Kategorie: Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss

  • Verwaltung schlägt Änderung des Gesellschaftsvertrags für SBO vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SBO Senioreneinrichtungen soll künftig allein durch die Stadtkämmerin und Beteiligungsdezernentin erfolgen. Der Rat berät am 18. Dezember über eine entsprechende Anpassung des Gesellschaftsvertrags.

    Die Verwaltung beantragt eine Änderung des Gesellschaftsvertrags der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH. Ziel ist es, die Vertretungsregelungen in der Gesellschafterversammlung an den städtischen Konzern-Standard anzupassen.

    Besondere Konstruktion soll vereinheitlicht werden

    Bislang ist die Gesellschafterversammlung der SBO in besonderer Weise zusammengesetzt: Neben einer Vertreterin oder einem Vertreter auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin haben auch die im Rat vertretenen Fraktionen das Recht, jeweils eine Person als Gesellschaftervertreter vorzuschlagen. Diese Konstruktion findet sich ausschließlich bei der SBO und weicht von der üblichen städtischen Beteiligungspraxis ab.

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    Bewährtes Modell soll übernommen werden

    In der Praxis hat sich nach Angaben der Verwaltung das Modell bewährt, die Gesellschafterrechte durch die Stadtkämmerin und Beteiligungsdezernentin ausüben zu lassen. Dieses Vorgehen sorge für klare Verantwortlichkeiten, gewährleiste zügige Entscheidungsprozesse und stärke die Kohärenz im städtischen Beteiligungsmanagement.

    Politische Einflussnahme bleibt gesichert

    Die SBO verfügt über einen mitbestimmten und obligatorischen Aufsichtsrat, der alle Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vorzuberaten hat und über weitgehende Überwachungsrechte verfügt. Eine politische Einflussnahme bleibe somit weiterhin umfassend sichergestellt, so die Begründung.

    Beratungsfolge

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor. Die finale Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025.

  • Stadtarchiv erhält neues Außendepot für historische Objekte

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte ist nach überraschender Kündigung des bisherigen Vermieters in ein neues Außendepot an der Querenburger Straße umgezogen. Die neue Lagerfläche bietet auch Platz für Bestände des Kunstmuseums und der kulturhistorischen Sammlung Haus Kemnade.

    Kündigung des langjährigen Mietverhältnisses

    Seit 2015 nutzte das Stadtarchiv zusätzlich zu seinem Hauptstandort in der Wittener Straße 47 ein externes Depot mit rund 1.200 Quadratmetern Lagerfläche. Dort waren historische Objekte untergebracht, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht im Hauptgebäude gelagert werden können.

    Im September 2024 kündigte der Vermieter das langjährige Mietverhältnis überraschend zum 31. März 2025, was die Verwaltung vor die Herausforderung stellte, kurzfristig eine geeignete Alternative zu finden.

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    Neue Lagerfläche an der Querenburger Straße

    Die Zentralen Dienste suchten gemeinsam mit dem Stadtarchiv nach einer Lagerfläche, die die Mindestanforderungen für die Einlagerung historischer Objekte erfüllt. Mit dem Objekt Querenburger Straße 19-23 konnte eine passende Lösung gefunden werden.

    Inzwischen sind bereits alle historischen Objekte in das neue Depot umgezogen. Dazu gehören unter anderem Großmöbel, die historischen Fensterbilder aus dem ehemaligen Kaufhaus „Kortum“ – die sogenannten „Geitel-Fenster“ -, historische Skulpturen, Gedenktafeln und Relikte der Bergbaugeschichte.

    Synergien mit anderen Kultureinrichtungen

    Das neue Außendepot bietet zusätzlich zu den Beständen des Stadtarchivs auch kleinere Stellflächen für das Kunstmuseum sowie für Bestände der kulturhistorischen Sammlung Haus Kemnade. Diese Bündelung ermöglicht eine effizientere Nutzung der Lagerfläche.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird am 11. Dezember 2025 über den neuen Mietvertrag informiert.

  • Wahlprüfungsausschuss empfiehlt Gültigkeitserklärung aller Wahlen vom September

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.01.2026WahlprüfungsausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Der Wahlprüfungsausschuss hat die Vorprüfung der Kommunalwahlen, Oberbürgermeisterwahl und Direktwahl des Integrationsausschusses vom 14. und 28. September 2025 abgeschlossen. Da keine Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden und keine Einsprüche eingingen, wird dem Rat die Gültigkeitserklärung aller Wahlen empfohlen.

    Umfassende Wahlprüfung ohne Beanstandungen

    Die Verwaltung legt dem Wahlprüfungsausschuss eine positive Bewertung aller Wahlen vor. Geprüft wurden die Oberbürgermeisterwahl vom 14. September 2025, die erforderliche Stichwahl vom 28. September, die Kommunalwahlen für Rat und sechs Bezirksvertretungen sowie die Direktwahl des Integrationsausschusses.

    Nach § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) hatte der Wahlprüfungsausschuss von Amts wegen zu prüfen, ob Gründe für eine Ungültigkeitserklärung vorliegen. Dies wäre der Fall bei mangelnder Wählbarkeit von Kandidaten, wahlentscheidenden Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung oder ungültiger Ergebnisfeststellung.

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    Keine Einsprüche gegen Wahlergebnisse

    Die Wahlergebnisse wurden nach ihrer Feststellung durch den Wahlausschuss ordnungsgemäß im Amtsblatt bekanntgemacht: am 17. September für die Oberbürgermeisterwahl, am 29. September für die Kommunalwahlen und Integrationsausschusswahl sowie am 6. Oktober für die Stichwahl des Oberbürgermeisters.

    In den Bekanntmachungen wurde auf das Einspruchsrecht hingewiesen. Wahlberechtigte, Parteien, Wählergruppen und die Aufsichtsbehörde hatten jeweils einen Monat Zeit für Einsprüche. Diese Frist verstrich ohne eingegangene Einsprüche.

    Beratungsfolge bis zur Ratsentscheidung

    Der Wahlprüfungsausschuss wird am 7. Januar 2026 über die Vorlage beraten. Anschließend befasst sich am 28. Januar der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss damit. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026.

    Sollte der Rat die Gültigkeit beschließen, können gegen diesen Beschluss noch binnen eines Monats Klagen beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Auch der Aufsichtsbehörde steht dieses Recht zu.

    Rechtliche Grundlage der Wahlprüfung

    Die Gültigkeitsprüfung erfolgt auf Basis des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW. Der Oberbürgermeister darf nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht an der Beratung über die Gültigkeit seiner eigenen Wahl mitwirken.

    Die umfangreiche Dokumentation umfasst Niederschriften und Ergebnisse aller Wahlgänge sowie die öffentlichen Bekanntmachungen. Diese liegen der Beschlussvorlage als Anlagen bei.

  • SPD, CDU und Grüne beantragen drei stellvertretende Vorsitzende für Hauptausschuss

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die drei größten Ratsfraktionen wollen die Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss auf drei erhöhen. In einem gemeinsamen Änderungsantrag schlagen sie konkrete Kandidaten vor.

    Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen

    SPD, CDU und Grüne haben einen gemeinsamen Änderungsantrag für die Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses am 11. Dezember 2025 eingereicht. Der Antrag betrifft die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des wichtigsten kommunalen Ausschusses.

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    Drei Kandidaten vorgeschlagen

    Die Fraktionen schlagen vor, die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden auf drei zu erhöhen. Als Kandidaten werden genannt:

    • Martina Schnell (SPD) als erste stellvertretende Vorsitzende
    • Dr. Sascha Dewender (CDU) als zweiter stellvertretender Vorsitzender
    • Vicki Marschall (Grüne) als dritte stellvertretende Vorsitzende

    Breite Unterstützung

    Der Änderungsantrag wird von den Fraktionsspitzen aller drei Parteien unterstützt: Peter Reinirkens für die SPD-Fraktion, Karsten Herlitz für die CDU-Ratsfraktion sowie Sebastian Pewny und Vicki Marschall für die Grünen-Fraktion.

  • CDU beantragt Einführung eines digitalen Demokratie-Wegweisers

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    dagegen: 4 (CDU,UWG:FB)
    dafür: 12 (SPD,Grüne,AfD,Linke,OB)

    Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt möchte mit einem digitalen Tool die Kommunikation zwischen Bürgern und ihren politischen Vertretern verbessern. Der „Demokratie-Wegweiser“ soll auf der städtischen Website zeigen, welche Ratsmitglieder für welchen Wahlbezirk zuständig sind.

    Die CDU-Fraktion hat für die Ratssitzung am 18. Dezember 2025 einen Antrag zur Einführung eines Demokratie-Wegweisers eingereicht. Das digitale Tool soll als politische Verantwortungsträgerkarte in die städtische Internetseite eingebunden werden.

    Problem: Bürger finden nicht den richtigen Ansprechpartner

    Laut Antragsbegründung haben Bürger häufig Schwierigkeiten herauszufinden, wer in Rat und Verwaltung für ihr Anliegen zuständig ist. Viele Anfragen erreichen deshalb zunächst die Verwaltungsspitze oder verschiedene Fachbereiche, ohne dass die Zuständigkeit klar ist. Dies führe zu Verzögerungen, doppelten Arbeitswegen und Frustration bei allen Beteiligten.

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    Digitale Lösung bereits in anderen Kommunen etabliert

    Der Demokratie-Wegweiser ist nach Angaben der CDU ein innovatives digitales Tool, das bereits in mehreren Kommunen eingesetzt wird. Es stellt auf einer Karte übersichtlich dar, welche Ratsmitglieder für welchen Wahlbezirk zuständig sind und wie diese kontaktiert werden können.

    Self-Service-Modul für Ratsmitglieder geplant

    Zusätzlich zur Karte soll ein Self-Service-Modul für Ratsmitglieder aktiviert werden. Dieses bietet den Ratsmitgliedern die Möglichkeit, eigene Kontaktdaten und Informationen zur politischen Arbeit aktuell zu hinterlegen. Dies soll die direkte Kommunikation erleichtern, die Transparenz erhöhen und die Sichtbarkeit des ehrenamtlichen Engagements stärken.

    Entlastung für Verwaltung erwartet

    Die Verwaltung soll beauftragt werden, die notwendigen Schritte mit der Demokratie-Wegweiser gUG abzustimmen. Antragsteller Stefan Klapperich verspricht sich von der Einführung eine spürbare Entlastung für die Verwaltung, da weniger Umleitungen und Fehlanfragen bearbeitet werden müssten. Gleichzeitig erhielten Bürger einen niedrigschwelligen Zugang zu ihren politischen Vertretern.

  • Volt beantragt Einwohner*innen-Rat für Bochum-Fonds

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Stadtratsfraktion Volt möchte das Entscheidungsgremium für Großprojekte des Bochum-Fonds grundlegend reformieren. Statt der bisherigen Struktur soll ein ausgeloster „Einwohnerinnen-Rat“ über Förderungen zwischen 7.500 und 25.000 Euro entscheiden.

    Neues Gremium mit ausgelosten Bürgerinnen geplant

    Mit einem Änderungsantrag für die Ratssitzung am 18. Dezember 2025 schlägt Volt eine komplette Neufassung der Entscheidungsstruktur vor. Der geplante „Einwohnerinnen-Rat für den Bochum-Fonds“ soll dreimal jährlich tagen und eigenständig über Förderanträge aus der Bürgerschaft entscheiden.

    Das Gremium würde aus 24 Personen bestehen: Aus jedem der sechs Stadtbezirke sollen vier Einwohnerinnen geschlechterparitätisch ausgelost werden. Menschen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ können sowohl unter „männlich“ als auch unter „weiblich“ gelost werden.

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    Inklusive Teilnahmeregeln vorgesehen

    Antragsberechtigt für die Auslosung wären alle Menschen über 16 Jahre, die seit mindestens drei Monaten ihren Haupt- oder einzigen Wohnsitz in der Stadt haben. Dies schließt ausdrücklich auch EU- und Nicht-EU-Ausländerinnen ein, einschließlich Geflüchteter und Schutzsuchender.

    Die Sitzungen sollen nicht-öffentlich unter Leitung des Oberbürgermeisters oder einer von ihm ernannten Person stattfinden, Entscheidungen würden mit einfacher Mehrheit getroffen.

    Erfolgreiche Projekte als Motivation

    Begründung verweist auf Bürgernähe

    Die Antragsteller Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger begründen ihren Vorschlag mit dem Wunsch nach stärkerer Bürgerbeteiligung. Der Bochum-Fonds stelle jährlich einen Euro pro Einwohnerin für gemeinnützige Projekte zur Verfügung und habe bereits diverse erfolgreiche Initiativen gefördert.

    Dazu zählen die Ausstellung „Kiyw ohne Licht“, Graffiti-Workshops, ein Kiez-Lastenrad, ein Parklet, das Radcafé Windkante, die Interkulturelle Woche 2022 in Wattenscheid, das Fluid als Queer-Space und das Benefizkonzert „Imagine Europe“ für die Ukraine.

  • Verzögerungen bei Telenotarzt-System – Ersthelfer-App kommt 2026

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    11.02.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Einführung des Telenotarzt-Systems verzögert sich aufgrund von Vergabeproblemen bis zur zweiten Jahreshälfte 2026. Parallel wird eine Ersthelfer-App in interkommunaler Zusammenarbeit ausgeschrieben und ein Runder Tisch zur Verbesserung der präklinischen Notfallversorgung gegründet.

    Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand von drei wichtigen Innovationsprojekten im Rettungsdienst, die erhebliche Auswirkungen auf die Notfallversorgung haben werden.

    Telenotarzt-System wird später eingeführt

    Das geplante Telenotarzt-System kann nicht wie ursprünglich vorgesehen im vierten Quartal 2025 starten. Eine Vergaberüge eines unterlegenen Unternehmens führte zur Aufhebung des laufenden Vergabeverfahrens. Die Trägergemeinschaften mittleres und östliches Ruhrgebiet werden das Verfahren unter externer juristischer Federführung neu ausschreiben.

    Das System soll in „doppelt interkommunaler Zusammenarbeit“ etabliert werden: Die Stadt fungiert als Kernträger für die Trägergemeinschaft mittleres Ruhrgebiet mit Bottrop, Gelsenkirchen und Herne und kooperiert zusätzlich mit Dortmund als Kernträger der Trägergemeinschaft östliches Ruhrgebiet.

    Unabhängig von der Technik-Beschaffung laufen die Vorbereitungen für die Personalgestellung der Telenotärztinnen und Telenotärzte weiter.

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    Ersthelfer-App startet 2026

    Ab 2026 stehen Haushaltsmittel für eine Ersthelfer-App bereit, die im Rettungsdienstbedarfsplan 2023-2027 vorgesehen ist. Das digitale System soll bei lebensbedrohlichen Notfällen qualifizierte Ersthelfer in der Nähe des Einsatzortes alarmieren, um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken.

    Die Ausschreibung erfolgt erneut in interkommunaler Zusammenarbeit mit Bottrop, Gelsenkirchen und Herne, wobei voraussichtlich Gelsenkirchen die Federführung übernimmt. Ziel ist ein einheitliches System in der Region, damit sich Ersthelfer nicht in mehreren Apps registrieren müssen.

    Runder Tisch für bessere Notfallversorgung

    Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt wurde ein „Runder Tisch Präklinische Notfallversorgung“ gegründet. Beteiligt sind neben der Feuerwehr unter anderem der Sozial-Psychiatrische Dienst, das Jugendamt, die Altenhilfe, das Palliativnetzwerk und die Kassenärztliche Vereinigung.

    Das Gremium soll Lösungen für Situationen entwickeln, in denen Bürger zwar Hilfe benötigen, aber keinen Rettungsdienst oder Krankenhaustransport brauchen. Oft handelt es sich um sozial-psychiatrische oder aufschiebbare gesundheitliche Notstände, bei denen die Betroffenen dennoch den Notruf 112 wählen.

    Ziel ist eine bessere Vernetzung der Akteure und zielgerichteteres Handeln. Diese Aktivitäten werden unter dem Begriff „Vorbeugender Rettungsdienst“ zusammengefasst, der auch im aktuellen Entwurf zur Novellierung des NRW-Rettungsgesetzes Eingang gefunden hat.

  • Bebauungsplan für Wohnquartier mit 200 Wohneinheiten soll beschlossen werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 1 (AfD)
    Dafür: 17 (SPD, CDU. Grüne, AfD, Die Linke.)
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür:12 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    dagegen: 2 (AfD)
    dafür: 14 (SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG:FB,OB)
    05.02.2026RatMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    dagegen:14(AfD)
    dafür:72(SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG:FB,StG/V,FDP,BSW,Backs,OB)

    Die Stadt will den Bebauungsplan Nr. 1034 für das ehemalige Druckereigelände an der Hüttenstraße als Satzung beschließen. Geplant sind drei Wohngebäude mit etwa 200 Wohneinheiten und eine Kindertagesstätte durch die Landmarken AG.

    Sitzungsmarathon Ende Januar

    Die Beschlussvorlage durchläuft mehrere Gremien: Am 21. Januar berät die Bezirksvertretung Südwest, gefolgt vom Ausschuss für Planung und Grundstücke am 22. Januar. Nach der Vorberatung im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar entscheidet der Rat am 5. Februar endgültig.

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    Wiedernutzbarmachung der Druckerei

    Das Plangebiet umfasst die westliche Hälfte des ehemaligen Firmengeländes der Laupenmühlen Druck GmbH mit einer Größe von etwa 8.500 Quadratmetern. Die bestehende Bebauung wurde bereits niedergelegt. Das Areal liegt an der Hüttenstraße Ecke An der Landwehr im nördlichen Teil des Stadtbezirks Weitmar und grenzt westlich an den Iduna-Park.

    Wohnungsmix geplant

    Die Landmarken AG plant einen Wohnungsmix aus frei finanziertem, gefördertem und seniorengerechtem Wohnen. Der Bebauungsplan setzt ein allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,8 und einer Geschossflächenzahl von 2,1 fest. Eine Tiefgarage soll die notwendigen Stellplätze aufnehmen.

    Herausforderung Überschwemmungsgebiet

    Das Plangebiet liegt im Randbereich eines festgesetzten Überschwemmungsgebiets des Marbachs. Durch die Baumaßnahmen gehen etwa 90 Kubikmeter Retentionsvolumen verloren – das entspricht 0,144 Prozent des Überflutungsvolumens. Dieses muss im Baugenehmigungsverfahren ausgeglichen werden.

    Verkehrsanbindung gesichert

    Die Erschließung erfolgt über die Hüttenstraße. Verkehrsuntersuchungen ergaben, dass die vorhandenen Knotenpunkte durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen kaum beeinträchtigt werden. Die Qualitätsstufen B (gut) bis C (befriedigend) können erreicht werden.

    Städtebauliche Verträge geschlossen

    Mit der Landmarken AG wurden bereits zwei städtebauliche Verträge abgeschlossen. Diese regeln die Kostenübernahme für das Planverfahren, die Umsetzung von mindestens 30 Prozent gefördertem Wohnungsbau sowie weitere Aspekte wie Ausgleichsmaßnahmen und eine fußläufige Wegeverbindung zum Iduna-Park.

  • Neue Mitglieder für Beirat der Verbraucherzentrale benannt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Der Rat soll Anfang Februar die Zusammensetzung des Beirats bei der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW neu beschließen. Alle Ratsfraktionen sowie die Verwaltung entsenden Vertreter in das Gremium.

    Beratung in drei Gremien geplant

    Die Beschlussvorlage durchläuft zunächst den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. Januar sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026.

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    Fraktionen aktualisieren ihre Vertreter

    Nach einer Abfrage des Umwelt- und Grünflächenamtes vom November 2025 haben die Fraktionen ihre Mitglieder für den Beirat benannt. Für die SPD-Fraktion sollen Dirk Schatz als Mitglied und Martina Hoppe als Vertreterin fungieren. Die Grünen entsenden Marvin Rübhagen und Oliver Buschmann, die CDU Monika Czyz und Carolin Pesch.

    Die AfD-Fraktion nominiert Tino Müller und Xenia Müller, während Die Linke mit Lara Lösch und Gabriele Fuchs vertreten sein wird. Seitens der Verwaltung nimmt die Leitung des Umwelt- und Grünflächenamtes teil, derzeit Philipp Heidt, mit Anja Leifert als direkter Vertretung.

    Anpassung wegen UWG erforderlich

    Ursprünglich war der Beschluss nur auf Ratsfraktionen ausgelegt. Da die UWG jedoch keine Fraktion bildet, musste die Vorlage entsprechend angepasst werden.

    Aufgaben des Beirats

    Der Beirat basiert auf einem Vertrag zwischen Stadt und Verbraucherzentrale von 2001. Er soll einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch ermöglichen, Kooperationen verbessern und gemeinsame Ziele entwickeln. Das Gremium tritt in der Regel einmal jährlich zusammen.

    Die Mitgliedschaft im Beirat entspricht der fünfjährigen Legislaturperiode des Rates.

  • Städtisches Grundstück an Stiftstraße wird an gemeinschaftliches Wohnprojekt vergeben

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt vergibt das Grundstück Stiftstraße 36a und 38 im Erbbaurecht an ein gemeinschaftliches Wohnprojekt. Das ursprünglich geplante Bestandsgebäude wird aus wirtschaftlichen Gründen durch einen Neubau ersetzt.

    Neubau statt Sanierung

    Das Wohnprojekt hatte zunächst geplant, das bestehende Gebäude an der Stiftstraße 36a zu erhalten. Aufgrund wirtschaftlich notwendiger und funktional einschränkender Maßnahmen, die für den Erhalt erforderlich wären, sieht das Projekt nun die Errichtung eines neuen Gebäudes an gleicher Stelle und mit gleichem Umriss vor. Zusätzlich sind zwei Neubauten auf dem gesamten Grundstück geplant.

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    Erbbaurecht bis 2108

    Die Laufzeit des Erbbaurechts wird an das benachbarte Grundstück Stiftstraße 40 angeglichen, das bereits durch ein gemeinschaftliches Wohnprojekt im Erbbaurecht genutzt wird. Das bedeutet eine Laufzeit bis 2108. Das Grundstück Stiftstraße 36a und 38 war bereits für die Entwicklung durch ein gemeinschaftliches Wohnprojekt vorgehalten.

    Beratungsfolge

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost wird am 21. Januar 2026 angehört. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke berät am 22. Januar 2026 vor. Die endgültige Entscheidung fällt der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar 2026. Die Beschlussfassung erfolgt entsprechend der Geschäftsordnung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, um Datenschutz und Geheimhaltung zu gewährleisten.