Schlagwort: Umwelt und Nachhaltigkeit

  • Verwaltung setzt auf nachhaltige Vergabekriterien bei Unterschwellenvergabe

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    14.04.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
    16.04.2026Ausschuss für Beteiligungen und Controllingnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung will die durch eine Gesetzesänderung des Landes geschaffenen neuen Freiheiten bei der öffentlichen Auftragsvergabe vollständig nutzen und dabei Nachhaltigkeitskriterien in allen Ausschreibungen berücksichtigen. Eine eigene Satzung ist nicht geplant.

    Vereinfachungen sollen voll ausgeschöpft werden

    Auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit teilte die Verwaltung mit, dass keine einschränkenden Regelungen zu den neuen Möglichkeiten der kommunalen Beschaffung bei der Unterschwellenvergabe festgelegt wurden. Statt einer Satzung wurden lediglich Handlungsempfehlungen für die Verwaltung erstellt. Die Vereinfachungen im nationalen Vergaberecht sollen in vollem Umfang genutzt werden.

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    Nachhaltigkeitskriterien bei allen Ausschreibungen

    Bei sämtlichen Ausschreibungen sind künftig Nachhaltigkeitskriterien – sowohl ökologische, ökonomische als auch soziale – in geeigneter Form zu berücksichtigen. Dies gilt als verbindliche Vorgabe für die gesamte Stadtverwaltung.

    Konzernweiter Verhaltenskodex in Entwicklung

    Die städtischen Tochtergesellschaften werden über die neu gegründete Konzern-AG-Beschaffung einbezogen. Dieser gehören neben der Stadt auch die Stadtwerke Bochum Gruppe, die Bogestra, die Sparkasse Bochum, die USB Bochum GmbH, die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft, die Bochumer Veranstaltungs-GmbH, die VBW Bauen und Wohnen GmbH sowie die Bochum Marketing GmbH an. Gemeinsam wird derzeit ein „Verhaltenskodex für Lieferanten im Konzern Stadt Bochum“ entwickelt, der auch Nachhaltigkeitsanforderungen enthalten wird.

    Kennzahlen ab Haushalt 2027 geplant

    Die Entwicklung einer Kennzahl für den Anteil von Vergaben, die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, wird für den Haushalt 2027 geprüft. Im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Kennzahlenbandes soll dann auch die Stabsstelle für Klima und Nachhaltigkeit systematisch eingebunden werden.

  • KI-Systeme gegen Brandgefahr: Stadt prüft moderne Akku-Erkennung für EKO City-Center

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung bewertet den Einsatz künstlicher Intelligenz zur Erkennung brandgefährlicher Lithium-Ionen-Akkus im Abfall grundsätzlich positiv. Ein entsprechendes System kostet jedoch rund 700.000 Euro und würde einen größeren Anlagenumbau im EKO City-Center erfordern.

    21 Brände in drei Jahren gemeldet

    Das EKO City-Center in Stahlhausen verarbeitet jährlich 90.000 Tonnen Restabfall, 130.000 Tonnen Gewerbeabfall und 70.000 Tonnen Sperrmüll. In den vergangenen drei Jahren wurden dem Landesumweltamt (LANUV) insgesamt 21 Brände gemeldet. Dank frühzeitiger Detektion durch Thermokameras konnten nahezu alle Ereignisse durch eigenes Personal ohne Folgeschäden beendet werden.

    Hauptursache der Brände sind laut Verwaltung falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus aus Geräten wie E-Zigaretten, elektrischen Zahnbürsten oder Spielzeugen. Diese entzünden sich beim Schreddern innerhalb der Anlagen.

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    Mehrstufiges Brandschutzkonzept bereits etabliert

    Der Brandschutz im EKO City-Center folgt einem mehrstufigen Konzept aus technischen Anlagen, organisatorischen Maßnahmen und geschultem Personal. Zur Branddetektion kommen Rauchansaugsysteme und großflächige Wärmebildkameras zum Einsatz. Förderbandanlagen sind mit Sprinkleranlagen ausgestattet, für den Erstangriff stehen Hydranten und Feuerlöscher bereit. Alle Mitarbeiter werden jährlich als Brandschutzhelfer geschult.

    KI-System „BatterySort“ technisch möglich, aber kostenintensiv

    Die USB Service GmbH hat 2025 Kontakt mit der Firma WeSort aufgenommen und das System „BatterySort“ geprüft. Dieses erkennt mittels Röntgentechnik und künstlicher Intelligenz Akkus automatisiert und trennt sie per Druckluftstrom vom restlichen Abfall. Das Basissystem kostet rund 700.000 Euro zuzüglich Elektro-, Steuerungs- und Montagekosten.

    Aufgrund der Gerätegröße ist eine Einbindung unter den aktuellen baulichen Gegebenheiten nicht möglich und würde einen größeren Anlagenumbau erfordern. Hinzu kommen laufende Aufwände für das Anlernen der KI sowie den Betrieb eines Röntgensystems.

    Versicherungsschutz durch neues Löschkonzept sichern

    Unabhängig von einem Brandereignis im Sommer 2025 wurde bereits zuvor mit der Versicherung vereinbart, ein neues Löschkonzept zu erarbeiten. Dieses soll schrittweise 2026 und 2027 realisiert werden und fokussiert die Überwachung von Lagerbereichen sowie die ausreichende Dimensionierung der Löschwasserbevorratung.

    Vorgesehen ist der zusätzliche Einsatz thermografischer Kameras in Kombination mit oszillierenden Löschmonitoren. Ob das System „BatterySort“ Teil des finalen Konzepts wird, hängt von den Gesamtkosten und der Zustimmung der Versicherung ab.

    Feuerwehr sieht keinen Vorteil bei alternativem Anfahrtsweg

    Die reguläre Fahrzeit der Feuerwehr zum EKO City-Center beträgt rund sechs Minuten. Ein von der Ratsgruppe „Die Stadtgestalter/Volt“ vorgeschlagener Anfahrtsweg über den Radschnellweg RS1 bietet aus Sicht der Feuerwehr keine einsatzrelevanten Vorteile. Die breiten, gut befahrbaren Straßen ermöglichten eine schnellere und sicherere Alarmfahrt als ein Radweg. Zudem entstehe durch eine Alarmfahrt auf dem Radweg eine neue Gefährdungslage für Radfahrer.

  • Linke beantragt Vertretung im Nachhaltigkeitsforum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat einen Änderungsantrag zur Besetzung des begleitenden Nachhaltigkeitsforums gestellt. Dr. Sonja Knobbe soll als ordentliches Mitglied für die beobachtende Teilnahme benannt werden.

    Personalvorschlag für Nachhaltigkeitsgremium

    Die Linksfraktion schlägt für die Mitarbeit im begleitenden Nachhaltigkeitsforum Dr. Sonja Knobbe als ordentliches Mitglied vor. Als Stellvertretung ist Horst Hohmeier vorgesehen. Der Änderungsantrag ist für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 4. März 2026 eingereicht worden.

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    Teil der Nachhaltigkeitsstrategie

    Das Nachhaltigkeitsforum ist Teil der städtischen Nachhaltigkeitsstrategie und ermöglicht Ratsmitgliedern eine beobachtende Teilnahme an den Beratungen. Die Linke möchte durch die Benennung ihrer Vertreter aktiv an der Ausgestaltung nachhaltiger Stadtpolitik mitwirken.

    Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Stadtrat die vorgeschlagene Personalbesetzung offiziell beschließt und damit die Teilnahme der Linksfraktion am Nachhaltigkeitsforum ermöglicht.

  • Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt fragt nach Tierschutz bei Pferdesportveranstaltungen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt will von der Verwaltung wissen, wie der Tierschutz bei Reitturnieren in der Stadt überwacht wird. In einer Anfrage für den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit stellt sie sechs konkrete Fragen zu Kontrollen und Verstößen.

    Tierschutz soll an erster Stelle stehen

    Ratsmitglied Stefanie Beckmann begründet die Anfrage mit grundsätzlichen Tierschutzproblemen im Pferdesport. Laut Medienberichten komme es bei Pferdesportveranstaltungen immer wieder zu Verstößen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft stelle in seinen Leitlinien klar fest, dass Manipulationen oder Hilfsmittel, die Pferden ohne vernünftigen Grund Schmerzen oder Angst zufügen, unerlaubt und tierschutzwidrig seien.

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    Ordnungs- und Veterinäramt zuständig

    In Bochum ist das Ordnungs- und Veterinäramt für die Überwachung tierschutzrechtlicher Bestimmungen zuständig. Dazu gehört auch die Sicherstellung des Tierschutzes bei Reitturnieren, die von verschiedenen Vereinen wie der Bochumer Reiterschaft, dem LRV Wattenscheid, dem RV Gut Havkenscheid oder dem RFZ Bochum-Nord durchgeführt werden.

    Kontrollen führen oft zu Konflikten

    Die Ratsgruppe verweist auf ein Merkblatt der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz aus dem Jahr 2022. Darin wird darauf hingewiesen, dass Kontrollen nicht selten zu Konflikten führten und deswegen von den zuständigen Ämtern nur selten durchgeführt würden. Das Merkblatt empfiehlt, Reitturniere mit zwei Tierärzten und einer Hilfskraft gemeinsam zu kontrollieren.

    Sechs konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die Ratsgruppe möchte unter anderem wissen, wie viele Pferdesportveranstaltungen in den vergangenen fünf Jahren angezeigt und kontrolliert wurden. Außerdem fragt sie nach festgestellten Verstößen, deren Konsequenzen und ob die Verwaltung die Anzahl der Kontrollen künftig ausweiten will. Die Fragen sollen in der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 4. März 2026 behandelt werden.

  • Stadt lehnt weitere Anregungen zu Feuerwerksverbot ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit, von einer erneuten Befassung mit Anregungen zum Feuerwerksverbot abzusehen. Die eingereichten Vorschläge enthalten nach Ansicht der Verwaltung keine neuen Inhalte gegenüber bereits behandelten Eingaben.

    Identische Anregungen nach Ausschusssitzung eingegangen

    Nach der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit vom 15. Januar 2026 haben zahlreiche Personen gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. erneut Anregungen zur Umsetzung eines Feuerwerksverbots eingereicht. Die Eingaben erfolgen nach § 24 der Gemeindeordnung NRW und beziehen sich auf § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Ersten Sprengstoffverordnung.

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    Forderung nach Schutz brandempfindlicher Gebäude

    In den Eingaben fordern die Antragsteller den Erlass einer Allgemeinverfügung oder Verordnung zum Schutz besonders brandempfindlicher Gebäude. Als solche werden unter anderem genannt:

    • Häuser mit Reetdach oder hohem Holzanteil
    • Tankstellen und Gebäude mit leicht entzündlichen Materialien
    • Bauern- und Reiterhöfe mit Scheunen
    • Wertstoff- und Recyclinghöfe
    • Gebäude in dicht bebauten Bereichen
    Die Antragsteller berufen sich auf ein Kurzgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger vom 16. Oktober 2025, wonach Kommunen verpflichtet seien, einen Sicherheitsradius von mindestens 200 Metern um solche Gebäude einzuhalten.

    Verwaltung verweist auf bereits behandelte Eingaben

    Die Stadtverwaltung begründet ihre ablehnende Empfehlung damit, dass die neuen Eingaben den identischen Wortlaut wie bereits unter der Vorlagennummer 20252641 behandelte Anregungen enthalten. Nach § 9 Abs. 4 b) der Hauptsatzung der Stadt ist von einer Befassung abzusehen, wenn Anregungen gegenüber bereits beschiedenen Eingaben keinen neuen Sachvortrag enthalten.

    Entscheidung im Ausschuss am 4. März

    Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird am 4. März 2026 über die Empfehlung der Verwaltung entscheiden. Die Namen der Antragsteller sollen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung mitgeteilt werden.

  • Linke will Grillverbote in Bochum-Ost verhindern

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstOhne AbstimmungSiehe auch Protokollierung zu TOP 1.7

    Die Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung Bochum-Ost lehnt lokale Grillverbote in öffentlichen Parks ab und kritisiert die rigide Anwendung des Graslandfeuerindex. Statt Buchungspflicht per App fordern sie bessere Ausstattung der Grillplätze.

    Keine Grillverbote in Park- und Grünanlagen

    Die Fraktion Die Linke beantragt in der Bezirksvertretung Ost am 4. März 2026, keine der öffentlichen Park- und Grünanlagen mit einem lokalen Grillverbot zu belegen. Als Begründung führt sie an, dass Grillen Gemeinschaft, Freizeitkultur und das Nachbarschaftsgefühl fördere. Im östlichen Stadtbezirk finde in der Regel keine übermäßige Nutzung der öffentlichen Anlagen zu Grillzwecken statt.

    Ausnahmen könnten das Newroz-Fest und der 1. Mai darstellen, diese ließen sich jedoch durch geeignete Begleitmaßnahmen flankieren, so die Antragsteller Nina Eumann und Ralf-D. Lange.

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    Kritik am Graslandfeuerindex

    Die Linke fordert außerdem, im Bezirk Ost auf die Anwendung des Graslandfeuerindex zu verzichten oder zumindest eine Herabstufung auf Stufe 4 zu prüfen. Nach Angaben der Fraktion war der Index an 54 von 77 erhobenen Tagen zwischen Juni und August 2025 auf Stufe 3 oder höher. Dies bedeute überspitzt gesagt, dass in Bochum momentan nur noch bei Regen in Parks gegrillt werden dürfe.

    Bochum sei damit fast die einzige der wenigen Städte in Deutschland, die derart rigide mit den Grenzwerten umgehe. Von den meisten Städten und Gemeinden ohne Orientierung am Graslandfeuerindex seien keine verheerenden Buschbrände bekannt.

    Ablehnung von App-Buchungspflicht

    Eine vorherige Buchungsverpflichtung per App für Grillstellen bezeichnen die Antragsteller als weltfremd, bürokratisch und nicht bürgerfreundlich. Sie wehren sich gegen jeglichen Digitalzwang und warnen, dass eine solche App Menschen ohne technische Möglichkeiten oder mit Sprachbarrieren abschrecken würde.

    Stattdessen spricht sich die Fraktion für eine bessere Ausstattung der Grillplätze aus, mit geeigneten Müllbehältern, freundlichen Ansprachen und ausreichenden Toiletten.

  • STADTGESTALTER/Volt fordert individuelle Prüfung von Feuerwerksverbot zum Schutz von Fachwerkhaus

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitMehrheitlich gegen Beschlussvorschlag
    Enthaltungen – 0
    Dagegen – 13 (SPD/ Grüne/ CDU/AfD/ UWG:FB)Dafür – 2 (Linke)

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt möchte, dass der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit eine Anregung zum Erlass eines Feuerwerksverbots zum Schutz eines Fachwerkhauses individuell prüft. Ein entsprechender Änderungsantrag wurde für die Ausschusssitzung am 4. März 2026 eingereicht.

    Individuelle Betrachtung gefordert

    Ratsmitglied Stefanie Beckmann, Sprecherin der Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt, hat einen Änderungsantrag zur Tagesordnung der kommenden Ausschusssitzung gestellt. Der Antrag bezieht sich auf eine Anregung gemäß § 24 GO NRW zum Erlass eines Feuerwerksverbots zum Schutz eines Fachwerkhauses nach § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der 1. SprengV.

    Der Änderungsantrag sieht vor, dass sich der Ausschuss mit der vorgelegten Anregung befasst und die Verwaltung eine Beschlussvorlage erarbeitet, die die individuellen Umstände des Petenten und das konkret genannte Gebäude würdigt. Zudem soll der Petent die Möglichkeit erhalten, seine Anregung mündlich in der entsprechenden Sitzung zu begründen.

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    Kritik an Verwaltungsargumentation

    In der Begründung kritisiert Beckmann die Haltung der Verwaltung. Der von der Verwaltung vorgebrachte Aufwand für die Überwachung mannigfaltiger Verbotszonen im gesamten Stadtgebiet sei nicht gleichzusetzen mit dem geringen Aufwand einer einzigen kleinen Verbotszone.

    Unterscheidung zu vorherigen Anträgen

    Die Ratsgruppe betont, dass sich die aktuelle Eingabe wesentlich von den Anträgen in TOP 1.2 sowie von der Sitzung am 15. Januar 2026 unterscheide. Während sich frühere Anregungen auf viele unkonkrete Verbotszonen bezogen hätten, handle es sich nun um eine individuelle Anregung für einen spezifischen Fall.

    Ein Beschluss der Nichtbefassung würde dem Petenten die Möglichkeit nehmen, ergänzende und konkretisierende Argumente mündlich in die Sitzung einzubringen, so die Argumentation der STADTGESTALTER/Volt.

  • AfD fragt nach Müllcontainern auf geplanten Parkplätzen im Kortenpfad

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Mitte(S. auch Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“) Die Anfrage ist beantwortet worden. Siehe hierzu auch die Protokollierung zum Tagesordnungspunkt 2.4.

    Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte stellt neun Fragen zur Umgestaltung einer städtischen Freifläche im Kortenpfad. Kritisiert wird, dass auf einer als Parkplätze vorgesehenen Fläche nun Müllcontainer stehen, während gleichzeitig eine teure Freiflächengestaltung geplant ist.

    Widersprüche in der Verwaltungsvorlage

    In einer Anfrage an Bezirksbürgermeisterin Barbara Menke bemängelt AfD-Fraktionsmitglied Ulrich Fuchs Unstimmigkeiten in der Verwaltungsvorlage zur Umgestaltung einer kleinen städtischen Freifläche im Kortenpfad. Laut Vorlage sollen die „angrenzenden PKW-Stellplätze in ihrer Anzahl und Größe unverändert bleiben“. Tatsächlich befinden sich auf der als „Baustelleneinrichtungsfläche Großpflaster“ bezeichneten Fläche jedoch Müllcontainer.

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    Kritik am Zustand der Container-Stellfläche

    Die AfD dokumentiert mit Fotos den aktuellen Zustand der Fläche: Neben den Containern stapelt sich Müll auf dem Boden. Fuchs bezeichnet dies als „unhaltbaren Zustand“ und „wilde Müllkippe“. Er stellt infrage, ob eine Freiflächengestaltung mit „Spielpunkt“ für 130.000 Euro neben einem solchen Containerstandort sinnvoll sei.

    Neun Detailfragen an die Verwaltung

    Die Anfrage umfasst detaillierte Fragen zur Umwidmung der Parkplätze, zur Zuordnung der Container zu bestimmten Hausnummern und zur Notwendigkeit der Containeraufstellung. Besonders kritisiert wird, dass auch Container für Papier aufgestellt wurden, obwohl sich der nächste entsprechende Standort nur zwei Gehminuten entfernt in der Stühmeyerstraße befindet.

    Fuchs fordert eine Erläuterung der Fragen bereits in der Bezirksvertretungssitzung am 5. März 2026, bevor über die Vorlage 20252665 entschieden wird.

  • AfD beantragt Teilnahme am Nachhaltigkeitsforum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die AfD-Fraktion möchte Sebastian Südekum als Beobachter in das begleitende Nachhaltigkeitsforum entsenden. Der entsprechende Änderungsantrag soll in der nächsten Ausschusssitzung behandelt werden.

    Die AfD-Fraktion im Rat hat einen Änderungsantrag zur Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt eingereicht. Mit dem Antrag möchte die Fraktion erreichen, dass ihr Mitglied Sebastian Südekum als Ratsvertreter für die beobachtende Teilnahme am begleitenden Nachhaltigkeitsforum benannt wird.

    Behandlung im Ausschuss

    Der Änderungsantrag bezieht sich auf Tagesordnungspunkt 3.1 der zweiten Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit, die am 4. März 2026 stattfindet. Fraktionsvorsitzender Ulrich Fuchs reichte den Antrag am 3. März bei der Ausschussvorsitzenden Ronja Reyes Henriquez ein.

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    Hintergrund zum Nachhaltigkeitsforum

    Das begleitende Nachhaltigkeitsforum ist Teil der städtischen Nachhaltigkeitsstrategie. Ratsmitglieder können dort in beobachtender Funktion teilnehmen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Stadtrat die entsprechende Benennung von Ratsmitgliedern für diese Teilnahme beschließt.

  • Stellvertretendes Mitglied für Naturschutzbeirat wird gewählt

    Der Rat der Stadt soll am 19. März 2026 ein stellvertretendes Mitglied des Naturschutzbeirates wählen. Der Fischereiverband NRW e.V. schlägt Dr. Ing. Christian Weiler für diese Position vor.

    Nachträgliche Besetzung der Fischereivertretung

    Bei der Neuwahl des Naturschutzbeirates am 18. Dezember 2025 war die Vertretung des Fischereiverbandes NRW e.V. zunächst unbesetzt geblieben, da keine Kandidatenvorschläge vorlagen. Nachträglich wurde am 5. Februar 2026 Christian Edler als ordentliches Mitglied gewählt. Nun soll die noch offene Stellvertreterposition besetzt werden.

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    Zusammensetzung des Naturschutzbeirates

    Der Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde besteht aus 16 Mitgliedern verschiedener Verbände und Organisationen. Gemäß Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vertritt er die Belange von Natur und Landschaft und wirkt bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mit.

    Zu seinen Aufgaben gehören die Beratung von Behörden, die Vermittlung von Naturschutzzielen an die Öffentlichkeit und das Entgegenwirken bei Fehlentwicklungen in der Landschaft. Der Beirat ist vor allen wichtigen Entscheidungen der unteren Naturschutzbehörde anzuhören.

    Ehrenamtliche Tätigkeit

    Die Mitglieder des Naturschutzbeirates üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Für jedes ordentliche Mitglied muss gemäß der Durchführungsverordnung zum Landesnaturschutzgesetz ein Stellvertreter gewählt werden.

    Die Vorlage wird zunächst am 11. März 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten, bevor der Rat am 19. März 2026 die endgültige Entscheidung trifft.

    Beschlussvorlage zur Wahl des stellvertretenden Mitglieds im Naturschutzbeirat (PDF)