer städtischer Projekte das Risiko minimieren, dass Fördermittel zurückgezahlt werden müssen.

    Die formale Aufnahme neuer Maßnahmen in das Programm ist nur noch bis zum 31. Dezember 2025 möglich. Die konkrete betragliche Zuordnung kann dann noch bis Ende April 2026 erfolgen.

    Finanzielle Auswirkungen

    Für städtische Maßnahmen stehen aktuell noch 1,12 Millionen Euro an nicht zugeordneten Fördermitteln zur Verfügung. Die zur Aufnahme vorgeschlagenen Projekte wurden bereits über Haushaltsmittel finanziert, sodass der städtische Haushalt in Höhe der Fördermittelzuordnung entlastet würde.

    Die Vorlage wird zunächst am 11. Dezember im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten, bevor der Rat am 18. Dezember final entscheidet.

  • Stadt benötigt 1,4 Millionen Euro zusätzlich für Bürgerservice

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    dagegen: 2 (AfD)
    dafür: 14 (SPD, CDU, Grüne, Linke, UWG:FB, OB)

    Das Amt für Bürgerservice weist einen überplanmäßigen Mittelbedarf von 1,4 Millionen Euro auf. Grund sind geringere Einnahmen bei Einbürgerungsgebühren und höhere Kosten für Ausweisdokumente. Der Rat soll der Mittelbereitstellung im Dezember zustimmen.

    Weniger Einbürgerungsanträge als erwartet

    Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts am 27. Juni 2024 hatte die Verwaltung mit deutlich mehr Einbürgerungsanträgen gerechnet. Die Gesetzesnovelle hatte die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erheblich gelockert – unter anderem durch die ausnahmslose Hinnahme von Mehrstaatigkeit und verkürzte Voraufenthaltszeiten.

    Ursprünglich prognostizierte die Stadt rund 7.000 Neuanträge pro Jahr mit Gebührenerträgen von etwa 1,8 Millionen Euro. Tatsächlich werden aber hochgerechnet nur etwa 3.700 Neuanträge im laufenden Jahr erwartet. Dies führt zu einem Ertragsausfall von 1,1 Millionen Euro bei den Verwaltungsgebühren.

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    Steigende Kosten bei der Bundesdruckerei

    Zusätzlich entstehen Mehraufwendungen für Ausweisdokumente in Höhe von 0,8 Millionen Euro durch nicht planbare Preissteigerungen der Bundesdruckerei zum 1. August 2025. Diese können nur teilweise durch höhere Ausweisgebühren in Höhe von 0,5 Millionen Euro ausgeglichen werden.

    Deckung durch Gewerbesteuer-Mehrerträge

    Der Mehrbedarf von insgesamt 1,4 Millionen Euro soll durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer gedeckt werden. Diese haben die ursprünglichen Planungen durch eine unerwartet positive Entwicklung übertroffen und stehen im Budget des Amtes für Finanzsteuerung zur Verfügung.

    Beratung in den Gremien

    Die Vorlage wird am 11. Dezember im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025.

  • Satzungsänderung soll Briefwahl-Bürgerentscheid zu Olympia-Bewerbung ermöglichen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Der Rat soll eine Änderung der Bürgerentscheid-Satzung beschließen, um einen möglichen Ratsbürgerentscheid zur Olympia-Bewerbung der Rhein-Ruhr-Region ausschließlich als Briefwahl durchführen zu können. Der Entscheid könnte am 19. April 2026 stattfinden.

    Koordinierte Abstimmung in der Region geplant

    Mehrere Kommunen der Städteregion Rhein-Ruhr erwägen eine gemeinsame Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele. Im Einvernehmen mit dem Land NRW soll hierzu zunächst in allen beteiligten Kommunen ein Ratsbürgerentscheid durchgeführt werden – voraussichtlich am 19. April 2026.

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    Briefwahl soll Beteiligung erleichtern und Kosten senken

    Die vorgeschlagene zweite Änderungssatzung zur bestehenden Bürgerentscheid-Satzung von 2008 soll die Durchführung als reine Briefwahl ermöglichen. Bislang regelt die Satzung sowohl Stimmabgabe an der Urne im Wahllokal als auch per Brief.

    Nach Angaben der Verwaltung soll die ausschließliche Briefabstimmung „eine möglichst niederschwellige Beteiligung“ ermöglichen und „gleichzeitig die Kosten so gering wie möglich halten“. Die entsprechende rechtliche Grundlage bietet § 5 Absatz 2 der Bürgerentscheid-Durchführungsverordnung.

    Beratung in den Gremien

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 11. Dezember vorberaten. Die endgültige Entscheidung soll der Rat am 18. Dezember treffen. Ein Ratsbürgerentscheid nach § 26 GO NRW erfordert eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl.

    Die Verwaltung betont, dass die Satzungsänderung unabhängig von der tatsächlichen Durchführung des Bürgerentscheids ist. Über die konkrete Durchführung soll in einer späteren Ratssitzung entschieden werden.

  • Neuwahl des Verwaltungsrates der Sparkasse Bochum steht bevor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Der Stadtrat muss nach der Kommunalwahl einen neuen Verwaltungsrat für die Sparkasse Bochum bilden. Oberbürgermeister Jörg Lukat soll erneut den Vorsitz übernehmen. Zudem sind Vertreter für die Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe zu bestimmen.

    Zusammensetzung des neuen Verwaltungsrates

    Der Verwaltungsrat der Sparkasse Bochum AöR setzt sich gemäß Sparkassengesetz bei Sparkassen mit 250 und mehr Beschäftigten aus 15 Mitgliedern zusammen: dem vorsitzenden Mitglied, neun sachkundigen Mitgliedern und fünf Dienstkräften der Sparkasse.

    Als vorsitzendes Mitglied ist Oberbürgermeister Jörg Lukat vorgesehen. Die neun sachkundigen Mitglieder bleiben in der Beschlussvorlage noch unbenannt. Für die fünf Dienstkräfte der Sparkasse wurden bereits Kandidaten durch die Personalversammlung vorgeschlagen, darunter zur Oven, Heim, Gamisch, Schmidt und Hennig mit ihren jeweiligen Stellvertretern.

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    Beachtung der Geschlechterquote

    Die Verwaltung weist in der Vorlage ausdrücklich darauf hin, dass zur Erreichung des Mindestanteils von 40 Prozent Frauen vier Frauen bei den sachkundigen Mitgliedern und zwei Frauen bei den Dienstkräften zu benennen wären. Derzeit ist bei den vorgeschlagenen Dienstkräften nur eine Frau (Hennig) vertreten.

    Entsendung in Verbandsversammlung

    Parallel zur Neuwahl des Verwaltungsrates muss der Rat auch Vertreter für die Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe bestimmen. Vorgesehen sind Oberbürgermeister Lukat als Mitglied und Sebastian Kopietz als Stellvertreter. Ein zweites Mitglied ist noch nicht benannt.

    Zeitplan und Verfahren

    Die Beschlussvorlage wird am 11. Dezember 2025 im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung soll der Rat am 18. Dezember 2025 treffen. Die Amtszeit der neuen Verwaltungsratsmitglieder entspricht der Wahlperiode des Stadtrates.

    Bei der Wahl der sachkundigen Mitglieder und Dienstkräfte kann von der Verhältniswahl abgesehen werden, wenn sich alle Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen.

  • Rettungsdienstgebühren steigen 2026 um über 20 Prozent

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Stadt will die Gebühren für Rettungsdienst und Notarzteinsatz deutlich anheben. Ein Rettungstransport soll künftig 1.171 Euro statt bisher 949 Euro kosten. Die Krankenkassen verweigern weiterhin ihr Einvernehmen.

    Gebührenerhöhung um mehr als 20 Prozent geplant

    Der Rat soll am 18. Dezember die 36. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst beschließen. Damit würden sowohl Rettungstransporte als auch Krankentransporte mit Rettungswagen von derzeit 948,90 Euro auf 1.171,31 Euro steigen – ein Plus von 23,4 Prozent. Notarzteinsätze sollen von 885,31 Euro auf 914,40 Euro angehoben werden.

    Der Gesamtgebührenbedarf steigt von 38,2 Millionen Euro in 2025 auf 46,4 Millionen Euro in 2026 – ein Anstieg um 21,4 Prozent.

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    Unterdeckungen aus Vorjahren belasten Kalkulation

    Fast die Hälfte der Kostensteigerung (rund 4 Millionen Euro) geht auf Unterdeckungen der Jahre 2022 bis 2024 zurück. Weitere Kostentreiber sind zusätzliche Personalstellen, Tarifsteigerungen und die Inbetriebnahme neuer Rettungswachen. Auch gestiegene Anschaffungspreise für Rettungswagen und die technische Ausstattung für den Telenotarzt schlagen sich in den Gebühren nieder.

    Streit mit Krankenkassen über Fehleinsätze

    Die Krankenkassen verweigern ihr Einvernehmen zu den Tariferhöhungen. Streitpunkt sind sogenannte Fehleinsätze – Einsätze ohne Transport. Die Krankenkassen sehen das Bundesrecht (SGB V) als maßgeblich an, nach dem sie diese Kosten nicht übernehmen müssen. Die Stadt beruft sich hingegen auf das Landesrettungsgesetz NRW, das die Berücksichtigung von Fehleinsätzen in der Gebührenkalkulation ausdrücklich vorsieht.

    Bereits im Oktober 2025 kündigten die Krankenkassen an, die städtischen Gebühren 2025 um rund 20 Prozent auf Festbeträge zu reduzieren. Für 2026 drohen sie mit demselben Vorgehen.

    Krankentransport bleibt in privater Hand

    Der reine Krankentransport wird weiterhin hauptsächlich durch private Unternehmen und Hilfsorganisationen erbracht. Eine geplante Rekommunalisierung scheiterte am Widerstand gegen die Kostenübernahme für Fehleinsätze. Die Feuerwehr führt nur noch Krankentransporte im Rahmen der Spitzenabdeckung durch.

    Für 2026 prognostiziert die Stadt 32.600 Rettungstransporte und Spitzenabdeckungs-Einsätze sowie 9.000 Notarzteinsätze.

  • Stadt will Bundesmittel für Sanierung des Hallenfreibades Hofstede beantragen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    18.12.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Verwaltung soll eine Projektskizze für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ einreichen. Bei dem 15-Millionen-Euro-Projekt würde der Bund bis zu 45 Prozent der Kosten übernehmen.

    Teilnahme am Bundesförderprogramm beschlossen

    Der Rat wird am 18. Dezember über die Teilnahme am aktuellen Projektaufruf 2025/2026 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ entscheiden. Die Verwaltung soll eine entsprechende Projektskizze für die Sanierung des Hallenfreibades Hofstede bis zum 15. Januar 2026 über das Bundesantragsportal einreichen.

    Das Projekt ist Teil des 2021 beschlossenen Bäderkonzepts der Stadt, wonach alle Bäder-Standorte und Hallenbäder erhalten bleiben sollen. Die Sanierung des Hallenfreibades Hofstede ist für Mai 2028 geplant.

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    Umfassende energetische Sanierung geplant

    Das Gebäude des Hallenbades soll vollständig energetisch saniert und barrierefrei umgebaut werden. Zusätzlich ist eine attraktivere Gestaltung des Nichtschwimmerbeckens im Freibadbereich vorgesehen, während das Kinderplanschbecken komplett neu gebaut werden soll.

    Die Wasserwelten Bochum GmbH schätzt die Gesamtkosten auf rund 15 Millionen Euro. Eine Machbarkeitsstudie wurde bereits im März 2023 erstellt, die Ausschreibung für den Projektsteuerer ist erfolgt.

    Zweistufiges Antragsverfahren

    Das Bundesförderprogramm läuft in zwei Phasen ab. Zunächst müssen bis zum 15. Januar 2026 Projektskizzen eingereicht werden. Nur bei positiver Bewertung durch ein Fachgremium folgt die zweite Phase mit der offiziellen Antragsstellung.

    Für den bundesweiten Förderaufruf stehen insgesamt 333 Millionen Euro zur Verfügung. Der Bund gewährt Zuschüsse zwischen 250.000 und 8 Millionen Euro pro Projekt, wobei der Finanzierungsanteil grundsätzlich bis zu 45 Prozent beträgt. Die Stadt müsste somit 55 Prozent der Kosten als Eigenanteil aufbringen.

    Finanzierung bei Projektauswahl

    Die Bereitstellung des kommunalen Finanzierungsanteils wird erst bei einer Projektauswahl durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags in einer separaten Beschlussvorlage behandelt. Obwohl sich das Hallenfreibad im Eigentum der Wasserwelten Bochum GmbH befindet, ist ausschließlich die Stadt antragsberechtigt und kann die Förderung entsprechend weiterleiten.

  • Gelsenwasser-Tochter beteiligt sich an Windenergieprojekt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Gemeindewerke Schermbeck planen eine 20-Prozent-Beteiligung an der neu zu gründenden Windenergie Overbeck GmbH & Co. KG. Da die Gelsenwasser AG über Beteiligungsketten mit den Städten Bochum und Dortmund verbunden ist, müssen beide Stadträte über das Vorhaben informiert werden.

    Komplexe Beteiligungsstruktur erfordert Ratsbefassung

    Die Gemeindewerke Schermbeck GmbH & Co. KG beabsichtigt, sich mit einem Fünftel an der noch zu gründenden Windenergie Overbeck GmbH & Co. KG zu beteiligen. Aufgrund der mehrstufigen Unternehmensverflechtungen ist eine Befassung der Räte in Bochum und Dortmund erforderlich.

    Die Beteiligungsstruktur gestaltet sich folgendermaßen: Die Gelsenwasser AG ist über die Gelsenwasser Energienetze GmbH mittelbar an den Gemeindewerken Schermbeck beteiligt. An der Gelsenwasser AG wiederum sind die Städte Bochum und Dortmund über ihre jeweiligen Stadtwerke-Gesellschaften mehrheitlich beteiligt.

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    Beratung in den Dezember-Sitzungen

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird am 11. Dezember 2025 über das Vorhaben informiert, der Rat folgt am 18. Dezember 2025. In beiden Gremien ist lediglich eine Kenntnisnahme vorgesehen.

    Nichtöffentliche Behandlung geplant

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Angelegenheit zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Gemeindewerke Schermbeck im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden soll. Dies entspricht den Bestimmungen der städtischen Geschäftsordnung für den Schutz schutzwürdiger Belange.

  • Stadt hebt 30 Jahre alten Sparbeschluss zur Straßenbeleuchtung auf

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadtverwaltung will den Einsparbeschluss von 1996 aufheben, der zur dauerhaften Abschaltung der Straßenbeleuchtung in diversen Straßenabschnitten geführt hatte. Grund sind veränderte Mobilitätsanforderungen und die Energieeffizienz moderner LED-Technik.

    Die Verwaltung schlägt dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vor, den fast 30 Jahre alten Einsparbeschluss 1996/107 vom 29. Februar 1996 aufzuheben. Damals war die Straßenbeleuchtung verschiedener Straßenabschnitte aus Energiespargründen dauerhaft abgeschaltet worden.

    Neue Anforderungen an Mobilität und Sicherheit

    Als Hauptgrund für die geplante Aufhebung nennt das Tiefbauamt veränderte Anforderungen im Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger. An den betroffenen Straßen habe sich mittlerweile teilweise Wohnbebauung angesiedelt, zudem würden sie als Schulwege genutzt.

    Mit der Verabschiedung des Leitbilds Mobilität und dem Wandel zur multimodalen Stadt rücken Fuß- und Radverkehr verstärkt in den Fokus. Wer heute in den dunklen Stunden zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs ist, erwarte neben intakter Infrastruktur auch umfänglich beleuchtete Routen – sowohl aus Verkehrssicherheitsgründen als auch zur Stärkung des persönlichen Sicherheitsgefühls.

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    LED-Technik reduziert Energieverbrauch erheblich

    Technisch sei die Wiedereinschaltung heute vertretbar, da moderne LED-Leuchten deutlich energieeffizienter seien. Seit über zehn Jahren ersetzt die Stadt kontinuierlich alte Straßenleuchten durch LED-Technik. Dafür sind jährlich 1,55 Millionen Euro im Haushalt vorgesehen.

    Die Modernisierung zeigt bereits Wirkung: Der Stromverbrauch der gesamten Straßenbeleuchtung sank von rund 10,2 Millionen Kilowattstunden im Jahr 2014 auf etwa 7,8 Millionen Kilowattstunden 2024 – ein Rückgang um 31,3 Prozent. Der LED-Anteil betrug im August 2025 bereits 55,3 Prozent.

    Modernisierung der abgeschalteten Anlagen erforderlich

    Eine direkte Wiedereinschaltung der seit über 30 Jahren abgeschalteten Anlagen ist nicht möglich, da sie nicht gewartet wurden und nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Die Verwaltung will daher in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken eine Modernisierung veranlassen – zunächst dort, wo Bedarf aufgrund von Verkehrssicherheitsaspekten, Schulwegsicherung oder vorhandener Wohnbebauung besteht.

    Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen Haushaltsbudgets für Neubau und Erneuerung von Straßenbeleuchtung. Der geringfügige Anstieg im Stromverbrauch werde sich durch die weiterhin voranschreitende LED-Umrüstung amortisieren.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss entscheidet am 11. Dezember 2025 über den Vorschlag.

  • Neue Mitglieder für Ausschuss zu anzeigepflichtigen Entlassungen benannt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Stadt schlägt für die XVIII. Legislaturperiode neue Vertreter für den Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen der Agentur für Arbeit vor. Die bisherigen Mitglieder scheiden mit Ende der XVII. Legislaturperiode aus dem Gremium aus.

    Neuberufung wird notwendig

    Der Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen der Agentur für Arbeit setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen: dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit als Vorsitzendem sowie je zwei Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften. Die Städte Bochum und Herne stellen dabei gemeinsam die Vertreter der öffentlichen Körperschaften.

    Die Mitgliedschaft der aktuellen Vertreter endet mit Ablauf der XVII. Legislaturperiode. Für die XVIII. Legislaturperiode müssen daher neue Mitglieder benannt und von der Bezirksregierung bestätigt werden.

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    Personalvorschlag der Stadt

    Die Verwaltung schlägt für die Amtszeit vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2028 vor:

    Ordentliches Mitglied:

    • Jens Vieting (auf Vorschlagsrecht des Oberbürgermeisters)


    Stellvertretende Mitglieder:
    • Susanne Gleba, stellvertretende Leiterin des Amtes für Soziales (auf Vorschlagsrecht des Oberbürgermeisters)

    • Zwei weitere Stellvertreter sind noch zu benennen


    Aufgaben des Ausschusses

    Der Ausschuss entscheidet über Entlassungssperren, wenn Arbeitgeber Massenentlassungen bei der Agentur für Arbeit anzeigen müssen. Dies betrifft Betriebe, die innerhalb von 30 Kalendertagen eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern entlassen wollen – je nach Betriebsgröße zwischen fünf und mindestens 30 Beschäftigte.

    Die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit darf nur bei weniger als 50 Entlassungen allein entscheiden. In allen anderen Fällen ist der Ausschuss zuständig.

    Beratung in den Gremien

    Die Vorlage wird am 11. Dezember 2025 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025.