Schlagwort: Planung und Grundstücke

  • Verwaltung lehnt Erhaltungssatzung für Siedlung „Am Röderschacht“ ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 3 (AfD, UWG:FB)
    Dafür:12 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke)

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Planungsausschuss, eine Bürgeranregung zur Prüfung einer Erhaltungssatzung für die denkmalgeschützte Siedlung „Am Röderschacht“ abzulehnen. Grund: Das Instrument sei für die konkrete Situation nicht wirksam genug.

    Mehrere Eingaben zu Erhaltungssatzung

    Im November 2025 hatten Bürger eine Anregung zur Vorbereitung einer sozialen Erhaltungssatzung nach § 172 Baugesetzbuch eingereicht. Ziel war es, Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen zu verhindern und Luxusmodernisierungen mit drastischen Mieterhöhungen zu unterbinden.

    Zwischen Februar 2026 erhielten die Behörden weitere Eingaben – eine Konkretisierung der ursprünglichen Anregung sowie mehrere Beitrittserklärungen und eine Hilfsanregung.

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    Umwandlungsverbot rechtlich nicht möglich

    Die Verwaltung stellt in ihrer Stellungnahme klar, dass die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nicht verhindert werden kann. Grund: Die in NRW bis März 2020 geltende Umwandlungsverordnung wurde von der damaligen CDU/FDP-Landesregierung nicht verlängert. Ohne diese ergänzende Rechtsverordnung des Landes fehlt die rechtliche Grundlage für entsprechende Genehmigungsvorbehalte.

    Modernisierungen nur begrenzt regulierbar

    Auch bei der Regulierung von Modernisierungsmaßnahmen sieht die Verwaltung erhebliche Grenzen. Eine soziale Erhaltungssatzung müsse Modernisierungen genehmigen, die einem „zeitgemäßen Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung“ entsprechen oder energetischen Mindestanforderungen dienen.

    Zudem könne die Satzung Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nicht verhindern – „auch nicht, wenn sie in der Verhältnisrelation zwischen bestehender Ausgangsmiete und ortsüblicher Miete zu Verdrängung führen würden“, so die Verwaltung.

    Denkmalschutz bereits wirksam

    Als zusätzliches Argument führt die Verwaltung an, dass die Siedlung bereits unter Denkmalschutz steht. Alle baulichen Maßnahmen seien nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW bereits genehmigungspflichtig und müssten mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt werden.

    Der Eigentümer arbeite derzeit mit der Behörde an einem Gestaltungshandbuch für die Siedlung und stimme eine Musterwohnung als Referenz für weitere Modernisierungen ab.

    Entscheidung am 3. März

    Der Ausschuss für Planung und Grundstücke soll am 3. März 2026 über die Verwaltungsempfehlung entscheiden. Die Verwaltung begründet ihre ablehnende Haltung damit, dass „die Wirksamkeit des Instruments der sozialen Erhaltungssatzung für die vorliegende Ausgangssituation und die angestrebten Ziele der Petenten nicht erkennbar“ sei.

  • Stadt antwortet auf Anfrage zur Villa Kunterbunt: Räumung erfolgte aus Sicherheitsgründen

    Die Stadtverwaltung weist Vorwürfe zurück, bei der Villa Kunterbunt als Eigentümerin versagt zu haben. In ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linken-Fraktion begründet sie die Räumung mit gravierenden Brandschutz- und Baumängeln und verweist auf mehrfache Kaufangebote seit 1993.

    Die Fraktion Die Linke hatte der Stadt vorgeworfen, das denkmalgeschützte Gebäude an der Adresse Auf den Holln 1-3 „rechtswidrig verfallen“ zu lassen. Die über vier Jahrzehnte als Subkultur-Zentrum genutzte Villa war im Dezember 2025 geräumt worden.

    Brandschutzprüfung und Räumung

    Die letzte Brandschutzprüfung erfolgte laut Verwaltung mit einem Gutachten vom 18. September 2025. Die dabei festgestellten Mängel wurden durch das Bauordnungsamt und die Feuerwehr bei einem gerichtlichen Ortstermin am 19. November 2025 bestätigt. Die daraufhin am 27. November 2025 erlassene Ordnungsverfügung führte schließlich zur Räumung.

    Die Verwaltung betont, dass die Räumung „ausschließlich aus Sicherheitsaspekten“ erfolgt sei. Das Gutachten habe „gravierende bauliche und elektroinstallations- sowie brandschutztechnische Mängel“ aufgezeigt, die eine „dauerhafte Gesundheits- und Personengefahr“ darstellten.

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    Mehrfache Verkaufsversuche seit 1993

    Entgegen der Kritik verweist die Stadt auf mehrfache Verkaufsversuche: Bereits im April 1993 wurde das Objekt den damaligen Mietern zum Kauf angeboten. Im Oktober 1993 folgte eine öffentliche Vermarktungsrunde zum Höchstgebot, die jedoch erfolglos blieb. 1995 wurde erneut eine Bewertung erstellt und den Bewohnern ein Kaufangebot unterbreitet – ohne Erfolg.

    Im November 2025 erhielten die ehemaligen Bewohner ein neues Eckpunktepapier als Grundlage für den Erwerb. Die Stadt bietet der Gruppe „vorerst exklusiv den Erwerb“ an und führt nach eigenen Angaben einen „konstruktiven, stetigen Austausch“ mit verschiedenen Unterstützungsangeboten.

    Schutz der Habseligkeiten und Rückkehrperspektive

    Bei der Räumung seien die Habseligkeiten der Bewohner geschützt worden. Die Gegenstände im Objekt Auf dem Holln 1 verblieben in der Wohnung, am Tag nach der Räumung konnten die Mieter mit Unterstützung eines Umzugsunternehmens ihre Sachen entfernen. Im Objekt Auf dem Holln 3 befinden sich noch Gegenstände, die jedoch gegen unbefugtes Betreten gesichert sind.

    Nach einer „fachgerechten Sanierung insbesondere bezüglich der Statik und des Brandschutzes“ stehe einem Einzug ehemaliger Bewohner „nichts im Wege“, so die Verwaltung. Der Erwerb durch die ehemaligen Bewohner solle „die dauerhafte Nutzung als Wohnräume in eigenverantwortlicher Flexibilität ermöglichen“.

    Keine Trennung in sichere und unsichere Bereiche möglich

    Auf die Frage, ob während der Sanierung eine Nutzung der unteren Etagen möglich sei, antwortete die Stadt negativ. Die Feststellungen bezögen sich „auf die gesamte bauliche Anlage“. Schadensereignisse hätten sich „in jedem Falle auf die Nutzer der gesamten baulichen Anlage zu deren Nachteil ausgewirkt“. Eine Trennung in sichere und unsichere Bereiche sei „nicht vorzunehmen“ gewesen.

    Vollständige Antwort der Verwaltung zur Villa Kunterbunt (PDF)

  • Verzögerte Straßenarbeiten in Rosendelle: Baumaßnahmen der Stadtwerke abgeschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die Stadtwerke Bochum Netz haben ihre umstrittenen Bauarbeiten in der Siedlung Rosendelle in Eppendorf beendet. Monatelange Verzögerungen bei der Wiederherstellung von Straßen und Gehwegen nach Leitungsarbeiten hatten Anwohner verärgert.

    Beschwerde der SPD-Fraktion

    Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid hatte sich der Beschwerden von Anwohnern angenommen, die seit April/Mai 2025 über aufgerissene Straßen und Gehwege klagten. Kritisiert wurde insbesondere, dass die Stadtwerke die Verkehrsflächen nicht oder nur provisorisch wiederherstellten und Absperrungen über Monate bestehen blieben. Gleichzeitig entstanden an mehreren Stellen neue Aufbruchbereiche.

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    Baumaßnahmen für Hausanschlüsse

    Die Verwaltung bestätigte in ihrer Antwort zwei konkrete Baumaßnahmen der Stadtwerke Bochum Netz: am Dahlienweg 34-36 und an der Rosendelle 29-35. Dort wurden Strom-, Gas- und Wasserleitungen für Hausanschlüsse verlegt.

    Verzögerungen bei komplexen Arbeiten

    Laut Verwaltung werden Straßen und Gehwege grundsätzlich nach erfolgter Leitungsverlegung schnellstmöglich wiederhergestellt. Bei Leitungseinbindungen oder Hausanschlüssen könne es jedoch in Einzelfällen zu Verzögerungen und provisorischen Lösungen kommen.

    Kontrolle durch förmliche Abnahme

    Die Wiederherstellung öffentlicher Verkehrsflächen unterliegt festgelegten technischen und rechtlichen Vorgaben. Die Verwaltung führt während der Bauarbeiten stichprobenartige Kontrollen durch und nimmt nach Beendigung die Arbeiten förmlich ab. Dabei wird geprüft, ob die wiederhergestellten Oberflächen den Anforderungen entsprechen.

  • Grüne fordern Erbbaurecht statt Verkauf für städtische Grundstücke in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die Grünen-Fraktion in der Bezirksvertretung Wattenscheid will die städtische Bodenpolitik von 2021 konsequent umsetzen. Sie beantragen, dass alle städtischen Grundstücke außer Einfamilienhäusern nur noch im Erbbaurecht vergeben werden.

    Die Bezirksvertretung Wattenscheid soll nach dem Willen der Grünen-Fraktion ihre Vergabepraxis für städtische Grundstücke ändern. In einem Änderungsantrag zur Vorlage 20252687 fordern die Grünen, dass künftig nur noch Einfamilienhäuser verkauft werden sollen. Alle anderen Nutzungen sollen ausschließlich im Erbbaurecht vergeben werden.

    Neuausrichtung soll rückwirkend gelten

    Der Änderungsantrag betrifft insbesondere das Grundstück Ruhrstraße (Ost) und weitere Liegenschaften, die bereits vor 2021 zum Verkauf vorgesehen waren. Die Grünen argumentieren, dass auch für diese „alten“ Fälle die neuen Vergabekriterien gelten sollten.

    Fraktionsvorsitzende Ronja Buschmann begründet den Antrag mit der 2021 beschlossenen Neuausrichtung der städtischen Bodenpolitik. Diese sehe vor, städtische Grundstücke schwerpunktmäßig im Erbbaurecht zu vergeben statt sie zu verkaufen.

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    Unterschied zwischen Verkauf und Erbbaurecht

    Beim Erbbaurecht erwirbt der Nutzer nicht das Grundstück selbst, sondern das Recht, es für einen bestimmten Zeitraum zu bebauen und zu nutzen. Die Stadt bleibt Eigentümerin des Bodens und kann langfristig Einfluss auf die Nutzung behalten. Beim Verkauf geht das Grundstück vollständig in private Hand über.

  • AfD fragt nach Müllcontainern auf geplanten Parkplätzen im Kortenpfad

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Mitte(S. auch Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“) Die Anfrage ist beantwortet worden. Siehe hierzu auch die Protokollierung zum Tagesordnungspunkt 2.4.

    Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte stellt neun Fragen zur Umgestaltung einer städtischen Freifläche im Kortenpfad. Kritisiert wird, dass auf einer als Parkplätze vorgesehenen Fläche nun Müllcontainer stehen, während gleichzeitig eine teure Freiflächengestaltung geplant ist.

    Widersprüche in der Verwaltungsvorlage

    In einer Anfrage an Bezirksbürgermeisterin Barbara Menke bemängelt AfD-Fraktionsmitglied Ulrich Fuchs Unstimmigkeiten in der Verwaltungsvorlage zur Umgestaltung einer kleinen städtischen Freifläche im Kortenpfad. Laut Vorlage sollen die „angrenzenden PKW-Stellplätze in ihrer Anzahl und Größe unverändert bleiben“. Tatsächlich befinden sich auf der als „Baustelleneinrichtungsfläche Großpflaster“ bezeichneten Fläche jedoch Müllcontainer.

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    Kritik am Zustand der Container-Stellfläche

    Die AfD dokumentiert mit Fotos den aktuellen Zustand der Fläche: Neben den Containern stapelt sich Müll auf dem Boden. Fuchs bezeichnet dies als „unhaltbaren Zustand“ und „wilde Müllkippe“. Er stellt infrage, ob eine Freiflächengestaltung mit „Spielpunkt“ für 130.000 Euro neben einem solchen Containerstandort sinnvoll sei.

    Neun Detailfragen an die Verwaltung

    Die Anfrage umfasst detaillierte Fragen zur Umwidmung der Parkplätze, zur Zuordnung der Container zu bestimmten Hausnummern und zur Notwendigkeit der Containeraufstellung. Besonders kritisiert wird, dass auch Container für Papier aufgestellt wurden, obwohl sich der nächste entsprechende Standort nur zwei Gehminuten entfernt in der Stühmeyerstraße befindet.

    Fuchs fordert eine Erläuterung der Fragen bereits in der Bezirksvertretungssitzung am 5. März 2026, bevor über die Vorlage 20252665 entschieden wird.

  • Schulhof-Neugestaltung in Hofstede: Verwaltung beantwortet Fragen zu Abriss und Finanzierung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Mitte(S. auch Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“) Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung hat umfassend zur geplanten Neugestaltung des Schulhofs der Emil-von-Behring-Schule in Hofstede Stellung genommen. Während das alte Hausmeisterhaus nur teilweise abgerissen werden kann, prüft die Stadt eine Aufnahme in das Projekt „Bochums schöne Schulhöfe“.

    Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mitte hatte nach dem Abriss der ehemaligen Pavillons auf dem Schulgelände verschiedene Fragen zur künftigen Nutzung der Fläche gestellt. Besonders im Fokus standen dabei das noch vorhandene Hausmeisterhaus und die Finanzierung einer Schulhof-Neugestaltung, nachdem die Bewerbung um Fördermittel der Deutschen Umwelthilfe erfolglos blieb.

    Hausmeisterhaus kann nur teilweise abgerissen werden

    Das alte Hausmeisterhaus an der Braunsberger Straße kann laut Verwaltung nur oberhalb der Kellerdecke abgerissen werden. Im Kellergeschoss befinde sich Technik für die Versorgung der Schule, die bestehen bleiben müsse. Da das Kellergeschoss aus dem Erdreich herausrage, sei eine Planung zur Nutzung und Betriebssicherheit des Bereichs erforderlich.

    Sollte die Verwaltung mit entsprechender Planung und Durchführung des Teilabbruchs beauftragt werden, würden diese Arbeiten etwa acht Monate dauern.

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    Parkplätze nur bei Komplett-Abriss möglich

    Die von der SPD-Fraktion angeregte Schaffung von Parkplätzen für Eltern und Lehrer auf der gewonnenen Fläche wäre nur möglich, wenn das Gebäude komplett einschließlich des Kellergeschosses abgebrochen würde. Dies hätte jedoch eine umfangreiche Planung einer neuen Schulversorgung zur Folge.

    Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass eine Versiegelung von Schulhoffläche der Idee des Projekts „Bochums schöne Schulhöfe“ widerspreche. Solche Flächen sollten primär zur Verbesserung des Mikroklimas und für Bewegungsflächen genutzt werden.

    Grundleitungen werden systematisch überprüft

    Zur angesprochenen „Grundleitungsproblematik“ teilt die Verwaltung mit, dass ein systematischer Ablauf zwischen den Fachbereichen abgestimmt wurde. Dieser umfasst die Erfassung aller Grundleitungen, Zustandsprüfung, Reinigung und Dokumentation möglicher Schäden. Diese Aufnahme werde nun zeitnah anlaufen.

    Finanzierung noch ungeklärt

    Nach der erfolglosen Bewerbung um die 20.000 Euro Fördersumme der Deutschen Umwelthilfe prüft die Verwaltung derzeit, ob eine Umgestaltung als Folgeprojekt im Rahmen von „Bochums schöne Schulhöfe“ möglich ist. Aktuell stehen keine Haushaltsmittel zur unmittelbaren Umsetzung zur Verfügung.

    Projekt „Bochums schöne Schulhöfe“ mit 2 Millionen Euro ausgestattet

    Für das städtische Projekt „Bochums schöne Schulhöfe“ sind in der Haushaltsplanung 2025/2026 zunächst 2 Millionen Euro an investiven Mitteln für zwei Pilotschulen vorgesehen. Die Auswahl erfolgt nach pädagogischen, baulichen und städtebaulichen Aspekten, wobei Schulen gezielt im Kontext großer Sanierungsmaßnahmen ausgewählt werden.

    Bei künftigen Neugestaltungen wird die jeweilige Schulgemeinde aktiv einbezogen. Die Ideen und Wünsche der Schülerinnen und Schüler, des Fördervereins sowie weiterer Beteiligter fließen in die Planung ein.

    Der Schulhof der Emil-von-Behring-Schule ist bereits entsprechend geltender Beschlüsse auch nach Schulende als Spiel-, Begegnungs- und Lernort geöffnet.

  • Verwaltung: Keine bewohnten Problemimmobilien in Bochum

    Die Stadt Bochum sieht sich deutlich weniger von der Problematik sogenannter „Schrottimmobilien“ betroffen als andere Ruhrgebietsstädte. Alle 13 bekannten Problemimmobilien stehen leer, eine Verbindung zur EU-Südostzuwanderung besteht nicht.

    Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu Problemen mit Schrottimmobilien im Kontext der EU-Südostzuwanderung geantwortet. Anders als in anderen NRW-Städten wie Gelsenkirchen, Dortmund oder Duisburg ist die Situation in Bochum deutlich entspannter.

    Problemimmobilien konzentrieren sich auf wenige Stadtteile

    Die 13 als problematisch eingestuften Immobilien verteilen sich ungleichmäßig über das Stadtgebiet: Der Stadtbezirk Mitte ist mit fünf Gebäuden am stärksten betroffen, gefolgt von Wattenscheid mit drei Gebäuden und Südwest mit zwei Gebäuden. In den Bezirken Nord, Ost und Süd ist jeweils nur ein Gebäude registriert.

    Positiv entwickelt hat sich die Gesamtzahl: Seit 2020 konnte sie von 18 auf 13 Problemimmobilien reduziert werden. Entscheidend ist jedoch, dass es sich ausnahmslos um leerstehende Objekte handelt – keine einzige der Problemimmobilien ist derzeit bewohnt.

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    Systematisches Vorgehen gegen Verwahrlosung

    Die Stadt verfolgt einen mehrstufigen Ansatz beim Umgang mit Problemimmobilien. Zunächst werden auffällige Gebäude in einem städtischen Verdachtsimmobilien-Kataster erfasst. Die Bearbeitung erfolgt dann fachbereichsübergreifend unter Einbindung von Ordnungsamt, Stadtplanung, Denkmalbehörde, Bauordnungsamt und Umweltamt.

    Die Verwaltung setzt dabei auf das Prinzip „Fördern und Fordern“: Zunächst wird der Kontakt zu Eigentümern gesucht, Beratungsgespräche angeboten und Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Bei ausbleibendem Erfolg kommen rechtliche Instrumente zum Einsatz – von bauordnungsrechtlichen Anordnungen bis hin zu denkmalrechtlichen Verfügungen.

    Keine Ankaufspläne der Stadt

    Anders als in anderen Kommunen plant Bochum nicht, Problemimmobilien selbst aufzukaufen. Die Verwaltung verfolgt „mit Nachdruck das Ziel, die jeweiligen Eigentümer in die Pflicht zu nehmen“, wie es in der Antwort heißt.

    EU-Südostzuwanderung kein Problem

    Bezüglich der EU-Südostzuwanderung kann die Bochumer Wohnungsaufsicht „bislang keine Auffälligkeiten“ feststellen. Vergleichbare Problemlagen wie in anderen Ruhrgebietsstädten seien „in Bochum bisher nicht vorzufinden“. Die Staatsangehörigkeit von Mietern wird nicht systematisch erfasst.

    Auch bei Verstößen gegen das Wohnungsaufsichtsgesetz sind nur wenige Verdachtsfälle dokumentiert, die Mieter aus dem südosteuropäischen Raum betreffen. Behördenübergreifende Kontrollteams, wie sie etwa in Gelsenkirchen etabliert sind, sieht die Verwaltung aufgrund der Situation in Bochum als nicht erforderlich an.

    Vollständige Antwort der Verwaltung zu Schrottimmobilien und EU-Südostzuwanderung (PDF)

  • AfD fordert Abschaffung von Baugenehmigungen zugunsten von Bebauungsplänen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zur Vereinfachung von Bauverfahren gestellt. Sie schlägt vor, Baugenehmigungen durch Bebauungspläne zu ersetzen, um die Bürokratie zu reduzieren. Dazu stellt sie fünf Fragen zur aktuellen Praxis des Bauordnungsamtes.

    Bebauungsplan statt Baugenehmigung als Reformvorschlag

    Die AfD-Fraktion bringt in ihrer Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 3. März 2026 einen ungewöhnlichen Vorschlag ein: Baugenehmigungen sollen durch Bebauungspläne ersetzt werden. Ratsherr Sebastian Südekum räumt dabei ein, dass eine solche Reform eine Änderung der Landesbauordnung erfordern würde, die nicht in der Entscheidungsgewalt der Stadt liegt.

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    Fragen zur aktuellen Baupraxis

    Um die Grundlage für ihren Reformvorschlag zu untermauern, stellt die Fraktion fünf konkrete Fragen zur aktuellen Arbeit des Bauordnungsamtes:

    Abgewiesene Bauanträge: Wie viele Bauanträge wurden in den Jahren 2023, 2024 und 2025 abgewiesen und aus welchen drei häufigsten Gründen?

    Bearbeitungszeiten: Bei wie vielen Bauanträgen betrug die Bearbeitungszeit mehr als drei Monate in den genannten Jahren?

    Unnötige Verfahren: Gab es Bauanträge für rückbaufähige Projekte, die unnötig Verwaltungskapazitäten gebunden haben?

    Siedlungsbild: Wie viele Baugenehmigungen wurden ohne Rücksicht auf das Siedlungsbild erteilt und warum?

    Nachträgliche Genehmigungen: Wie viele Baugenehmigungen wurden erst nach Baubeginn erteilt?

    Schriftliche Antwort gefordert

    Die AfD-Fraktion bittet um schriftliche Beantwortung ihrer Fragen sowohl im Ausschuss für Planung und Grundstücke als auch im Rat. Mit den Antworten will sie offenbar belegen, dass das aktuelle System der Baugenehmigungen zu bürokratisch und ineffizient ist.

  • Kanalumlegung in der Galgenfeldstraße beschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Bezirksvertretung Bochum-Süd stimmt am 10. März über die Verlegung eines Mischwasserkanals in der Galgenfeldstraße 48 ab. Die Maßnahme ist erforderlich, um den Bau zweier Mehrparteienhäuser zu ermöglichen.

    Grund für die Kanalverlegung

    Auf dem Flurstück 341 in der Galgenfeldstraße sollen zwei Mehrparteienhäuser entstehen. Da die geplante Bebauung den aktuellen Kanalbestand überragen würde und der Kanal nicht grundbuchlich gesichert über das Privatgelände verläuft, muss er vor Baubeginn verlegt werden. Im Anschluss an die Umlegung ist eine grundbuchliche Sicherung vorgesehen.

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    Technische Details der Maßnahme

    Die Haltungen zwischen den Schächten 575 und 571 werden Richtung Nordwesten verschoben. Dabei werden drei neue Schächte gesetzt und rund 60 Meter Mischwasserkanal verlegt. Westlich des zu bebauenden Grundstücks erfolgt der Anschluss an den bestehenden Kanal im Abstand von etwa fünf Metern von Schacht 571.

    Auswirkungen auf den Verkehr

    Für die Arbeiten im Straßenbereich der Galgenfeldstraße ist eine Vollsperrung erforderlich. Die Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke bleibt jedoch von Norden und Süden jederzeit gewährleistet. Auch für Fußgänger wird eine Durchgängigkeit sichergestellt.

    Zeitplan und Kosten

    Der Baubeginn ist für das dritte Quartal 2026 geplant, die Bauzeit beträgt etwa 14 Wochen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 210.000 Euro einschließlich Mehrwertsteuer. Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung. Für die Unterhaltung entstehen jährliche Folgekosten von etwa 6.300 Euro.

  • Verwaltung antwortet zur „Villa Kunterbunt“: Verkauf an Besetzer möglich

    Die Stadtverwaltung hat auf eine FDP-Anfrage zur besetzten „Villa Kunterbunt“ geantwortet. Dabei verteidigt sie das mögliche Verkaufsangebot an die bisherigen Bewohner und erklärt ihre Strategie im Umgang mit Hausbesetzungen.

    Alternative Wohnangebote größtenteils abgelehnt

    Die Verwaltung hatte den Bewohnern mehrere Wohnungen im Stadtgebiet sowie übergangsweise Plätze in einer Gemeinschaftsunterkunft angeboten. Während die offiziellen Mieter schließlich eine der angebotenen Wohnungen beziehen wollten, lehnten die Nutzer zunächst alle Angebote ab. Nach der erfolgten Räumung am 18. Dezember 2025 haben sich die Nutzer weitere Bedenkzeit erbeten, aber bislang keinen Kontakt zur Stadt aufgenommen.

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    Verkauf als Teil der Wohnraumstrategie

    Zur Frage, warum ein Verkauf an die Besetzer erwogen wird, erklärt die Verwaltung, dass die Schaffung von Wohnraum ein zentrales Anliegen sei. Das Objekt solle aus dem städtischen Portfolio veräußert werden, wobei die erforderliche Sanierung in privater Hand erfolgen soll. Die Verbundenheit der bisherigen Bewohner mit dem Standort könne zu einem „guten und tragfähigen Ergebnis“ beitragen.

    Oberbürgermeister distanziert sich von Äußerungen

    Bezüglich beleidigender Äußerungen gegen Polizisten während der Live-Übertragung der Räumung teilte die Verwaltung mit, dass Oberbürgermeister Lukat keine Kenntnis von diesen Äußerungen hatte. Er lehne jedoch jede Form von beleidigendem und diffamierenden Sprachgebrauch ab.

    Präventive Sicherung verstärkt

    Auf die Frage nach künftigen Maßnahmen gegen Hausbesetzungen antwortet die Verwaltung, dass leerstehende Gebäude präventiv baulich gesichert werden. Im Rahmen der aktuellen Begutachtung wurde der Bestand der Leerstandsimmobilien aktualisiert und eine präventive Sicherung vorgenommen. Absolute Sicherheit könne jedoch nicht garantiert werden.

    Die Verwaltung betont, dass jede Situation im Einzelfall unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit geprüft werden müsse.

    Vollständige Antwort der Verwaltung zur Villa Kunterbunt (PDF)