Schlagwort: Umwelt und Nachhaltigkeit

  • Verwaltung lehnt Anregung zu transparenteren Baumfällungen ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen – 0
    Dagegen – 2 (Linke)Dafür – 13 (SPD/ Grüne/ CDU/ AfD/ UWG:FB)

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit, eine Bürgeranregung zu mehr Transparenz bei Baumfällmaßnahmen abzulehnen. Ein Bürger hatte nach Baumfällungen in der Eppendorfer Straße bessere Information und Bürgerbeteiligung gefordert.

    Fünf Punkte für mehr Transparenz

    Der Antragsteller hatte in seiner Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW fünf konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Dazu gehören die öffentlich zugängliche Darstellung von Fällmaßnahmen, die frühzeitige Veröffentlichung im Ratsinformationssystem mit vollständiger Begründung sowie die verbindliche Information betroffener Anwohner durch Einwurfschreiben.

    Zusätzlich forderte er die Benennung einer konkreten Ansprechstelle im Rathaus für Rückfragen und eine frühzeitige Beteiligung der Bewohner beim Erhalt von Bäumen oder zumindest bei der Ersatzbepflanzung.

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    Verwaltung verweist auf bestehende Verfahren

    Das Tiefbauamt begründet die ablehnende Haltung mit den bereits etablierten Verfahren. Demnach werden Eingriffe in Natur und Landschaft grundsätzlich so gering wie möglich gehalten und frühestmöglich mit dem Umwelt- und Grünflächenamt abgestimmt. Die Beratung erfolge in den politischen Gremien, wodurch die Maßnahmen im Ratsinformationssystem veröffentlicht werden.

    Versäumnisse bei Eppendorfer Straße eingeräumt

    Allerdings räumt die Verwaltung Versäumnisse bei der konkreten Maßnahme ein. Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Vorlage für die Kanalerneuerung war die finale Planung noch nicht abgeschlossen, weshalb die erforderlichen Baumfällungen noch nicht bekannt waren. Eine ergänzende Information nach Planungsabschluss sei „bedauerlicherweise versäumt“ worden.

    Auch bei der direkten Betreuung vor Ort habe es Probleme gegeben: Durch Abwesenheit des Ansprechpartners und Krankheit des Vertreters konnte der übliche Service nicht aufrechterhalten werden.

    Gesetzliche Verpflichtung als Priorität

    Die Verwaltung betont ihre gesetzliche Verpflichtung nach dem Landeswassergesetz NRW, das anfallende Abwasser zu beseitigen und die erforderlichen Anlagen zu betreiben. Dies umfasse nicht nur Instandsetzungen, sondern auch Neubauten. Umplanungen zur Baumerhaltung würden geprüft, seien aber nicht immer möglich.

    Die Anwohnerinformation erfolge für vorbereitende Maßnahmen über Pressemitteilungen, im konkreten Fall auch über die WAZ-Printausgabe und die städtische Homepage. Der Naturschutzbeirat werde bei entsprechender Zuständigkeit beteiligt, gefällte Bäume würden nach Vorgaben des Umwelt- und Grünflächenamtes ersetzt.

  • Naturschutzbeirat erhält neue Schriftführung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    10.02.2026Naturschutzbeirat bei der Unteren NaturschutzbehördeEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt bestellt neun städtische Beschäftigte als Schriftführerinnen und Schriftführer für den Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde. Der Beschluss soll am 10. Februar 2026 gefasst werden.

    Neuregelung zu Beginn der Wahlperiode

    Zu Beginn der neuen Wahlperiode ist eine Neubestellung der Schriftführung für den Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, neun städtische Dienstkräfte mit dieser Aufgabe zu betrauen.

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    Neun Personen für die Schriftführung vorgesehen

    Gemäß der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen sollen folgende städtische Beschäftigte als Schriftführung bestellt werden: Jasmin Wiemers-Krüger, Katrin Abratis, Karl-Heinz Kranz, Birte Mittag, Sabrina Pokropp, Helena Sakanovic, Astrid Schier, Ulrike Strieder und Nick Weißelberg.

    Flexibilität bei kurzfristigen Ausfällen

    Die Bestellung mehrerer Personen dient dazu, kurzfristige Ausfälle in der Schriftführung kompensieren zu können. Laut Verwaltung erfolgt die Bestellung für alle Fachgremien, um eine kontinuierliche Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten.

    Rechtliche Grundlage

    Die Bestellung erfolgt auf Basis der Paragraphen 52 und 58 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen. Demnach werden Schriftführungen durch das jeweilige Gremium bestellt und abberufen. Als Schriftführer sind ausschließlich städtische Dienstkräfte zu bestellen.

    Der Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde soll am 10. Februar 2026 über die Bestellung entscheiden. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

  • Naturschutzbeirat wählt stellvertretende Vorsitzende

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    10.02.2026Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehördenoch nicht beraten

    Der Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde soll am 10. Februar 2026 eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden aus seiner Mitte wählen. Die Wahl ist nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW vorgeschrieben.

    Rechtliche Grundlage für die Wahl

    Gemäß § 70 Abs. 7 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) muss der Beirat aus seiner Mitte sowohl den Vorsitzenden als auch dessen Stellvertretung wählen. Die Geschäftsordnung für den Beirat sieht vor, dass diese Wahl für die Dauer der jeweiligen Amtsperiode erfolgt.

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    Aufgaben der Stellvertretung

    Die stellvertretende Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende übernimmt die Aufgaben des Vorsitzenden, wenn dieser verhindert ist. Dazu gehören die Verbindung zur unteren Naturschutzbehörde und zu anderen Behörden sowie die Vertretung des Beirats gegenüber der Öffentlichkeit.

    Wahlverfahren

    Die Wahl erfolgt durch offene Abstimmung oder auf Antrag eines Mitgliedes als geheime Abstimmung. Gewählt ist die Person, die die Stimmenmehrheit der gesetzlichen Anzahl der Beiratsmitglieder erhalten hat. Kommt eine solche Mehrheit nicht zustande, ist in einem zweiten Wahlgang die Person gewählt, die die Mehrheit der gültigen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das vom ältesten anwesenden Mitglied gezogen wird.

    Die Vorlage weist keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen aus.

  • Naturschutzbeirat wählt neue Vorsitzende oder neuen Vorsitzenden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    10.02.2026Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehördenoch nicht beraten

    Der Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Bochum soll am 10. Februar 2026 eine neue Vorsitzende oder einen neuen Vorsitzenden aus der Mitte des Gremiums wählen. Die Wahl erfolgt nach den Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes NRW.

    Rechtliche Grundlagen der Wahl

    Gemäß § 70 Absatz 7 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) wählt der Beirat aus seiner Mitte sowohl den Vorsitzenden als auch dessen Stellvertreter. Die Geschäftsordnung für den Beirat sieht vor, dass die Wahl für die Dauer der jeweiligen Amtsperiode erfolgt.

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    Aufgaben des Vorsitzenden

    Der oder die gewählte Vorsitzende übernimmt wichtige Repräsentationsaufgaben: Sie oder er unterhält die Verbindung zur unteren Naturschutzbehörde und zu anderen Behörden und vertritt den Beirat gegenüber der Öffentlichkeit.

    Wahlverfahren

    Die Wahl kann sowohl offen als auch auf Antrag eines Mitglieds als geheime Abstimmung durchgeführt werden. Für eine erfolgreiche Wahl ist im ersten Wahlgang die Stimmenmehrheit der gesetzlichen Anzahl der Beiratsmitglieder erforderlich. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, reicht im zweiten Wahlgang die Mehrheit der gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das vom ältesten anwesenden Mitglied gezogen wird.

    Keine finanziellen Auswirkungen

    Die Verwaltungsvorlage weist ausdrücklich darauf hin, dass die Wahl weder Mittelbedarf für die Durchführung noch jährliche Folgelasten verursacht. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

  • Stadt Bochum will zur pestizidfreien Kommune werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    10.02.2026Naturschutzbeirat bei der Unteren NaturschutzbehördeEinstimmig
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
    22.04.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Verwaltung schlägt vor, dass sich Bochum als pestizidfreie Kommune bekennt und den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel auf städtischen Pachtflächen vollständig verbietet. Bereits heute verzichtet die Stadt weitgehend auf Pestizide bei der Pflege öffentlicher Grünflächen.

    Die Stadt Bochum soll sich offiziell als pestizidfreie Kommune positionieren. Das geht aus einer Beschlussvorlage der Verwaltung hervor, die als Antwort auf einen entsprechenden Antrag entwickelt wurde. Der Vorschlag wird zunächst dem Naturschutzbeirat zur Anhörung vorgelegt, bevor er in den Fachausschüssen beraten wird.

    Dreistufiges Konzept für Pestizidverzicht

    Die Verwaltung schlägt ein dreistufiges Vorgehen vor: Erstens soll sich die Stadt zu den Zielen einer pestizidfreien Kommune bekennen. Zweitens sollen die Pachtverträge für städtische landwirtschaftliche Flächen so geändert werden, dass der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel verboten wird. Drittens soll bei Neuabschlüssen von Bewirtschaftungsverträgen mit Landwirten oder anderen Dritten ebenfalls das Pestizidverbot eingeführt werden.

    Nach Definition des Umweltbundesamtes umfasst eine pestizidfreie Kommune verschiedene Handlungsfelder: die Pflege öffentlicher Grünflächen wie Parks, Spielplätze und Friedhöfe, das Straßen- und Wegebegleitgrün, Sport- und Freizeitanlagen sowie Schul- und Kitageländer. Auch verpachtete landwirtschaftliche Flächen können durch ökologische Pachtverträge einbezogen werden.

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    Stadt bereits weitgehend pestizidfrei

    Auf öffentlichen Grünflächen kommen bereits heute keine Pestizide mehr zum Einsatz. Der Einsatz von Glyphosat ist auf städtischen Pachtflächen seit April 2018 untersagt. Lediglich bei der zentralen Rattenbekämpfung werden noch gezielt Rodentizide eingesetzt, da hier keine Alternativen verfügbar sind.

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein vollständiger Ausschluss aller chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel erhebliche Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung städtischer Flächen haben könne. Um soziale und wirtschaftliche Härten zu vermeiden, sollten mögliche Schritte mit der örtlichen Landwirtschaft abgestimmt werden. Ein abgestuftes Vorgehen mit Übergangsfristen und Unterstützungsangeboten wird empfohlen.

    Biodiversität und Öffentlichkeitsarbeit im Focus

    Bereits heute besteht eine Verpflichtung zur Anlage von mindestens fünf Prozent Blühstreifen auf den Pachtflächen. Mit dem Programm „Bochum blüht und summt“ verfügt die Stadt über ein etabliertes Format zur Förderung der Biodiversität, das gezielt erweitert werden könne.

    Über 550 Städte und Gemeinden in Deutschland haben sich bereits für eine pestizidfreie oder glyphosatfreie Bewirtschaftung entschieden, darunter Großstädte wie München, Leipzig und Hannover. Die Vorlage betont die besondere Vorbildfunktion der Kommunen beim Schutz von Umwelt, Biodiversität und menschlicher Gesundheit.

  • Verwaltung berichtet über Fortschritte bei Nachhaltigkeitsstrategie

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung informiert über den aktuellen Umsetzungsstand der beschlossenen Änderungsanträge zur Nachhaltigkeitsstrategie. Viele Maßnahmen sind bereits umgesetzt, andere befinden sich noch in Bearbeitung.

    Die Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit legt dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit eine umfassende Statusmitteilung vor. Diese dokumentiert die Fortschritte bei den Änderungsanträgen zur ersten und zweiten Tranche der Nachhaltigkeitsstrategie, die der Rat in den Jahren 2023 und 2024 beschlossen hatte.

    Erste Tranche: Viele Maßnahmen bereits abgeschlossen

    Bei der ersten Tranche zeigen sich deutliche Fortschritte. Die Steckbriefe für alle Maßnahmen des Aktivitätenprogramms wurden fristgerecht am 10. Januar 2024 vorgelegt. Das Begleitende Nachhaltigkeitsforum nahm seine Arbeit auf – die konstituierende Sitzung fand am 10. Dezember 2024 statt.

    Im Bereich Mobilität wurden konkrete Erfolge erzielt: Die Aktivitäten „Schulwegpläne“ und „Schulwege sicher und klimagerecht gestalten“ sind in der Umsetzung. Seit März 2025 wird der Verleihbetrieb von E-Scootern über eine Sondernutzungsgebühr von 3,86 Euro pro Monat und Fahrzeug geregelt. Die Quartiersgarage Ostpark/Feldmark ist fertiggestellt und wird nach Fertigstellung der umliegenden Wohngebäude in Betrieb genommen.

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    Gesundheit und soziale Nachhaltigkeit im Fokus

    Der soziale Wohnungsbau wurde bei der Fortschreibung des Handlungskonzepts Wohnen berücksichtigt. Die Finanzierung des Gesundheitskiosks ist bis Juli 2026 gesichert. Das Projekt „Fit in WAT“ wurde zwar aufgrund auslaufender Förderung beendet, die Ergebnisse flossen jedoch in das neue Projekt „Bochum bewegt gesund“ ein.

    Zweite Tranche: Schwerpunkt auf Klimaanpassung

    Bei der zweiten Tranche liegt ein Fokus auf Klimaanpassung und nachhaltiger Ernährung. Der Hitzeaktionsplan priorisiert hitzevulnerable Menschen, insbesondere Senioren und Kleinkinder. Die Infrastruktur der Trinkbrunnen wird ausgeweitet. Die Nachhaltigkeitsbildung zu Ernährung wurde neu konzipiert und konzentriert sich auf die partizipative Entwicklung nachhaltiger Schulverpflegung an Pilotschulen.

    Noch in Bearbeitung

    Mehrere Positionen befinden sich noch in der Umsetzungsphase. Dies betrifft bei der ersten Tranche die Positionen 3, 7, 9, 11, 15, 16 (teilweise), 17, 18 (teilweise), 20, 22, 23, 24 und 25 sowie bei der zweiten Tranche die Positionen 3, 7 und 8. Über deren Fortschritte wird zu einem späteren Zeitpunkt berichtet.

    Organisationsstrukturen etabliert

    Die Verwaltung arbeitet eng mit Veränderungslotsen zusammen, die verwaltungsintern als Multiplikatoren fungieren. Über die quartalsweise tagende Projektgruppe sind alle Dezernate eingebunden. Die Konzern-AG Nachhaltigkeit sorgt für den Austausch mit den städtischen Unternehmen wie Stadtwerke, Sparkasse und Bogestra.

  • Bezirksvertretung Mitte soll über lokale Grillverbote entscheiden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.

    Die Verwaltung legt die Entscheidung über Grillverbote in Parks und Grünanlagen in die Hände der Bezirksvertretungen. Nach gescheiterten Versuchen eines gesamtstädtischen Grillkonzepts sollen die Bezirke nun eigenständig über Verbotszonen und zusätzliche Ausstattungen beschließen.

    Eigenständige Entscheidung der Bezirke

    Mit der Beschlussvorlage 20260428 überträgt das Umwelt- und Grünflächenamt der Bezirksvertretung Mitte die Verantwortung für das Grillgeschehen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Die Bezirksvertretung soll selbst entscheiden, welche öffentlichen Park- und Grünanlagen mit einem lokalen Grillverbot belegt werden und welche zusätzlichen Ausstattungen wie Abfallbehälter oder Absperrungen bereitgestellt werden.

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    Gescheitertes gesamtstädtisches Konzept

    Hintergrund ist das Scheitern eines geplanten gesamtstädtischen Grillkonzepts. Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hatte im Dezember 2024 die Verwaltung mit der Entwicklung eines solchen Konzepts beauftragt. Die Rückmeldungen der Bezirksvertretungen nach einer Befragung im April 2025 fielen jedoch „sehr heterogen“ aus, zwei Bezirke antworteten gar nicht. Eine einheitliche Vorgehensweise konnte daher nicht abgeleitet werden.

    Zunehmende Konflikte durch Grillaktivitäten

    Die Verwaltung begründet das Vorgehen mit zunehmenden Konfliktsituationen rund um das Grillen in öffentlichen Anlagen. Anwohner und andere Parkbesucher beschweren sich über Lärm, Rauch, Müll und verschmutzte Grünflächen. Mehrere Eingaben nach Gemeindeordnung forderten bereits Verbote des Grillens in Parks. Die bisherigen Bemühungen von Politik und Verwaltung hätten noch nicht den gewünschten Erfolg erzielt.

    Finanzierung aus bezirklichen Mitteln

    Die Bezirksvertretungen müssen die finanziellen Mittel für zusätzliche Ausstattungen aus ihren eigenen Budgets aufbringen. Neben den Anschaffungskosten entstehen jährliche Folgekosten, insbesondere für die Leerung zusätzlicher Abfallbehälter. Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 5. März 2026 über die Vorlage entscheiden.

  • Wattenscheid soll über lokale Grillverbote entscheiden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid erhält die Kompetenz, eigenständig über Grillverbote in Park- und Grünanlagen zu entscheiden. Die Verwaltung reagiert damit auf die gescheiterte Entwicklung eines stadtweiten Grillkonzepts und überträgt die Verantwortung an die örtlichen Gremien.

    Stadtweites Grillkonzept gescheitert

    Das ursprünglich geplante gesamtstädtische Grillkonzept für Bochum ist gescheitert. Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (AUNO) hatte die Verwaltung im Dezember 2024 mit der Entwicklung eines solchen Konzepts beauftragt. Dabei sollten alle Bezirksvertretungen maßgeblich eingebunden werden.

    Die Verwaltung hatte im April 2025 alle Bezirke um Mitarbeit gebeten, doch die Rückmeldungen fielen „sehr heterogen“ aus. Zwei Bezirksvertretungen gaben überhaupt keine Rückmeldung ab. Insgesamt sprachen sich die Bezirke gegen ein stadtweites Grillverbot aus und sahen keine Notwendigkeit für ein städtisches Grillkonzept.

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    Zunehmende Konflikte durch Grillaktivitäten

    Das Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen führt nach Darstellung der Verwaltung zunehmend zu Konfliktsituationen. Anwohner und andere Nutzer der Anlagen beklagen sich über Lärm, Rauch, Müll und verschmutzte Grünflächen. Mehrere Eingaben nach § 24 GO NRW fordern bereits ein Verbot des Grillens in Park- und Grünanlagen.

    Die bisherigen Bemühungen von Politik und Verwaltung zur Reduzierung der Missstände hätten „noch nicht den gewünschten Erfolg erzielt“, heißt es in der Vorlage.

    Lokale Lösungen statt stadtweiter Regelung

    Da eine einheitliche stadtweite Lösung nicht möglich ist, sollen nun die Bezirksvertretungen in eigener Zuständigkeit handeln. Sie können sowohl lokale Grillverbote für besonders belastete Standorte beschließen als auch Verbesserungen der Ausstattung wie zusätzliche Abfallbehälter oder lokale Absperrungen vornehmen.

    Die Bezirksvertretung Wattenscheid soll am 3. März 2026 über entsprechende Maßnahmen entscheiden. Grillverbote müssten anschließend vom zuständigen Ausschuss bzw. Rat in die Bochumer Sicherheits- und Ordnungsverordnung (BoSVo) aufgenommen werden.

    Finanzierung durch Bezirksmittel

    Die Finanzierung der beschlossenen Maßnahmen erfolgt aus den jeweiligen bezirklichen Mitteln. Neben den einmaligen Kosten für zusätzliche Ausstattungen entstehen jährliche Folgekosten, insbesondere für die Leerung zusätzlicher Abfallbehälter.

  • Ladepark Berliner Straße: Bauantrag liegt vor, Lärmschutz geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    In Wattenscheid ist die Errichtung eines großflächigen Ladeparks für Elektrofahrzeuge an der Berliner Straße 60 geplant. Die Stadtverwaltung informiert über den aktuellen Stand des Bauantrags und geplante Schutzmaßnahmen für die Anwohner.

    Bauantrag noch in Prüfung

    Der Bauaufsicht liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Ladeparks für Pkw und Lkw vor. Das Beteiligungsverfahren der berührten Stellen ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Die Verwaltung antwortete damit auf eine Anfrage der SPD-Bezirksfraktion, die sich nach den Auswirkungen auf die umliegende Wohnbebauung und Grünflächen erkundigt hatte.

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    Lärmschutzwand als zentrale Schutzmaßnahme

    Zur Baumaßnahme liegt bereits ein immissionsschutzrechtliches Gutachten vor, das von der zuständigen Fachbehörde geprüft wurde. Als zentrale Maßnahme des Immissionsschutzes ist die Errichtung einer Lärmschutzwand im westlichen Bereich vorgesehen, die zwischen der bestehenden Wohnbebauung und dem geplanten Ladepark positioniert wird.

    Verkehrsgutachten noch ausstehend

    Ein aktuelles Verkehrsgutachten befindet sich derzeit noch in Bearbeitung. Aus diesem Grund können verkehrsbezogene Auswirkungen und Bewertungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend dargestellt werden.

    Mehr neue Bäume als gefällte

    Im westlichen Bereich des Grundstücks ist die Entfernung von 22 Bäumen vorgesehen. Als Ausgleich ist im östlichen Grundstücksbereich die Pflanzung von 26 neuen Bäumen geplant. Die entsprechenden Anträge zur Baumfällung befinden sich derzeit bei der zuständigen Fachbehörde in Prüfung.

  • AfD beantragt Finanzierung für pädagogisches Konzept zum Tiny Forest in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidMehrheitlich gegen Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU, UWG:FB, WatC)
    Dafür: 4 (AfD)

    Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid fordert 2.000 Euro für ein pädagogisches Gesamtkonzept rund um den geplanten Tiny Forest im Wattenscheider Stadtgarten. Das Bildungsprojekt soll Grundschüler mit dem urbanen Waldleben vertraut machen.

    Tiny Forest startet im März 2026

    Im März 2026 soll mit der Planung eines 1.500 Quadratmeter großen Tiny Forest im Wattenscheider Stadtgarten begonnen werden. Die ursprünglich für November geplante Umsetzung musste aufgrund schlechter Bodenbeschaffenheit nach einer längeren Regenphase verschoben werden. Die ersten Pflanzaktionen mit Bürgerbeteiligung sind für März 2026 vorgesehen.

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    Bildungskonzept mit der Gertrudis-Grundschule

    Bezirksvertreterin Ingrid Mohelskà beantragte in ihrem Antrag zur 4. Sitzung der Bezirksvertretung am 3. März 2026 die Entwicklung eines pädagogischen Begleitprogramms. Dieses soll Kindern die Bedeutung des Tiny Forest für Mikroklima, Biodiversität und Erholung näherbringen. Die Gertrudis-Grundschule in Wattenscheid Mitte entwickelt bereits erste Grundzüge des Konzepts.

    Geplante Erstausstattung für 2.000 Euro

    Die beantragte Finanzierung von 2.000 Euro für die ersten 18 Monate umfasst:

    • Drei Bollerwägen à 135 Euro für den Transport der mobilen Ausrüstung
    • 70 Becherlupen à 12,95 Euro für zwei Klassensätze plus Reserve
    • Material für Klassenposter und drei mobile Hinweistafeln
    • Drei Insektenkescher
    • 400 Euro Rücklage für Materialverluste

    Workshops und grünes Klassenzimmer geplant

    Als erste Schritte sind ein Workshop für zweite Grundschulklassen und kindgerechte Infotafeln zum Thema „Wald in der Stadt“ vorgesehen. Später sollen Folgeworkshops, weitere Lerntafeln und ein grünes Klassenzimmer folgen. Die Materialien sollen auch anderen Schulen zur Verfügung stehen, wobei die Gertrudis-Grundschule als Standort für die Ausrüstung fungiert.

    Die AfD regt außerdem an, die Gerätschaften nach einer schulischen Einführungsphase auch Kindergärten, Familien und weiterführenden Schulklassen per Ausleihe zugänglich zu machen.