Schlagwort: Planung und Grundstücke

  • CDU nominiert Angelika Dümenil für Beirat für Gestaltung und Baukultur

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum schlägt Angelika Dümenil als Mitglied für den Beirat für Gestaltung und Baukultur vor. Der Änderungsantrag wird am 3. März 2026 im Ausschuss für Planung und Grundstücke behandelt.

    Personalie für städtischen Gestaltungsbeirat

    Mit einem Änderungsantrag vom 2. März 2026 benennt die CDU-Fraktion Angelika Dümenil als ihr Mitglied für den Beirat für Gestaltung und Baukultur der Stadt. Dümenil ist gleichzeitig Vorsitzende des Ausschusses für Planung und Grundstücke, der über die Benennung der Mitglieder für den Gestaltungsbeirat entscheidet.

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    Behandlung im Planungsausschuss

    Der Antrag wird unter Tagesordnungspunkt 3.4 in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 3. März 2026 behandelt. Stefan Klapperich, planungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, hat den Antrag eingereicht. Eine schriftliche Begründung liegt nicht vor – diese soll gegebenenfalls mündlich in der Sitzung erfolgen.

    Bedeutung des Gestaltungsbeirats

    Der Beirat für Gestaltung und Baukultur berät die Stadt in Fragen der städtebaulichen und architektonischen Gestaltung. Das Gremium begleitet wichtige Bauvorhaben und trägt zur Qualitätssicherung bei der Stadtentwicklung bei.

  • Verwaltung dementiert Schließungspläne für Parkhaus „Alter Markt“

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat Spekulationen über eine geplante Schließung des Parkhauses „Alter Markt“ in Wattenscheid zurückgewiesen. Gleichzeitig stellte sie klar, dass für einen möglichen Neubau am August-Bebel-Platz noch keine konkreten Kostenschätzungen vorliegen.

    Die Verwaltung antwortete damit auf eine umfangreiche Anfrage der AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Wattenscheid, die Bedenken zu den vermeintlichen Plänen geäußert hatte. Cedric Sontowski hatte für seine Fraktion insbesondere die Wirtschaftlichkeit und Standortwahl eines neuen Parkhauses hinterfragt.

    Keine konkreten Schließungspläne

    Nach Abstimmung mit der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum (WEG) stellte die Verwaltung klar: „Aktuell resultieren daraus jedoch weder konkrete Planungen noch Beschlüsse zu einer Schließung des WEG-Parkhauses in Wattenscheid.“ Die WEG prüfe zwar regelmäßig die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ihrer Parkhäuser, eventuelle strategische Änderungen würden aber vorab mit den zuständigen Gremien erörtert.

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    Neubau-Planungen noch nicht konkret

    Für das im Rahmen des August-Bebel-Platz-Umbaus diskutierte neue Parkhaus an der nördlichen Platzkante liegen nach Angaben der Verwaltung noch keine belastbaren Kostenschätzungen vor. Bei der derzeit dargestellten baulichen Kubatur handle es sich um einen städtebaulichen Entwurf, nicht um eine hochbauliche Planung.

    Die AfD-Fraktion hatte in ihrer Anfrage von Planungskosten in Höhe von 18 Millionen Euro gesprochen. Die Verwaltung korrigierte: Die in einer früheren Vorlage genannten 16,0 bis 17,8 Millionen Euro bezögen sich ausschließlich auf den Umbau des Platzes, nicht auf die Gebäudeerrichtung.

    Bürgerbeteiligung bereits erfolgt

    Auf die Frage nach Bürgerbeteiligung verwies die Verwaltung auf bereits durchgeführte Formate. Im Rahmen des Realisierungswettbewerbs habe ein Bürgerdialog mit fast 100 Teilnehmern stattgefunden. Eine weitere Bürgerinformation sei im Juli 2025 auf dem August-Bebel-Platz durchgeführt worden.

    Das geplante Parkhaus ist laut Verwaltung erforderlich, um sowohl öffentliche Stellplätze am August-Bebel-Platz zu sichern als auch die bauplanungsrechtlich notwendigen Stellplätze für den angrenzenden Neubau nachzuweisen. Die Planungen basieren auf den Ergebnissen des vom Rat beschlossenen Realisierungswettbewerbs.

  • AfD beantragt Nominierung für Gestaltungsbeirat

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt hat einen Änderungsantrag zur Besetzung des Beirats für Gestaltung und Baukultur eingereicht. Fraktionsvorsitzender Ulrich Fuchs soll als Mitglied benannt werden.

    Antrag für Ausschusssitzung

    Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 3.4 der Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 3. März 2026. Die Fraktion schlägt vor, dass der Ausschuss Ulrich Fuchs als Mitglied für den Beirat für Gestaltung und Baukultur benennt.

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    Hintergrund zur Person

    Ulrich Fuchs ist Ratsherr und Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Bochumer Stadtrat. Der Änderungsantrag ist vom 2. März 2026 datiert und richtet sich an die Ausschussvorsitzende Angelika Dümenil.

    Der Beirat für Gestaltung und Baukultur berät die Stadt bei städtebaulichen und architektonischen Fragen und hat beratende Funktion bei wichtigen Bauvorhaben.

  • Wattenscheider Chance fragt nach verwahrlosen Grundstücken an der Blücherstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die politische Gruppierung Wattenscheider Chance wendet sich mit einer Anfrage an die Stadt Bochum wegen drei vernachlässigter städtischer Grundstücke an der Blücherstraße kurz vor der Gewerbestraße. Die Flurstücke weisen einen starken Pflegenotstand auf.

    Konkrete Grundstücke im Fokus

    Wolfgang Rohmann von der Wattenscheider Chance thematisiert in seiner Anfrage vom 2. März 2026 den Zustand der Flurstücke 69, 79 und 81 in der Gemarkung Günnigfeld. Die städtischen Grundstücke befinden sich am abgebundenen Ende der Blücherstraße kurz vor der Kreuzung mit der Gewerbestraße und sind laut der Anfrage in einem verwahrlosten Zustand.

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    Vier zentrale Fragen an die Verwaltung

    Die Anfrage umfasst vier konkrete Punkte: Zunächst möchte Rohmann wissen, welche Nutzung für die „sehr eigenwillig geschnittenen Grundstücke“ vorgesehen ist. Weiterhin fragt er nach der Häufigkeit des Rückschnitts der Brombeeren auf den Flächen.

    Sicherheitsbedenken und Verkaufsmöglichkeiten

    Ein besonderer Fokus liegt auf möglichen Gefahren für Spaziergänger, da das Gelände nicht umzäunt ist und durch den Pflegenotstand Risiken entstehen könnten. Abschließend erkundigt sich die Wattenscheider Chance, ob die Stadt einen Verkauf der Grundstücke – beispielsweise an die Besitzer angrenzender Grundstücke – in Erwägung zieht.

    Die beigefügten Fotos dokumentieren den aktuellen Zustand der Flächen mit überwucherten Bereichen und vernachlässigter Pflege.

  • SPD benennt Simone Gottschlich für Beirat für Gestaltung und Baukultur

    Die SPD-Fraktion im Rat schlägt Simone Gottschlich als Mitglied für den Beirat für Gestaltung und Baukultur vor. Der entsprechende Änderungsantrag soll am 3. März im Ausschuss für Planung und Grundstücke behandelt werden.

    Personelle Besetzung des Gestaltungsbeirats

    Mit einem Änderungsantrag vom 27. Februar wendet sich die SPD-Fraktion an den Ausschuss für Planung und Grundstücke. Gegenstand ist die Benennung von Mitgliedern aus dem Ausschuss für den Beirat für Gestaltung und Baukultur.

    Die Sozialdemokraten schlagen vor, dass Simone Gottschlich als Vertreterin der SPD-Fraktion in das Gremium entsandt wird. Der Antrag ist auf der Tagesordnung der Ausschusssitzung am 3. März als TOP 3.4 vorgesehen.

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    Beirat für städtische Baukultur

    Der Beirat für Gestaltung und Baukultur ist ein wichtiges Gremium für die städtebauliche Entwicklung. Die personelle Besetzung durch Vertreter aus dem Planungsausschuss stellt die politische Anbindung des Beirats sicher.

    Änderungsantrag der SPD-Fraktion ansehen

  • Politisches Begleitgremium für „Haus des Wissens“ soll eingerichtet werden

    Die Stadtverwaltung schlägt vor, einen politischen Beirat zur Begleitung des Bauprojekts „Haus des Wissens“ zu etablieren. Das Gremium soll die komplexe bauliche Umsetzung des millionenschweren Vorhabens politisch begleiten.

    Beratungsverfahren im März

    Der Beschlussvorschlag wird zunächst am 11. März 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 19. März 2026.

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    Hintergrund der Gremienbildung

    Die Einrichtung des Beirats folgt einem bereits 2015 gefassten Ratsbeschluss zur „Projektsteuerung und Controlling kommunaler Investitionsvorhaben“. Demnach sind bei Projekten mit einem Volumen von mehr als 10 Millionen Euro politische Begleitgremien vorgesehen. Für das „Haus des Wissens“ wurde dies zusätzlich im Ratsbeschluss vom 24. Juni 2021 festgelegt.

    Flexible Besetzung vorgesehen

    Die Verwaltung schlägt vor, die Zusammensetzung des Gremiums nicht mehr an bestimmte Ausschussvorsitzende zu binden. Stattdessen soll der Rat sowohl über die Größe als auch über die konkrete Besetzung des Beirats frei entscheiden können. Die Namen der Mitglieder sind in der Vorlage noch nicht eingetragen.

    Komplexe Bauaufgabe erfordert intensive Begleitung

    Als Begründung für das Gremium führt die Verwaltung die besondere Komplexität des Projekts an. Die bauliche Umsetzung sei geprägt von dynamischen Prozessen, anspruchsvollen Nachhaltigkeitszielen wie der DGNB-Zertifizierung, umfangreichen Digitalisierungsanforderungen und der wichtigen Rolle für die Innenstadtentwicklung. Das Begleitgremium soll regelmäßig über alle Aspekte der baulichen Umsetzung informiert werden.

    Keine zusätzlichen Kosten

    Laut Vorlage entstehen durch die Einrichtung des politischen Beirats keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Stadt.

    Beschlussvorlage zum politischen Baubegleitgremium „Haus des Wissens“ (PDF)

  • Alle Fraktionen beantragen Wiedereinsetzung des Strategiebeirats

    Sämtliche Ratsfraktionen und -gruppen haben gemeinsam beantragt, den Strategiebeirat für die Bochum Strategie für die aktuelle Wahlperiode bis 2030 wieder einzurichten. Das Gremium soll die strategische Stadtentwicklung begleiten und kontrollieren.

    Interfraktioneller Antrag zur Ratssitzung

    Für die Ratssitzung am 19. März 2026 haben alle sieben Fraktionen und Gruppen im Stadtrat einen gemeinsamen Antrag eingereicht. Der „Strategiebeirat für die Bochum Strategie“ soll erneut etabliert werden und bis zum Ende der Wahlperiode am 31. Oktober 2030 arbeiten.

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    Zusammensetzung nach Verhältniswahlrecht

    Der Beirat wird sich aus sieben Ratsmitgliedern der Fraktionen zusammensetzen, die nach dem Verhältniswahlverfahren Hare-Niemeyer bestimmt werden. Zusätzlich erhält jede im Rat vertretene Gruppe ein beratendes Mitglied. Die Leitung übernimmt Oberbürgermeister Jörg Lukat.

    Als beratende Mitglieder sind Vertreter der Gruppen UWG:FB, STG/VOLT, BSW und FDP vorgesehen.

    Umfassende Beratungsaufgaben

    Der Strategiebeirat erhält vier zentrale Themenfelder:

    • Beratung der Wirkungsziele und deren Umsetzung

    • Weiterentwicklung der Bochum Strategie

    • Fortschreibung und Umsetzung der Kernaktivitäten

    • Controlling der strategischen Wirkungsziele


    Kontinuität der Strategiearbeit

    In der Begründung betonen die Antragsteller, dass die Bochum Strategie die Grundlage für die weitere Stadtentwicklung bildet. Die Arbeit des bereits in vorherigen Wahlperioden tätigen Strategiebeirats soll nahtlos fortgesetzt werden.

    Der Antrag bezieht sich auf eine Mitteilung der Verwaltung vom Mai 2016, in der die Ziele für die Einrichtung eines politischen Beirats formuliert wurden.

    Antrag zur Wiedereinsetzung des Strategiebeirats (PDF)

  • Parteiübergreifender Antrag zur Einrichtung eines Beirats für Gestaltung und Baukultur

    Alle Ratsfraktionen beantragen gemeinsam die Fortsetzung der Arbeit des Beirats für Gestaltung und Baukultur für die aktuelle Wahlperiode bis 2030. Das Beratungsgremium soll bei städtebaulichen Planungen und Bauvorhaben unterstützend tätig werden.

    Beirat soll bis 2030 fortgeführt werden

    Mit einem parteiübergreifenden Antrag für die Ratssitzung am 19. März 2026 möchten alle Fraktionen im Stadtrat die Einrichtung des „Beirats für Gestaltung und Baukultur“ für die laufende Wahlperiode bis zum 31. Oktober 2030 beschließen. Der Antrag wird von SPD, CDU, Grünen, Die Linke, UWG: Freie Bürger, FDP und BSW gemeinsam getragen.

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    Themenfelder und Aufgaben des Beirats

    Der Beirat soll drei zentrale Aufgabenbereiche übernehmen:

    • Beratung von Planungs- und Bauvorhaben sowie städtebaulichen und Freiraumplanungen

    • Beratung zu Leitzielen der Baukultur in der Stadt

    • Vorbereitung der regelmäßigen Berichterstattung für die politischen Gremien, insbesondere den Ausschuss für Planung und Grundstücke


    Anpassung der Geschäftsordnung geplant

    Die bestehende Geschäftsordnung des Beirats soll überarbeitet werden. Dabei geht es um redaktionelle Anpassungen wie die korrekte Bezeichnung des Beirats und der begleitenden Ämter. Die Beiratsperiode wird künftig an die Wahlzeit des Rates ausgerichtet. Zudem wird eine regelmäßige Berichtspflicht im zuständigen Fachausschuss in die Geschäftsordnung aufgenommen.

    Historischer Hintergrund

    Der ursprüngliche Gestaltungsbeirat wurde bereits am 8. November 2012 vom Rat eingerichtet. In der Ratssitzung vom 19. November 2020 erfolgte die erneute Einrichtung für die Wahlzeit 2020 bis 2025 unter der aktuellen Bezeichnung „Beirat für Gestaltung und Baukultur„. Die Benennung der Ratsmitglieder erfolgt durch den Ausschuss für Planung und Grundstücke als zuständigen Fachausschuss.

    Antrag zur Einrichtung des Beirats für Gestaltung und Baukultur (PDF)

  • SPD und CDU fordern beleuchteten Rad- und Fußweg um Baugebiet B-Plan 832

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordEinstimmig nach BeschlussvorschlagSiehe auch Protokollierung zu TOP 2.5

    Die Fraktionen von SPD und CDU in der Bezirksvertretung Nord beantragen einen beleuchteten Rad- und Fußweg am östlichen Rand um das Baugebiet des Bebauungsplans 832. Hintergrund ist die Weigerung von Polizei und Investor, eine direkte Wegverbindung für Schulkinder durch das Baugebiet zu schaffen.

    Alternative Lösung für Schulwegsicherheit

    Die beiden Fraktionen reagieren mit ihrem Änderungsantrag auf die Ablehnung einer direkten Wegverbindung durch das geplante Baugebiet. Stattdessen soll nun ein beleuchteter Rad- und Fußweg am östlichen Rand um das Gebiet herumführen und so eine sichere Route für Schulkinder gewährleisten.

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    Investor soll Kosten übernehmen

    Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag abschließt. Dieser soll den Investor verpflichten, den Weg auf eigene Kosten zu erstellen und anschließend in den Besitz der Stadt zu übertragen.

    Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses

    Die Forderung nach dem Rad- und Fußweg soll in den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans 832 aufgenommen werden. Der Änderungsantrag ist für die 4. Sitzung der Bezirksvertretung Nord am 3. März 2026 als Ergänzung zu TOP 2.5 vorgesehen.

    Die Fraktionsvorsitzenden Snežana Ćuruvija (SPD) und Andras Konze (CDU) haben den gemeinsamen Antrag unterzeichnet.

  • 200 Millionen Euro für Bochumer Infrastruktur: Rat entscheidet über Verwendung der NRW-Fördermittel

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung legt dem Rat vor, wie die pauschalen Fördermittel in Höhe von rund 200 Millionen Euro aus dem NRW-Infrastrukturgesetz verwendet werden sollen. Schwerpunkte bilden Bildungsinfrastruktur, energetische Sanierungen sowie Verkehrs- und Sicherheitsprojekte.

    Bundesweites Sondervermögen als Grundlage

    Mit dem „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität“ stellt der Bund insgesamt 500 Milliarden Euro für Infrastrukturinvestitionen bereit. Davon fließen 100 Milliarden Euro an die Länder weiter. Nordrhein-Westfalen erhält nach dem Königsteiner Schlüssel einen Anteil von 21,1 Milliarden Euro und leitet davon 60 Prozent an die Kommunen weiter.

    Das Land hat diese Mittelverteilung im „Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036“ geregelt. Knapp die Hälfte der NRW-Bundesmittel (10 Milliarden Euro) wird pauschal an die Kommunen weitergeleitet, weitere 2,7 Milliarden Euro stehen über spezielle Förderprogramme zur Verfügung.

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    Verteilung nach Einwohnerzahl und Finanzkraft

    Die Verteilung der Pauschalmittel erfolgt zu 80 Prozent nach der Einwohnerzahl, zu 10 Prozent nach der Gebietsfläche und zu 10 Prozent zur Berücksichtigung finanzschwacher Gemeinden. Daraus ergibt sich für Bochum ein Förderbudget von exakt 200.422.121,71 Euro.

    Das Land gibt Verwendungsquoten vor: 50 Prozent für Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, 20 Prozent für Sanierungen und Klimaschutzmaßnahmen sowie 30 Prozent für Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung, Sport oder öffentliche Sicherheit. Von diesen Quoten kann bei Bedarf abgewichen werden.

    Schwerpunkt auf bereits geplanten Projekten

    Die Verwaltung schlägt vor, die Mittel vorrangig für bereits im Haushaltsplan 2025/2026 enthaltene Projekte zu verwenden. Dadurch sollen die zukünftigen Belastungen durch Zins- und Abschreibungsaufwand reduziert werden. Der Förderrahmen erstreckt sich vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2036, mit einer Schlussabnahme bis Ende 2042.

    Drei neue Maßnahmen außerhalb des Haushalts

    Zusätzlich zu den bereits etatisierten Projekten sollen drei neue Maßnahmen finanziert werden, die der Rat gesondert beschließen muss:

    Ein dauerhaftes Sperrkonzept für die Innenstadt mit etwa 120 fest installierten Pollern an 15 Standorten soll mobile Sperrmaterialien bei Veranstaltungen ersetzen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2,2 Millionen Euro für den Zeitraum 2026 bis 2028.

    Die geplante Dreifachturnhalle im Norden soll um ein Lehrschwimmbecken erweitert werden. Für das kommunale Krisenmanagement sind Geräte im Wert von 2,35 Millionen Euro vorgesehen, darunter Notstrom-Anhänger, Gerätewagen für Beleuchtung und Wärme sowie Ausrüstung für ein Betriebsfunknetz.

    Weitere Förderprogramme in Aussicht

    Zusätzlich zum pauschalen Förderbudget stellt das Land 2,7 Milliarden Euro über spezielle Programme bereit: 2 Milliarden Euro für kommunalen Straßenbau, je 200 Millionen Euro für Sport- und Schwimmbadinfrastruktur sowie 300 Millionen Euro für weitere kommunale Infrastruktur. Details zu diesen Programmen stehen noch aus.

    Die Verwaltung wird dem Rat künftig jährlich über die Verwendung der Fördermittel berichten. Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. März vor, der Rat entscheidet am 19. März.