Schlagwort: Umwelt und Nachhaltigkeit

  • Änderungen bei Straßenreinigung in Bochum-Süd: Neue Aufnahmen und Umstufungen geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.12.2025Bezirksvertretung Bochum-SüdEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Bezirksvertretung Bochum-Süd soll am 9. Dezember über Änderungen am Straßenverzeichnis der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung entscheiden. Betroffen sind Straßenabschnitte an der Brenscheder Straße, Wohlfahrtstraße sowie Am Erlenkamp und Kuhlehof.

    Neue Straßenabschnitte werden in Reinigungssystem aufgenommen

    Die Verwaltung schlägt vor, drei neue Straßenabschnitte in das Verzeichnis aufzunehmen. An der Brenscheder Straße sollen sowohl ein Parkplatz in Höhe der Stiepeler Straße (Reinigungsklasse C1) als auch ein Fuß- und Radweg im gleichen Bereich (Klasse E1) neu klassifiziert werden. Zudem wird eine Stichstraße an der Wohlfahrtstraße bei den Hausnummern 195a/213a bis zur Wendefläche in die Reinigungsklasse B eingestuft.

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    Umstufungen wegen fehlender Gehwege

    Zwei bestehende Straßen erhalten teilweise neue Reinigungsklassen. Die Straße „Am Erlenkamp“ wird aufgeteilt: Während der Hauptbereich in Klasse B1 verbleibt, wird die Umfahrt von Haus Nr. 1 bis 37 in Klasse B heruntergestuft, da dort überwiegend keine Gehwege vorhanden sind.

    Ähnlich verhält es sich mit dem „Kuhlehof“: Der Abschnitt ohne die Hausnummern 8 bis Am Hülsebusch 37 bleibt in Klasse B1, der genannte Bereich wird aufgrund fehlender Gehwege in Klasse B eingestuft.

    Klarstellung bei Wohlfahrtstraße

    Bei der Wohlfahrtstraße wird eine redaktionelle Änderung vorgenommen. Die Beschreibung der Stichstraße zwischen den Hausnummern 175a und 189b wird präzisiert und um den Hinweis „bis Sperrfläche (einschließlich)“ ergänzt, um deutlich zu machen, dass die Sperrfläche zum Reinigungsabschnitt gehört.

    Reinigungsklassen bestimmen Zuständigkeiten

    Das Straßenverzeichnis regelt, wer für die Reinigung von Fahrbahn und Gehwegen zuständig ist und wie oft diese erfolgen soll. Die Klassifizierung richtet sich nach der Verkehrsbedeutung, Bebauung, Nutzung und Frequentierung der jeweiligen Straße. Je nach Klasse sind entweder die Anlieger oder die Stadt für die Reinigung verantwortlich – von einmal wöchentlich bis zu sechsmal pro Woche.

  • Änderungen bei Straßenreinigung in Bochum-Südwest geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    10.12.2025Bezirksvertretung Bochum-SüdwestEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest soll über Änderungen am Straßenverzeichnis der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beraten. Mehrere Straßen werden in andere Reinigungsklassen eingestuft, ein Platz komplett aus dem Verzeichnis gestrichen.

    Umstufungen nach Überprüfungen

    Das Umwelt- und Grünflächenamt schlägt Änderungen für vier Straßen vor. Betroffen sind der Barlachweg, die Laarmannstraße, der Vogelbeerweg und die Welperstraße. Bei den ersten drei Straßen wurden nach Überprüfungen festgestellt, dass sie in wesentlichen Abschnitten keinen Gehweg haben. Diese Bereiche sollen daher in die Reinigungsklasse „B“ umgestuft werden, bei der keine Gehwegreinigung durch die Stadt vorgesehen ist.

    Die Welperstraße wurde im Bereich zwischen der Ettersheide und der Straße „Am Josephsschacht“ zu einer Mischfläche umgebaut, was ebenfalls eine Umstufung zur Folge hat.

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    Turmplatz wird gestrichen

    Der Turmplatz soll vollständig aus dem Straßenverzeichnis gelöscht werden. Die Widmung des Platzes wurde eingezogen, er soll zukünftig einer anderen Verwendung zugeführt werden.

    Antrag auf Reduzierung abgelehnt

    Anlieger der Pfarrer-Halbe-Straße hatten eine Reduzierung der Reinigungsklasse von B2 auf B1 beantragt. Die Verwaltung lehnt dies ab. Begründung: Die Straße verfügt über zahlreiche Parkplätze für Besucher der Markstraße, Anlieferbereiche von zwei Discountern und einem Drogeriemarkt und ist die Zufahrt zum Marktplatz, auf dem zweimal wöchentlich Wochenmarkt stattfindet.

    Reinigungsklassen bestimmen Zuständigkeiten

    Die Reinigungsklassen legen fest, wer für die Reinigung von Fahrbahn und Gehweg verantwortlich ist und wie oft gereinigt wird. Bei Klasse „B“ reinigt die Stadt einmal wöchentlich die Fahrbahn, die Anlieger sind für den Gehweg zuständig. Bei Klasse „B1“ übernimmt die Stadt sowohl Fahrbahn- als auch Gehwegreinigung einmal pro Woche.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest berät am 10. Dezember 2025 über die vorgeschlagenen Änderungen.

  • Verdacht auf Schrottimmobilie in Wattenscheid: Gebäude wird beobachtet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.12.2025Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt hat ein Eckhaus an der Steinhausstraße/Sommerdellenstraße auf mögliche Verwahrlosung überprüft. Nach einer Ortsbesichtigung wurde das Gebäude zur Beobachtung in das Verdachtsimmobilien-Kataster aufgenommen, jedoch nicht als Problemimmobilie eingestuft.

    Anfrage wegen Abfall und Verwahrlosung

    In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 30. September 2025 hatte FDP-Vertreter Dr. Rolf Heyer auf das Eckhaus in Höhe der ehemaligen Asthmabrücke aufmerksam gemacht. Das Gebäude stehe bereits länger leer, Abfall und Gerümpel lägen meterhoch in der Einfahrt und im Hof bis an die Nachbarn heran. Heyer warnte vor möglichen Umweltgefahren durch Kühlschränke und Ungezieferbefall.

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    Umfangreiche Renovierungsarbeiten festgestellt

    Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hat die Immobilie Steinhausstraße 65 daraufhin vor Ort überprüft. Bei der Besichtigung stellten die Mitarbeiter fest, dass dort aktuell umfangreiche Renovierungsarbeiten durchgeführt werden.

    Eigentümer zur Entsorgung aufgefordert

    Die problematische Situation auf dem Hof des Grundstücks war dem zuständigen Fachamt bereits bekannt. Der Grundstückseigentümer wurde schriftlich zur ordnungsgemäßen Entsorgung der Abfälle aufgefordert. Zusätzlich wurde die Entsorgung in direkten Gesprächen mit den Beteiligten erörtert.

    Das Gebäude wurde zur weiteren Beobachtung in das städtische Verdachtsimmobilien-Kataster eingetragen, eine Einstufung als Problemimmobilie erfolgte jedoch nicht.

  • Rat wählt neuen Naturschutzbeirat nach Kommunalwahl

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Nach der Kommunalwahl 2025 muss der Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde neu besetzt werden. Der Rat soll am 18. Dezember 16 ordentliche und 16 stellvertretende Mitglieder aus verschiedenen Umwelt- und Naturschutzverbänden wählen.

    Gesetzliche Grundlage für Neuwahl

    Aufgrund der im Jahr 2025 stattgefundenen Kommunalwahl und der Neuwahl des Stadtrates muss auch der Naturschutzbeirat neu gewählt werden. Dies regelt § 70 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW). Die Mitglieder des Beirates werden von der Vertretungskörperschaft der kreisfreien Stadt für die Dauer der Wahlzeit gewählt.

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    Aufgaben des Naturschutzbeirates

    Der Beirat soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken. Seine Aufgaben umfassen:

    • Vorschläge und Anregungen an zuständige Behörden und Stellen unterbreiten
    • Der Öffentlichkeit Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln
    • Bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken
    Der Beirat ist vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde zu hören.

    Zusammensetzung des 16-köpfigen Gremiums

    Der Beirat setzt sich aus Vertretern verschiedener Organisationen zusammen:

    • Drei Vertreter der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU)
    • Je zwei Vertreter von NABU und BUND
    • Je ein Vertreter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, des Waldbauernverbandes, der Gartenbauverbände, der Jägervereinigungen, des Fischereiverbandes, des Landessportbundes und der Imkerverbände
    • Zwei Vertreter des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes

    Wahlverfahren im Dezember

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember. Bei einem einheitlichen Wahlvorschlag reicht ein einstimmiger Beschluss. Anderenfalls muss gemäß Gemeindeordnung NRW einzeln gewählt werden.

    Kandidaten aus verschiedenen Verbänden

    Die vorschlagsberechtigten Vereinigungen haben ihre Kandidaten benannt. Dabei sollen nur Personen gewählt werden, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet haben – nur aus besonderen Gründen kann davon abgewichen werden. Bedienstete der Stadt dürfen dem Beirat nicht angehören.

    Einzelne Verbände wie der Fischereiverband NRW haben keine namentlichen Vorschläge eingereicht.

  • Straßenreinigungsverzeichnis wird umfassend aktualisiert

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Stadt Bochum passt ihr Straßenverzeichnis für die Straßenreinigung grundlegend an. Die 43. Änderungssatzung umfasst Neuaufnahmen, Umstufungen und Löschungen in allen Stadtbezirken. Der Rat soll am 18. Dezember über die Vorlage entscheiden.

    Das Umwelt- und Grünflächenamt hat eine umfangreiche Überarbeitung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vorgelegt. Die Änderungen betreffen alle sechs Stadtbezirke und berücksichtigen zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen sowie Überprüfungen der Reinigungsklassen.

    Neue Straßen und Wege im Verzeichnis

    Insgesamt 14 neue Straßenabschnitte und Wege werden in das Verzeichnis aufgenommen. Dazu gehört der neu benannte Inge-Baecker-Platz in der Innenstadt, der aus dem nördlichen Abschnitt der Prinzenstraße entstand und dem Fußgängerverkehr dient.

    In Bochum-Ost wird die neue Grete-Schickedanz-Straße sowie ein Abschnitt der Suttner-Nobel-Allee vom Tsukuba-Ring bis zum Kreisverkehr aufgenommen. In Bochum-Nord kommen unter anderem Stichstraßen „Auf dem Norrenberge“ und der Odenwaldstraße hinzu.

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    Reinigungsklassen werden angepasst

    Mehrere Straßen erhalten neue Reinigungsklassen. So wird die Lohbergstraße in Bochum-Mitte von der bisherigen zweimaligen auf eine einmalige wöchentliche Reinigung herabgestuft, da sie weder stark befahren noch besonders verschmutzungsanfällig ist.

    Der Nivellesplatz in Wattenscheid wird künftig als Gehweg eingestuft, da er ausschließlich dem Fußgängerverkehr gewidmet ist. Ähnlich wird ein Abschnitt des Paßweges behandelt, wo die Durchfahrt für Fahrzeuge verboten ist.

    Berichtigungen und Löschungen

    Das Verzeichnis wird um nicht mehr gewidmete Straßen bereinigt. So entfällt der Verbindungsweg von der Lohbergstraße zur Wittener Straße in Bochum-Mitte, da die Widmung eingezogen wurde. Auch der Büterhof in Bochum-Nord und der Turmplatz in Bochum-Südwest werden gestrichen.

    Abgelehnte Änderungsanträge

    Mehrere Anträge von Anliegern auf Umstufung ihrer Straßen wurden abgelehnt. Begründungen sind meist die ausreichende aktuelle Reinigungsfrequenz oder vorhandene breite Gehwege, die die bisherige Einstufung rechtfertigen.

    Die Vorlage wird zunächst am 11. Dezember im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025.

  • Kohlekraftwerk Trianel Lünen: Stilllegung früher als geplant erwartet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Energie und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet (ewmr) rechnet mit einer Stilllegung des Kohlekraftwerks Trianel Lünen bereits 2032 statt wie ursprünglich vorgesehen 2038. Das geht aus der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktion DIE STADTGESTALTER hervor. Für den Stromliefervertrag musste eine Drohverlustrückstellung von 156,2 Millionen Euro gebildet werden.

    Frühere Stilllegung durch politische Rahmenbedingungen

    Die ewmr kann nicht allein über eine Stilllegung des Kraftwerks entscheiden, da insgesamt 28 Gesellschafter beteiligt sind. Aufgrund der politischen Rahmenbedingungen geht das Unternehmen jedoch von einer Stilllegung im dritten Quartal 2032 aus – sechs Jahre früher als ursprünglich geplant.

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    Millionenschwere Verluste erwartet

    Die finanziellen Auswirkungen sind erheblich: Für die Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG musste bereits eine Drohverlustrückstellung von 37,5 Millionen Euro gebildet werden. Zusätzlich dotierte die ewmr für den Stromliefervertrag eine Rückstellung von 156,2 Millionen Euro, die einen Zeithorizont bis 2032 berücksichtigt.

    Vereinbarkeit mit Klimaneutralitätszielen

    Die Anfrage der STADTGESTALTER zielte auch auf die Vereinbarkeit der ursprünglich für 2038 geplanten Abschaltung mit dem städtischen Ziel der Klimaneutralität bis 2035 ab. Da die ewmr nun von einer Stilllegung bereits 2032 ausgeht, würde sich diese Frage erübrigen.

    Alternative Nutzungsmöglichkeiten vorhanden

    Der Standort bietet grundsätzlich Potenzial für andere Energieprojekte. Aufgrund des bereits vorhandenen leistungsfähigen Netzanschlusses wären andere Kraftwerks- oder Speicherprojekte umsetzbar. Konkrete Planungen für Großspeicher oder netzdienliche Einrichtungen wie Phasenschieber existieren jedoch noch nicht.

  • Brandschäden am neuen Steg im Stadtgarten Wattenscheid werden repariert

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.12.2025Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung hat auf eine FDP-Anfrage zu Brandspuren am neuen Steg im Teich des Stadtgartens Wattenscheid geantwortet. Der Verursacher konnte nicht ermittelt werden, aber die Reparatur ist bereits beauftragt.

    Schäden seit August bekannt

    Bereits seit Anfang August sind auf dem neuen Steg im Teich des Stadtgartens Wattenscheid Brandspuren zu erkennen. Dr. Rolf Heyer von der FDP-Fraktion hatte in der Sitzung der Bezirksvertretung Wattenscheid am 30. September nach dem Umgang mit diesen Schäden gefragt.

    Die Verwaltung bestätigte, dass ihr der Sachverhalt bekannt ist. Trotz Ermittlungen konnte jedoch nicht festgestellt werden, wer für die Brandspuren verantwortlich ist.

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    Reparatur bereits beauftragt

    Für die Beseitigung der Schäden wurde bereits eine Firma beauftragt. Sobald die nachbestellten Holzbohlen geliefert werden, soll die Reparatur kurzfristig durchgeführt werden.

    Verstärkte Kontrollen als Präventionsmaßnahme

    Zur Verhinderung künftiger Schäden räumt die Verwaltung ein, dass in einer öffentlich zugänglichen Parkanlage weitere Beschädigungen der Ausstattungselemente grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden können. Als Gegenmaßnahme hat das Ordnungsamt die Intervalle der Kontrollrundgänge bereits verstärkt.

    Die Antwort wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 9. Dezember 2025 zur Kenntnis genommen.

  • Gelsenwasser-Tochter beteiligt sich an Windenergieprojekt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Gemeindewerke Schermbeck planen eine 20-Prozent-Beteiligung an der neu zu gründenden Windenergie Overbeck GmbH & Co. KG. Da die Gelsenwasser AG über Beteiligungsketten mit den Städten Bochum und Dortmund verbunden ist, müssen beide Stadträte über das Vorhaben informiert werden.

    Komplexe Beteiligungsstruktur erfordert Ratsbefassung

    Die Gemeindewerke Schermbeck GmbH & Co. KG beabsichtigt, sich mit einem Fünftel an der noch zu gründenden Windenergie Overbeck GmbH & Co. KG zu beteiligen. Aufgrund der mehrstufigen Unternehmensverflechtungen ist eine Befassung der Räte in Bochum und Dortmund erforderlich.

    Die Beteiligungsstruktur gestaltet sich folgendermaßen: Die Gelsenwasser AG ist über die Gelsenwasser Energienetze GmbH mittelbar an den Gemeindewerken Schermbeck beteiligt. An der Gelsenwasser AG wiederum sind die Städte Bochum und Dortmund über ihre jeweiligen Stadtwerke-Gesellschaften mehrheitlich beteiligt.

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    Beratung in den Dezember-Sitzungen

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird am 11. Dezember 2025 über das Vorhaben informiert, der Rat folgt am 18. Dezember 2025. In beiden Gremien ist lediglich eine Kenntnisnahme vorgesehen.

    Nichtöffentliche Behandlung geplant

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Angelegenheit zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Gemeindewerke Schermbeck im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden soll. Dies entspricht den Bestimmungen der städtischen Geschäftsordnung für den Schutz schutzwürdiger Belange.

  • Neues Naturschutzgebiet: Bebauungsplan für Kalwes/Grimberg soll beschlossen werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.12.2025Bezirksvertretung Bochum-SüdDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

    Die Verwaltung will mit einem neuen Bebauungsplan die Grundlage für ein 73 Hektar großes Naturschutzgebiet zwischen Campus und Ruhr schaffen. Dafür sollen Teile bestehender Universitätspläne aufgehoben werden.

    Schutz für ökologisch wertvolle Flächen

    Der Bebauungsplan Nr. 1031 „Naturschutzgebiet Kalwes/Grimberg“ umfasst zwei Teilbereiche östlich der Ruhr-Universität. Teilbereich A liegt zwischen Ruhr-Universität und Hochschule Bochum südlich der Straße Am Hochschulcampus, Teilbereich B befindet sich südwestlich der Straße Auf dem Kalwes angrenzend an das Waldgebiet Kalwes.

    Ziel ist der Schutz, Erhalt und die Entwicklung der vorhandenen Grünflächen. Die bewaldeten Ruhrsteilhänge des Kalwes und des Grimbergs sollen als 73 Hektar großes Naturschutzgebiet festgesetzt werden, um diese ökologisch wertvollen Flächen langfristig zu sichern.

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    Planungsrechtliche Voraussetzungen schaffen

    Derzeit stehen die Festsetzungen der rechtsgültigen Bebauungspläne Nr. 280 und 281 als „Sondergebiet der Ruhr-Universität Bochum“ der beabsichtigten Unterschutzstellung entgegen. Für die Aufnahme in den Landschaftsplan und die Ausweisung als Naturschutzgebiet müssen die Flächen planungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet oder als Freiflächen festgesetzt werden.

    Der neue Bebauungsplan setzt den Teilbereich A (1,4 Hektar) als Wald und den Teilbereich B (0,9 Hektar) als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft fest.

    Besondere Biotope betroffen

    Beim Teilbereich A handelt es sich um eine Waldfläche mit dichtem Laubwaldbestand. Der Teilbereich B umfasst die sogenannte „Orchideenwiese“ – ein gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz mit seltener Feuchtwiesen-Vegetation.

    Beratungsfolge

    Die Bezirksvertretung Bochum-Süd berät am 9. December 2025 über die Vorlage, der Rat entscheidet am 18. Dezember 2025. Eine Vorberatung im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss ist für den 28. Januar 2026 vorgesehen.

    Mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans werden die entsprechenden Teilbereiche der bisherigen Bebauungspläne Nr. 280 und 281 aufgehoben, wodurch die dort bestehenden Baurechte entfallen.

  • Umfangreiche Baumfällungen im Winter 2025/2026 geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    22.01.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    27.01.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    10.02.2026Naturschutzbeirat bei der Unteren NaturschutzbehördeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen mit der Bitte um zukünftige Berücksichtigung der vom Naturschutzbeirat vorgetragenen Argumente.

    Das Umwelt- und Grünflächenamt informiert über geplante Baumfällmaßnahmen im öffentlichen Raum für das Winterhalbjahr 2025/2026. Insgesamt müssen 552 Bäume sowie umfangreiche Durchforstungsarbeiten im Stadtwald durchgeführt werden.

    Fällungen nach Standorttypen

    Die meisten Baumfällungen sind in Park- und Grünanlagen vorgesehen, wo 255 Bäume entfernt werden müssen. An Straßen sollen 126 Bäume gefällt werden, auf Friedhöfen 65 Bäume. Weitere Fällungen betreffen Schulgrundstücke (39 Bäume), Kinderspielplätze (34 Bäume), städtische Liegenschaften (23 Bäume), Regenrückhaltebecken (9 Bäume) und Sportplätze (1 Baum).

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    Durchforstung im Stadtwald

    Im Stadtwald sind auf 18 Flächen mit insgesamt 55,4 Hektar Durchforstungsarbeiten geplant. Die Maßnahmen reichen von Jungdurchforstungen bis hin zu Verkehrssicherungsmaßnahmen. Betroffen sind unter anderem Bereiche am Stiepeler Straße, Pastoratsbusch, Weitmarer Holz und Berghofer Holz. Die Arbeiten dienen der nachhaltigen Waldentwicklung und dem Erhalt der Schutz- und Erholungsfunktion.

    Maßnahmen externer Träger

    Zusätzlich zu den städtischen Maßnahmen führen weitere Akteure Baumfällungen durch. Die Autobahn GmbH plant Arbeiten entlang der Autobahnen, Straßen.NRW an Landes- und Bundesstraßen wie dem Nordhausenring (L705), der Königsallee (L551) und der Baroper Straße (L523). Die Stadtwerke Bochum werden an verschiedenen Standorten Bäume für Leitungsarbeiten entfernen.

    Ersatzpflanzungen geplant

    Als Ausgleich für die Fällungen sollen im Rahmen des Stadtbaumkonzeptes über 650 neue Bäume gepflanzt werden. Die Stadt betont, dass neben den Fällungen im vergangenen Jahr an rund 16.000 Bäumen baumpflegerische Maßnahmen wie Kronenschnitt und Totholzentfernung durchgeführt wurden.

    Rechtliche Grundlage und Information

    Die Baumfällungen sind aus Gründen der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Waldstabilität notwendig. Zusätzlich zu den geplanten Maßnahmen können kurzfristige Gefahrenbaumfällungen erforderlich werden. An allen Durchforstungsflächen werden vor Arbeitsbeginn Hinweisschilder aufgestellt. Waldbegehungen mit den politischen Gremien sind ab Oktober 2025 möglich.