Kategorie: Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss

  • Stadt passt Fleischuntersuchungsgebühren nach Wegfall der Rechtsgrundlage an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Stadt muss ihre Fleischuntersuchungsgebührensatzung überarbeiten, nachdem das Land NRW die bisherigen Tarifstellen für Rückstandsuntersuchungen gestrichen hat. Seit Ende Mai 2024 können bestimmte Gebühren nicht mehr erhoben werden, obwohl die Leistungen weiterhin erbracht werden.

    Rechtslücke seit Mai 2024

    Durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verwaltungsgebührenordnung NRW vom 14. Mai 2024 wurden die Tarifstellen für Rückstandsuntersuchungsgebühren gestrichen. Die Verordnung trat am 30. Mai 2024 in Kraft. Seitdem konnte die Stadt keine Rückstandsuntersuchungsgebühren mehr an die Gebührenzahler weiterberechnen, obwohl diese Leistung weiterhin erbracht wurde.

    Die Stadt hat seit dem Wegfall der Tarifstelle lediglich Gebührenbescheide für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung verschickt, jedoch ohne die Rückstandsuntersuchungsgebühren.

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    Neue Systematik bei der Abrechnung

    Der Gesetzgeber hat mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW neue Tarifstellen geschaffen (6.1.2.9 bis 6.1.2.9.7). Diese weisen eine neue Systematik auf: Die Abrechnungsbasis ist nicht mehr das geschlachtete Tier, sondern die Stichprobe. Die neuen Gebührensätze berücksichtigen dies, indem die Kosten für Rückstandsuntersuchungen auf die geschlachteten Tiere umgerechnet werden.

    Auswirkungen auf verschiedene Tierarten

    Die Umstellung führt zu unterschiedlichen Entwicklungen bei den Gebührentarifen:

    • Bei ausgewachsenen Rindern und Jungrindern reduzieren sich die Rückstandsuntersuchungsgebühren

    • Bei Schafen und Ziegen steigen die Rückstandsuntersuchungsgebühren an


    Die Gesamttarife für 2024 (ab 30.05.2024) liegen beispielsweise bei ausgewachsenen Rindern bei 9,87 Euro (vorher 10,11 Euro) und bei Schafen und Ziegen über 12 kg bei 2,34 Euro (vorher 2,07 Euro).

    Konsultationsverfahren durchgeführt

    Gemäß EU-Verordnung Nr. 2017/625 wurde vor der Beschlussfassung ein Konsultationsverfahren durchgeführt. Der Entwurf der Gebührenkalkulation wurde im Bochumer Amtsblatt veröffentlicht, und die betroffenen Gebührenpflichtigen wurden separat angeschrieben. Die Frist für Anregungen und Bedenken lief bis zum 17. Oktober 2025. Es wurden keine substanziellen Einwendungen erhoben.

    Weitere Anpassungen an neue Rahmenbedingungen

    Neben der Anpassung der Rückstandsuntersuchungsgebühren wird die Satzung an veränderte Betriebsabläufe angepasst:

    • Die Tarifstelle für Schweineschlachtungen wird gestrichen, da der Schlachthof keine Schweineschlachtungen mehr durchführt

    • BSE-Untersuchungen werden nicht mehr regelmäßig durchgeführt, weshalb diese Tarifstelle ebenfalls entfällt


    Beratungsfolge

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember 2025 vor. Die Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025. Die Satzung soll rückwirkend zum 30. Mai 2024 in Kraft treten.

  • Rat wählt neuen Naturschutzbeirat nach Kommunalwahl

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Nach der Kommunalwahl 2025 muss der Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde neu besetzt werden. Der Rat soll am 18. Dezember 16 ordentliche und 16 stellvertretende Mitglieder aus verschiedenen Umwelt- und Naturschutzverbänden wählen.

    Gesetzliche Grundlage für Neuwahl

    Aufgrund der im Jahr 2025 stattgefundenen Kommunalwahl und der Neuwahl des Stadtrates muss auch der Naturschutzbeirat neu gewählt werden. Dies regelt § 70 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW). Die Mitglieder des Beirates werden von der Vertretungskörperschaft der kreisfreien Stadt für die Dauer der Wahlzeit gewählt.

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    Aufgaben des Naturschutzbeirates

    Der Beirat soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken. Seine Aufgaben umfassen:

    • Vorschläge und Anregungen an zuständige Behörden und Stellen unterbreiten
    • Der Öffentlichkeit Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln
    • Bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken
    Der Beirat ist vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde zu hören.

    Zusammensetzung des 16-köpfigen Gremiums

    Der Beirat setzt sich aus Vertretern verschiedener Organisationen zusammen:

    • Drei Vertreter der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU)
    • Je zwei Vertreter von NABU und BUND
    • Je ein Vertreter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, des Waldbauernverbandes, der Gartenbauverbände, der Jägervereinigungen, des Fischereiverbandes, des Landessportbundes und der Imkerverbände
    • Zwei Vertreter des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes

    Wahlverfahren im Dezember

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember. Bei einem einheitlichen Wahlvorschlag reicht ein einstimmiger Beschluss. Anderenfalls muss gemäß Gemeindeordnung NRW einzeln gewählt werden.

    Kandidaten aus verschiedenen Verbänden

    Die vorschlagsberechtigten Vereinigungen haben ihre Kandidaten benannt. Dabei sollen nur Personen gewählt werden, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet haben – nur aus besonderen Gründen kann davon abgewichen werden. Bedienstete der Stadt dürfen dem Beirat nicht angehören.

    Einzelne Verbände wie der Fischereiverband NRW haben keine namentlichen Vorschläge eingereicht.

  • Ordnungsamt benötigt 280.000 Euro für Tierheim-Zuschüsse und Gebührenausfälle

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Das Ordnungs- und Veterinäramt braucht zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 280.000 Euro. Der Mehrbedarf entsteht durch gesunkene Einnahmen bei Schlachtgebühren und höhere Kosten für die Betreuung von Fundtieren. Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss soll am 11. Dezember über die überplanmäßige Mittelbereitstellung entscheiden.

    Schlachtgebühren brechen um 260.000 Euro ein

    Der größte Teil des Mehrbedarfs von 180.000 Euro entsteht durch Mindereinnahmen bei den Verwaltungsgebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen. Die Fallzahlen im Schlachtbetrieb sind unterjährig gesunken, wodurch auch die je Schlachtung erhobenen Gebühren zurückgegangen sind.

    Die Höhe des Schlachtaufkommens ist laut Verwaltung nicht konkret planbar, da sie von verschiedenen Faktoren wie Schlachterlös, Anzahl der Schlachttiere sowie Krankheiten und Seuchen abhängt. Von den 260.000 Euro Minderertrag können nur 80.000 Euro innerhalb der Produktgruppe kompensiert werden.

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    Tierheim erhält deutlich höhere Zuschüsse

    Weitere 100.000 Euro Mehrbedarf entstehen bei den Ordnungsangelegenheiten, hauptsächlich durch zusätzliche Zuschüsse für das Tierheim. Der Tierschutzverein Bochum, Hattingen und Umgebung übernimmt als Pflichtaufgabe die Verwahrung und Pflege von Fund- und sichergestellten Tieren und erhält dafür regulär 541.000 Euro jährlich.

    Aufgrund erheblich gestiegener Kosten prognostizierte der Tierschutzverein am 14. November Gesamtkosten von rund 1,12 Millionen Euro für 2025. Ohne zusätzliche Finanzierung könnten eventuell nicht mehr alle Tiere aufgenommen werden. Die Stadt gewährte bereits einen außervertraglichen Zuschuss von 100.000 Euro und vereinbarte zu Jahresbeginn weitere 80.000 Euro zur Kostenabmilderung.

    Quarantäne-Container verursachen Mehrkosten

    Zusätzliche 12.000 Euro entstanden durch zwei fertiggestellte Katzen-Quarantänecontainer. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 62.000 Euro, während nur 50.000 Euro dafür veranschlagt waren.

    IT-Mittel als Deckungsquelle

    Die erforderlichen 280.000 Euro sollen aus dem Budget des Amts für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation stammen. Dort werden veranschlagte Mittel für bestehende Datennetzwerke nicht vollumfänglich benötigt, da durch den Ausbau der Datennetze vermehrt Positionen investiv statt konsumtiv verbucht werden konnten.

  • Stadt will Mitglied bei GovTech Kommunal werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

    Die Verwaltung schlägt den Beitritt zu einem neuen Verein vor, der die Digitalisierung von Kommunen beschleunigen soll. Als Gründungsmitglied würde die Stadt besondere Gestaltungsmöglichkeiten erhalten und von gemeinsamen digitalen Lösungen profitieren.

    Verein soll Digitalisierung vorantreiben

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird am 11. Dezember über die Mitgliedschaft im „GovTech Kommunal e.V.“ entscheiden. Der Verein befindet sich noch in Gründung und soll im Winter 2025 als gemeinnütziger, eingetragener Verein entstehen. Ziel ist es, die Kräfte der Kommunen zu bündeln und den verantwortungsvollen Einsatz innovativer Technologie im öffentlichen Sektor zu fördern.

    GovTech Kommunal entsteht unter dem Dach von GovTech Deutschland e.V., einer gemeinsamen Gründung von Bundesregierung und Ländern. Das bundesweite GovTech-Ökosystem umfasst bereits über 150 Partner aus Verwaltung, Technologieunternehmen und Forschungseinrichtungen.

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    Drei Säulen des Angebots

    Das inhaltliche Angebot für Mitgliedskommunen gliedert sich in drei Bereiche:

    Learning

    GovTech Kommunal bietet anwendungsorientierte Tech- und Digital-Weiterbildungen speziell für Verwaltungen. Die virtuellen Kurse zu Themen wie Cybersecurity, Künstliche Intelligenz und Cloud können ohne zusätzliche Kosten von städtischen Mitarbeitern besucht werden. Ab Mitte 2026 soll eine digitale Lernplattform mit personalisierten Lernpfaden folgen.

    Lösungsentwicklung

    Dank der sogenannten Inhouse-Fähigkeit können Mitgliedskommunen GovTech Kommunal direkt – ohne Ausschreibung – beauftragen. In sechs- bis zwölfwöchigen Vorprojekten wird der konkrete Bedarf ermittelt und der Markt sondiert. Die Kosten belaufen sich auf 25.000 bis 45.000 Euro netto. Anschließend entstehen gemeinsam mit Unternehmen einsatzfähige digitale Produkte.

    Deutschlandplattform

    Als zentrale Innovation plant GovTech eine gemeinsame digitale Plattform für alle Verwaltungsebenen. Sie funktioniert als modulare Multi-Cloud-Umgebung und gleichzeitig als „Appstore“ für den öffentlichen Sektor. Kommunen können cloudbasierte Fachanwendungen ohne weitere Ausschreibung nutzen und eigene Anwendungen bereitstellen.

    Vorteile als Gründungskommune

    Als Gründungsmitglied würde die Stadt besondere Mitgestaltungsmöglichkeiten erhalten, etwa bei der Auswahl von Pilotanwendungen auf der Deutschlandplattform. In der jährlichen Mitgliederversammlung, dem zentralen Entscheidungsgremium, soll CDO Denes Kücük die Stadt vertreten.

    Kosten und Finanzierung

    Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist nach Gemeindegrößenklassen gestaffelt und beläuft sich für Bochum auf 8.000 Euro. Diese werden künftig aus dem Budget der Stabsstelle Digitalisierung finanziert. Die ordentliche Mitgliedschaft steht nur deutschen Städten, Gemeinden und Landkreisen offen.

    Die Verwaltung sieht in der Mitgliedschaft große Chancen für die weitere Digitalisierung der Stadtverwaltung und den verstärkten Einsatz digitaler Technologien insgesamt.

  • Stadt schlägt Mitglieder für Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Verwaltung bereitet die Neuberufung von Mitgliedern des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Bochum für die XVIII. Legislaturperiode vor. Der Rat soll drei Vertreter vorschlagen, wobei einer bereits benannt ist.

    Hintergrund der Neuberufung

    Die Amtszeit der aktuellen Mitglieder des Verwaltungsausschusses endet mit Ablauf der XVII. Legislaturperiode. Für die XVIII. Legislaturperiode müssen daher neue Mitglieder benannt und von der Bezirksregierung Arnsberg bestätigt werden.

    Der Verwaltungsausschuss überwacht und berät die Agentur für Arbeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Als Selbstverwaltungsorgan der Bundesagentur für Arbeit setzt er sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und öffentlichen Körperschaften zusammen.

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    Aufteilung der Sitze

    Für die aktuelle Amtszeit von Juli 2022 bis Juni 2028 hat der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit die Zahl der Mitglieder auf jeweils vier Personen pro Gruppe festgesetzt. Im Verwaltungsausschuss des Agenturbezirks Bochum/Herne stellt die Stadt drei Personen für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften, die Stadt Herne eine Person.

    Vorgeschlagene Kandidaten

    Als erstes ordentliches Mitglied schlägt die Verwaltung Jens Vieting vor, Stadtrat in Bochum. Dieser Vorschlag erfolgt aufgrund des Vorschlagsrechts des Oberbürgermeisters. Zwei weitere Kandidaten sind in der Vorlage noch nicht benannt.

    Rechtliche Anforderungen

    Die Mitglieder müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen: Sie können nur Vertreter der Gemeinden, Gemeindeverbände oder gemeinsamen Gemeindeaufsichtsbehörde sein und müssen bei diesen haupt- oder ehrenamtlich tätig sein. Zudem können nur Deutsche mit passivem Wahlrecht zum Bundestag oder entsprechend qualifizierte Ausländer berufen werden.

    Die Tätigkeit wird ehrenamtlich ausgeübt, die Bundesagentur erstattet bare Auslagen und gewährt eine Entschädigung.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage wird am 11. Dezember 2025 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025.

  • Satzungsanpassungen für Kulturinstitute Bochum: Rat beschließt Änderungen aus steuerlichen Gründen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    18.12.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Der Rat soll Änderungssatzungen für die Anstalt öffentlichen Rechts „Kulturinstitute Bochum“ sowie die städtischen Betriebe gewerblicher Art Planetarium, Schauspielhaus und Bochumer Symphoniker beschließen. Die redaktionellen Anpassungen resultieren aus Abstimmungen mit dem Finanzamt und sind aus gemeinnützigkeitsrechtlichen Gründen erforderlich.

    Die Stadt legt dem Rat vier Änderungssatzungen zur Beschlussfassung vor, die sich aus formalen Anforderungen des Finanzamts ergeben. Betroffen sind die Kulturinstitute Bochum AöR sowie die drei mit ihr zusammenwirkenden Betriebe gewerblicher Art.

    Hintergrund der Änderungen

    Mit Ratsbeschluss vom 2. Mai 2024 wurde entschieden, den Betrieb der Bochumer Symphoniker und des Planetariums mit dem Schauspielhaus innerhalb der Kulturinstitute Bochum AöR zusammenzuführen. Die Grundstücke, Immobilien und fest eingebauten Betriebsvorrichtungen verblieben dabei in den jeweiligen Betrieben gewerblicher Art, die diese Vermögensgegenstände an die AöR überlassen.

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    Prüfung durch das Finanzamt

    Die Gemeinnützigkeit wird nach solchen Strukturänderungen erneut vom Finanzamt geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung ergaben sich Änderungsbedarfe, insbesondere:

    • Anpassungen des Wortlauts an die neueste Formulierung des Gemeinnützigkeitskatalogs der Abgabenordnung
    • Konkretisierungen in der Abgrenzung des planmäßigen Zusammenwirkens
    • Vereinheitlichung der bisher unterschiedlich formulierten Satzungen auf Basis der aktuellen gesetzlichen Mustersatzung

    Keine operativen Auswirkungen

    Die Verwaltung betont, dass sich durch die Satzungsänderungen keine Änderungen der Ausrichtung, Organisation oder des Betriebs der Kulturinstitute Bochum AöR ergeben. Es handele sich um steuerlich notwendige redaktionelle Anpassungen. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen entstehen nicht.

    Beratungsfolge

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember 2025 vor, die Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025.

  • Stadt aktualisiert Verwaltungsgebühren nach umfassender Prüfung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Verwaltung schlägt die vierzehnte Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung vor. Über 65 Prozent der Gebühren wurden seit mehr als sieben Jahren nicht mehr angepasst. Die Aktualisierung soll rund 200.000 Euro Mehrertrag bringen.

    Die Stadt will ihre Verwaltungsgebühren umfassend überarbeiten. Der Rat soll am 18. Dezember über die vierzehnte Änderungssatzung zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung entscheiden. Zuvor berät der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Dezember über die Vorlage.

    Veraltete Datengrundlagen erfordern Anpassung

    Bei über 65 Prozent der Verwaltungsgebühren liegt die letzte Aktualisierung mehr als sieben Jahre zurück. Die Personalkosten haben sich in den letzten Jahren dynamisch entwickelt und die Prozessabläufe haben sich durch die Digitalisierung stark verändert. Die Verwaltung hat daher eine vollständige Überprüfung der Gebührentarife durchgeführt.

    Für die Neuberechnung stellten die Fachämter Datengrundlagen zur Verfügung: Welche Person erbringt die Dienstleistung, ist sie in Voll- oder Teilzeit beschäftigt und wie lange dauert die Bearbeitung? Daraus wurden die Tarifbedarfe für eine hundertprozentige Kostendeckung ermittelt.

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    Neue Gebührentatbestände in mehreren Ämtern

    Das Amt für Bürgerservice führt zwei neue Tarifstellen ein: für die Beglaubigung einer Erklärung zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen und für die Anmeldung einer Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags. Diese neuen Tatbestände ergeben sich aus der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW.

    Das Stadtarchiv will künftig eine separate Gebühr für beglaubigte Auszüge aus Personenstandsunterlagen erheben. Das Bauordnungsamt legt die Bereitstellung von Bau- und Statikakten in einem Prozess zusammen und führt eine neue Tarifstelle für digitale Akten ein.

    Straßenaufbrüche und Baumschutz betroffen

    Das Tiefbauamt will auf Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW und nach einer Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt künftig Verwaltungsgebühren für Genehmigungen von Straßenaufbrüchen erheben.

    Das Umwelt- und Grünflächenamt gestaltet die Gebühren für Baumschutzangelegenheiten neu. Eine neue Tarifstaffelung berücksichtigt die aktuelle Baumschutzsatzung und bildet den verwaltungstechnischen Aufwand besser ab.

    Zustellkosten werden künftig erhoben

    Neu eingeführt wird eine ämterübergreifende Tarifstelle für „Zustellkosten (Verpackung, Porto)“. Nach Abstimmung mit den Fachämtern war diese Einführung unabdingbar, um Zustellkosten gemäß Kommunalabgabengesetz NRW erheben zu können.

    Die Verwaltung erwartet bei unveränderten Fallzahlen einen gesamtstädtischen Mehrertrag von etwa 200.000 Euro, der die gestiegenen Personalaufwendungen teilweise kompensiert.

  • Besetzung des Verwaltungsrats der Kulturinstitute Bochum steht an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Der Rat soll acht Vertreterinnen und Vertreter für den Verwaltungsrat der Kulturinstitute Bochum AöR benennen. Die Anstalt des öffentlichen Rechts umfasst Schauspielhaus, Bochumer Symphoniker und Planetarium. Bislang ist nur ein Mitglied festgelegt.

    Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Benennung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter im Verwaltungsrat der Kulturinstitute Bochum vor. Die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) vereint die drei städtischen Kultureinrichtungen Schauspielhaus Bochum, Bochumer Symphoniker und Planetarium Bochum unter einem Dach.

    Acht Plätze zu vergeben

    Der Verwaltungsrat besteht aus acht Mitgliedern. Als Vorsitzender ist bereits Dietmar Dieckmann vorgesehen, der als für den Geschäftsbereich zuständige Beigeordnete fungiert. Sein Stellvertreter wird Jens Vieting als zuständiger Vertreter im Amt. Für alle weiteren sieben Plätze müssen noch Kandidatinnen und Kandidaten sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter benannt werden.

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    Geschlechterquote im Fokus

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Erreichung des Mindestanteils von 40 Prozent Frauen in dem Gremium drei Frauen zu benennen wären. Diese Vorgabe ergibt sich aus dem Landesgleichstellungsgesetz NRW, das für wesentliche Gremien wie Verwaltungsräte gilt.

    Amtszeit und Befugnisse

    Die Amtszeit der benannten Vertreterinnen und Vertreter entspricht der Wahlperiode des Stadtrats und verlängert sich bis zur Ratssitzung nach der Neuwahl. Der Rat kann die Mitglieder jederzeit abberufen und ermächtigt sie, im Einzelfall Untervollmachten zu erteilen, sofern dem keine gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage wird zunächst am 11. Dezember 2025 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung fällt der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025.

  • Rat benennt Vertreter für städtische Beteiligungsunternehmen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Der Stadtrat soll am 18. Dezember neue Vertreter für die Aufsichtsgremien von fünf städtischen Beteiligungsunternehmen aus den Bereichen Bildung, Freizeit, Kultur und Tourismus benennen. Die Vorlage der Verwaltung sieht teilweise unvollständige Besetzungen vor.

    Bochum Marketing und Tierpark im Fokus

    Für die Bochum Marketing GmbH, an der die Stadt mit 75,1 Prozent beteiligt ist, sollen Dr. Eva Maria Hubbert als Mitglied und Sebastian Kopietz als Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung entsandt werden. Im sechsköpfigen Aufsichtsrat ist bisher nur Dr. Thomas Wollinger als Vertreter des Oberbürgermeisters vorgesehen – die weiteren fünf Plätze bleiben zunächst unbesetzt.

    Beim Tierpark Bochum gGmbH, an dem die Stadt zu 26 Prozent beteiligt ist, soll dieselbe Konstellation in der Gesellschafterversammlung gelten. Für den Aufsichtsrat ist Oberbürgermeister Jörg Lukat vorgeschlagen, ein zweiter städtischer Vertreter fehlt noch.

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    Weitere Beteiligungsunternehmen

    Bei der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (7,2 Prozent Beteiligung) werden ebenfalls Hubbert und Kopietz für die Gesellschafterversammlung benannt. Der Aufsichtsrat bleibt unbesetzt, für den Beirat der Betriebsstätte Kemnade soll Dietmar Dieckmann mit Falko Hildebrand als Stellvertreter fungieren.

    Für das european centre for creative economy (ecce) mit zehn Prozent städtischer Beteiligung ist Matthias Frense als Gesellschaftervertreter vorgeschlagen. Im Kuratorium soll Dietmar Dieckmann einen der zwei städtischen Sitze übernehmen.

    Geschlechterquote als Herausforderung

    Die Verwaltung weist in mehreren Fällen darauf hin, dass zur Erreichung der angestrebten 40-Prozent-Frauenquote in den Aufsichtsgremien weitere weibliche Kandidatinnen benannt werden müssten. Diese Vorgabe des Landesgleichstellungsgesetzes kann jedoch aufgrund des Wahlverfahrens nach Gemeindeordnung nur bei der Aufstellung der Listen berücksichtigt werden, nicht bei der finalen Ratsentscheidung.

    Beratung in den Gremien

    Die Vorlage wird zunächst am 11. Dezember im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten, bevor der Rat am 18. Dezember final entscheidet. Die Amtszeit der Vertreter entspricht der Wahlperiode des Rates.

  • Stadt übernimmt Bürgschaft für Wohngebiet-Entwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt übernimmt eine Ausfallbürgschaft für eine städtische Beteiligungsgesellschaft, die ein Wohngebiet entwickeln soll. Das ursprünglich geplante Projekt konnte nicht fristgerecht abgeschlossen werden und benötigt nun ein neues Darlehen.

    Verzögerung bei Wohngebiet-Entwicklung

    Eine unmittelbare Beteiligungsgesellschaft der Stadt wurde über einen Entwicklungsträgervertrag beauftragt, im Stadtgebiet ein Wohngebiet innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu entwickeln und zu vermarkten. Die übertragenen Maßnahmen konnten jedoch nicht im vorgesehenen Zeitrahmen abgeschlossen werden.

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    Neue Finanzierung erforderlich

    Nach der Tilgung des alten verbürgten Darlehens ist nun die Aufnahme eines neuen Darlehens notwendig geworden. Das finanzierende Kreditinstitut verlangt als Sicherheit eine Ausfallbürgschaft der Stadt in Höhe des neuen Darlehensbetrags.

    Städtisches Interesse an Projektfortführung

    Die Verwaltung begründet die Bürgschaftsübernahme mit dem unmittelbaren eigenen Interesse der Stadt an den der Gesellschaft übertragenen Aufgaben im Rahmen der gemeindlichen Aufgabenerfüllung.

    Beratung in den Gremien

    Die entsprechende Beschlussvorlage wird im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung am 18. Dezember 2025 behandelt. Zuvor befasst sich der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Dezember 2025 zur Kenntnisnahme mit dem Thema.