Schlagwort: Beteiligung und Controlling

  • Baubegleitgremium für „Haus der Musik“ soll eingerichtet werden

    Die Stadt plant die Einrichtung eines politischen Baubegleitgremiums für den Umbau des ehemaligen Landesbehördenhauses zum „Haus der Musik“. Der Rat soll über die Besetzung des Gremiums entscheiden.

    Beratung in den Gremien

    Die Vorlage der Musikschule wird zunächst am 11. März 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.

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    Grundlage für Baubegleitgremium

    Basis für die Einrichtung ist ein Ratsbeschluss vom 25. Juni 2015 zur „Projektsteuerung und Controlling kommunaler Investitionsvorhaben“. Dieser sieht bei Projekten mit einem Volumen von mehr als 10 Millionen Euro die Bildung eines politischen Baubegleitgremiums vor.

    Flexiblere Besetzung geplant

    Die Verwaltung schlägt eine Änderung der bisherigen Praxis vor: Statt die Besetzung an Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende beteiligter Ausschüsse zu binden, soll der Rat künftig frei über Größe und Zusammensetzung des Gremiums entscheiden können. Die Gremiumsarbeit stelle sich in der operativen Umsetzung immer als Querschnittsaufgabe dar, begründet die Verwaltung diesen Vorschlag.

    Regelmäßige Information und Kommunikation

    Das Umbauvorhaben erfordere aufgrund der vielfältigen Aufgabenstellungen und der Vielzahl gesellschaftlich Beteiligter eine regelmäßige Information und Kommunikation mit den politischen Gremien. Je nach Besprechungsinhalten sollen weitere Personen wie Verwaltung oder Fachplaner hinzugezogen werden.

    Durch die institutionalisierte Beteiligung der zuständigen Fachausschüsse soll unabhängig von regulären Berichten ein fortlaufender Informationsfluss zwischen Fachverwaltung, Bauausführung und Politik gewährleistet werden.

    Keine zusätzlichen Kosten

    Die Einrichtung des Baubegleitgremiums verursacht nach Angaben der Verwaltung weder Mittelbedarf noch jährliche Folgelasten. Klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

    Beschlussvorlage der Verwaltung 20260121 (PDF)

  • Verwaltung lehnt Zero-Based-Budgeting für städtischen Haushalt ab

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss, eine Anregung der Gruppe „Stadtgestalter/Volt“ zur Einführung von Zero-Based-Budgeting abzulehnen. Als Hauptgründe nennt sie den enormen Personalaufwand und die bereits bestehenden umfangreichen Controlling-Verfahren.

    Bürger-Anregung für grundlegende Haushaltsreform

    Die Drei Einwohner haben als Vertreter der Gruppe „Stadtgestalter/Volt“ eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW eingereicht. Sie fordern, alle drei bis vier Jahre den städtischen Haushalt nach den Prinzipien des Zero-Based-Budgeting aufzustellen.

    Bei diesem Verfahren würde die Haushaltsplanung nicht mehr auf den Zahlen des Vorjahres basieren, sondern „auf dem weißen Blatt Papier“ beginnen. Alle Ausgaben müssten neu begründet und priorisiert werden. Als Vorbilder führen die Antragsteller die Städte Wiesbaden und Frankfurt an, die bereits entsprechende Verfahren eingeführt haben.

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    Verwaltung sieht hohe Hürden

    Das Amt für Finanzsteuerung unter Leitung von Frank Schnelle lehnt den Vorschlag ab. Die Verwaltung argumentiert, dass Zero-Based-Budgeting bei kommunalen Pflichtaufgaben wie Sozial- und Jugendhilfeleistungen nicht sinnvoll anwendbar sei, da deren Art und Umfang rechtlich festgelegt seien.

    Der „mögliche Erkenntnisgewinn“ stehe in keinem Verhältnis zu den „enormen Zeit- und Personalaufwänden für die extrem arbeitsintensive vollständige Neubewertung der Haushaltsposten“, deren Umsetzung durch die bestehende Personalknappheit nicht möglich erscheine.

    Bestehende Verfahren bereits umfangreich

    Die Stadt führe bereits seit langem ein „mehrstufiges, sehr detailliertes und transparentes Verfahren der Haushaltsplanung“ durch. Dazu gehören unter anderem Budgetdialoge mit allen Fachbereichen, detaillierte Prüfungen der Budgetbedarfe, Eckwerteverfahren mit dem Verwaltungsvorstand und dem Rat sowie umfangreiche Berichterstattungen im Rahmen des unterjährigen Controllings.

    Unterschiede zu anderen Kommunen

    Die Verwaltung weist auch darauf hin, dass das von der Bertelsmann-Stiftung 2014 empfohlene Verfahren für das Land NRW konzipiert war, dessen kameralistisches Haushaltssystem nicht mit dem doppischen System der Kommunen vergleichbar sei. Zudem wende „kaum eine Kommune“ das Zero-Base-Budgeting an.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird am 11. März 2026 über die Anregung entscheiden.

    Beschlussvorlage zu Zero-Based-Budgeting einsehen

  • Alle Fraktionen beantragen gemeinsam Berufung sachkundiger Einwohner in Fachausschüsse

    Ein gemeinsamer Antrag aller Ratsfraktionen soll die Besetzung der städtischen Fachausschüsse mit sachkundigen Einwohnern regeln. Insgesamt werden 35 Personen für acht verschiedene Ausschüsse vorgeschlagen, darunter Vertreter von Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Schulen.

    Breiter Konsens aller Fraktionen

    Der Antrag wird von allen im Rat vertretenen Fraktionen gemeinsam gestellt: SPD, CDU, Grüne, UWG (Freie Bürger), FDP und BSW. Dies unterstreicht die überparteiliche Bedeutung der Ausschussarbeit mit externer Expertise. Der Rat soll in seiner Sitzung am 19. März 2026 über die Berufungen entscheiden.

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    Ausschüsse erhalten fachliche Verstärkung

    Die meisten Personen – neun an der Zahl – sollen in den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales berufen werden. Hier sind Vertreter aller großen Wohlfahrtsverbände vorgesehen: AWO (Michaela Schröder), Diakonie (Sven Pernak), DGB (Bettina Gantenberg), Caritas (Alexander Mauer), DRK (Corinna Malchin) und Paritätischer Wohlfahrtsverband (Margarita Tomczak). Zusätzlich soll Elina Domnina die jüdische Gemeinde vertreten.

    Besondere Regelungen für Schulausschuss

    Der Ausschuss für Schule und Bildung erhält eine besondere Struktur: Neben zwei sachkundigen Einwohnern (Manuela Wienhauer und Céline Spieker) werden auch Vertreter der Kirchen und Schulen berufen. Die katholische Kirche wird durch Dr. Elisabeth Hennecke, die evangelische durch Dr. Elke Jüngling vertreten. Als Schulvertreterinnen sind Susanne Muthig-Beilmann und Tanja Knopp vorgesehen.

    Kontinuität durch bisherige Sachkundige Bürger

    In mehreren Ausschüssen sollen bisherige sachkundige Bürger ihre Arbeit fortsetzen, darunter Georg Steingass (Beteiligungen und Controlling), Martin Lenz (Kultur und Tourismus) und Lars Kreutner (Sport, Bewegung und Freizeit). Der Antrag sieht vor, dass alle bisherigen sachkundigen Bürger automatisch zu sachkundigen Einwohnern werden, falls sie gewählt werden.

    Antrag zur Berufung sachkundiger Einwohner in Fachausschüsse (PDF)

  • Verwaltung lehnt Modernisierung des Ratsinformationssystems ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung will das Ratsinformationssystem (RIM) nicht im Sinne der Open-Data-Strategie NRW modernisieren. Eine entsprechende Bürgeranregung von Tobias Glasdar wird mit Verweis auf technische und wirtschaftliche Gründe abgelehnt.

    Anregung für bessere Suchbarkeit

    Glasdar hatte gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW vorgeschlagen, das RIM zu modernisieren, damit kommunalpolitische Entscheidungen schnell und einfach mit Suchmaschinen recherchierbar und abrufbar werden. Die Verwaltung teilt zwar grundsätzlich das Anliegen nach mehr Transparenz, sieht aber keinen Handlungsbedarf.

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    Formale Anforderungen bereits erfüllt

    Die Verwaltung argumentiert, dass bereits alle formalen Anforderungen der Open-Data-Strategie NRW erfüllt werden. Öffentliche Vorlagen, Einladungen und Niederschriften werden im RIM abgebildet und über den bundesweit etablierten OParl-Standard maschinenlesbar zur Verfügung gestellt.

    Technische Hindernisse als Begründung

    Die eingeschränkte Auffindbarkeit über allgemeine Suchmaschinen führt die Verwaltung auf technische Gründe zurück. Die Hostingplattform sei so konfiguriert, dass Suchmaschinen-Crawler das RIM nicht durchsuchen sollen, da diese eine enorme Last auf dem System erzeugten und es blockieren könnten.

    Wirtschaftlichkeit steht im Vordergrund

    Ein personeller Einsatz für technische Suchfunktionen komme aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit nicht in Betracht, so die Verwaltung. Die Vorlage sieht weder Mittelbedarf noch jährliche Folgelasten vor.

    Die endgültige Entscheidung über die Ablehnung der Anregung trifft der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 11. März 2026.

  • Stadtverwaltung lehnt Grönland-Annexion ab

    Die Stadtverwaltung hat eine satirische Ratsanfrage zur Annexion Grönlands mit einem klaren „Nein“ beantwortet und auf völkerrechtliche Grenzen kommunaler Befugnisse verwiesen.

    Ungewöhnliche Anfrage im Stadtrat

    In der Ratssitzung vom 5. Februar 2026 stellte Herr Backs eine außergewöhnliche Anfrage mit dem Titel „Make Bochum Great Again: Zeitfenster nutzen und Grönland annektieren“. Er fragte, ob die Stadtverwaltung alle notwendigen Schritte einleiten könne, um Grönland schnellstmöglich zu annektieren, solange „der orange Mann noch mit anderen Dingen (Venezuela, Iran, Panama) beschäftigt ist“.

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    Klare Absage der Verwaltung

    Die Verwaltungsantwort, verfasst von Jasmin Wiemers-Krüger aus dem Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation, fiel eindeutig aus: Ein klares „Nein“.

    Rechtliche Begründung

    Die Stadtverwaltung begründet ihre Ablehnung mit fundamentalen rechtlichen Hindernissen. Als deutsche Kommune könne sich Bochum nicht in die Angelegenheiten Grönlands einmischen, da dies gegen die Grundsätze des Völkerrechts, die staatliche Souveränität und die föderale Kompetenzverteilung verstoße. Bochum sei rechtlich, geografisch und politisch nicht befugt, sich in die Verwaltung, Gesetzgebung oder Außenbeziehungen Grönlands einzumischen.

    Die Antwort wird dem Rat am 19. März 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Vollständige Antwort der Verwaltung (PDF)

  • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss soll drei Mitglieder für Bochum-Fonds-Entscheidungsgremium ernennen

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss soll am 11. März 2026 drei Mitglieder sowie deren Stellvertreter für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds bestimmen. Das 15-köpfige Gremium entscheidet über Großprojekte ab 7.501 Euro Fördersumme.

    Bürgerfonds mit einem Euro pro Einwohner

    Die Stadt stellt für jeden Einwohner einen Euro pro Jahr zur Verfügung, um bürgerschaftliche Ideen niedrigschwellig zu fördern. Der bereits 2020 vom Rat beschlossene Bochum-Fonds soll Projekte von Bürgern, Organisationen und Initiativen in den Quartieren ohne große bürokratische Hürden ermöglichen.

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    Entscheidungsgremium mit 15 stimmberechtigten Mitgliedern

    Für die Beurteilung größerer Projekte wurde ein Entscheidungsgremium eingerichtet, das sich aus Vertretern aller Bezirksvertretungen und des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses zusammensetzt:

    • Je zwei Mitglieder aus den sechs Bezirksvertretungen (Mitte, Wattenscheid, Nord, Ost, Süd, Südwest)
    • Drei Mitglieder des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses

    Regelungen und Zuständigkeiten

    Das Gremium tagt auf Einladung von Bochum Marketing dreimal jährlich und gibt sich eine eigene Geschäftsordnung. Die Sitzungen finden nicht-öffentlich statt. Die Bezirksvertretungen haben bereits im Dezember 2025 beziehungsweise Januar 2026 ihre Vertreter ernannt.

    In der neuen Wahlperiode ist der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss für die Bochum-Strategie zuständig, weshalb die Ernennung dort erfolgt – zuvor war der Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa verantwortlich.

    Beschlussvorlage zur Ernennung von Mitgliedern für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds (PDF)

  • Linke fordert erweiterten Sicherheitsbegriff bei dezentralen Sicherheitstagen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitMehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages
    Enthaltungen – 0
    Dagegen – 5 (CDU/ AfD)
    Dafür – 10 (SPD/ Grüne/ Linke/ UWG:FB)

    Die Fraktion Die Linke will die geplanten Sicherheitstage in den Stadtbezirken um soziale und strukturelle Aspekte erweitern. In einem Änderungsantrag für den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit fordert sie ein umfassenderes Sicherheitsverständnis, das auch Diskriminierung, häusliche Gewalt und subjektive Unsicherheitsgefühle einschließt.

    Die Linksfraktion unterstützt grundsätzlich die Pläne der Verwaltung, ab 2026 dezentrale Sicherheitsveranstaltungen in den Stadtbezirken durchzuführen. Mit ihrem Änderungsantrag will sie jedoch das Konzept deutlich erweitern.

    Sicherheit als ganzheitliches Konzept

    Der zentrale Punkt des Antrags ist die Forderung nach einem „umfassenden, erweiterten Sicherheitsbegriff“. Dieser soll Sicherheit nicht nur als Abwesenheit von Kriminalität verstehen, sondern als einen Zustand, der die physische und psychische Unversehrtheit aller Menschen im Alltag schützt.

    Konkret sollen die Sicherheitstage auch folgende Aspekte berücksichtigen: Bedrohungen in unterschiedlichen Lebenssituationen, die Wahrnehmung von Sicherheit im öffentlichen Raum, individuelle Unsicherheitsgefühle sowie die Perspektiven vulnerabler Gruppen. Als Beispiele nennt die Fraktion Rassismus, Geschlechterdiskriminierung, häusliche Gewalt, fehlende barrierefreie Mobilität oder Gefährdungen im sozialen Umfeld.

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    Bewährte Konzepte als Vorbild

    Die Linke verweist auf bereits erprobte Formate wie die Stadtrundgänge zum Thema Sicherheit des Netzwerkes „Stadt für alle“ und die Kampagne #besserbereit des Regionalverbands Ruhr von 2022. Diese Erfahrungen sollen in die Planung einfließen.

    Breites Akteursspektrum gefordert

    Für die Umsetzung schlägt die Fraktion eine Einbindung verschiedener Partner vor: Neben Polizei, Kommunalem Ordnungsdienst, Feuerwehren, Rettungsdiensten, THW und DLRG sollen auch Sozialarbeit, Schiedspersonen und zivilgesellschaftliche Initiativen beteiligt werden. Besonders wichtig sei die Einbindung von Akteuren, „die zu Themen der sozialen und subjektiven Sicherheit beraten und arbeiten“, wie Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und Initiativen für vulnerable Gruppen.

    Der Antrag wird in der Ausschusssitzung am 4. März 2026 behandelt. Eine Anbindung an bereits existierende Stadtteilfeste soll geprüft werden.

  • Politisches Begleitgremium für „Haus des Wissens“ soll eingerichtet werden

    Die Stadtverwaltung schlägt vor, einen politischen Beirat zur Begleitung des Bauprojekts „Haus des Wissens“ zu etablieren. Das Gremium soll die komplexe bauliche Umsetzung des millionenschweren Vorhabens politisch begleiten.

    Beratungsverfahren im März

    Der Beschlussvorschlag wird zunächst am 11. März 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 19. März 2026.

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    Hintergrund der Gremienbildung

    Die Einrichtung des Beirats folgt einem bereits 2015 gefassten Ratsbeschluss zur „Projektsteuerung und Controlling kommunaler Investitionsvorhaben“. Demnach sind bei Projekten mit einem Volumen von mehr als 10 Millionen Euro politische Begleitgremien vorgesehen. Für das „Haus des Wissens“ wurde dies zusätzlich im Ratsbeschluss vom 24. Juni 2021 festgelegt.

    Flexible Besetzung vorgesehen

    Die Verwaltung schlägt vor, die Zusammensetzung des Gremiums nicht mehr an bestimmte Ausschussvorsitzende zu binden. Stattdessen soll der Rat sowohl über die Größe als auch über die konkrete Besetzung des Beirats frei entscheiden können. Die Namen der Mitglieder sind in der Vorlage noch nicht eingetragen.

    Komplexe Bauaufgabe erfordert intensive Begleitung

    Als Begründung für das Gremium führt die Verwaltung die besondere Komplexität des Projekts an. Die bauliche Umsetzung sei geprägt von dynamischen Prozessen, anspruchsvollen Nachhaltigkeitszielen wie der DGNB-Zertifizierung, umfangreichen Digitalisierungsanforderungen und der wichtigen Rolle für die Innenstadtentwicklung. Das Begleitgremium soll regelmäßig über alle Aspekte der baulichen Umsetzung informiert werden.

    Keine zusätzlichen Kosten

    Laut Vorlage entstehen durch die Einrichtung des politischen Beirats keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Stadt.

    Beschlussvorlage zum politischen Baubegleitgremium „Haus des Wissens“ (PDF)

  • Ratsfraktionen fordern Mitspracherecht bei Bürgerentscheiden

    Alle im Stadtrat vertretenen Fraktionen haben gemeinsam einen Antrag eingereicht, um ihre Positionierung zu Bürgerbegehren künftig im Abstimmungsbuch darstellen zu können. Die Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden soll entsprechend geändert werden.

    Interfraktioneller Antrag zur Satzungsänderung

    SPD, CDU, Grüne, UWG, FDP und BSW haben gemeinsam beantragt, die Satzung der Stadt über die Durchführung von Bürgerentscheiden zu überarbeiten. Der Antrag soll in der Ratssitzung am 19. März 2026 behandelt werden.

    Die Fraktionen fordern, dass § 10 der Satzung („Abstimmungsbuch“) um die Möglichkeit erweitert wird, dass auch die im Rat vertretenen Gruppen ihre sachliche Begründung zu den jeweiligen Bürgerbegehren nach § 10, Absatz 2, Nr. 3 und Nr. 4 abgeben können.

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    Änderung des Abstimmungsbuchs geplant

    Das Abstimmungsbuch soll künftig folgende Ergänzungen enthalten:

    • Eine kurze, sachliche Begründung der Fraktionen/Gruppen, die das Bürgerbegehren abgelehnt haben
    • Eine kurze, sachliche Begründung der Fraktionen/Gruppen, die dem Bürgerbegehren zugestimmt haben
    • Eine Übersicht über die Stimmenempfehlungen der Fraktionen/Gruppen samt Angabe ihrer Fraktions-/Gruppenstärke

    Begründung: Gleichberechtigte Positionsdarstellung

    In der Begründung heißt es knapp: „Auch den im Rat vertretenen Gruppen soll die Möglichkeit der Positionsdarstellung zum jeweiligen Begehren eingeräumt werden.“

    Der Antrag ist von Vertretern aller sechs Ratsfraktionen unterzeichnet: Peter Reinirkens (SPD), Karsten Herlitz (CDU), Vicki Marschall und Sebastian Pewny (Grüne), Hans-Josef Winkler und Jens Lücking (UWG), Felix Haltt (FDP) sowie Sven Ratajczak (BSW).

    Antrag zur Änderung der Bürgerentscheid-Satzung (PDF)

  • Alle Fraktionen beantragen Wiedereinsetzung des Strategiebeirats

    Sämtliche Ratsfraktionen und -gruppen haben gemeinsam beantragt, den Strategiebeirat für die Bochum Strategie für die aktuelle Wahlperiode bis 2030 wieder einzurichten. Das Gremium soll die strategische Stadtentwicklung begleiten und kontrollieren.

    Interfraktioneller Antrag zur Ratssitzung

    Für die Ratssitzung am 19. März 2026 haben alle sieben Fraktionen und Gruppen im Stadtrat einen gemeinsamen Antrag eingereicht. Der „Strategiebeirat für die Bochum Strategie“ soll erneut etabliert werden und bis zum Ende der Wahlperiode am 31. Oktober 2030 arbeiten.

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    Zusammensetzung nach Verhältniswahlrecht

    Der Beirat wird sich aus sieben Ratsmitgliedern der Fraktionen zusammensetzen, die nach dem Verhältniswahlverfahren Hare-Niemeyer bestimmt werden. Zusätzlich erhält jede im Rat vertretene Gruppe ein beratendes Mitglied. Die Leitung übernimmt Oberbürgermeister Jörg Lukat.

    Als beratende Mitglieder sind Vertreter der Gruppen UWG:FB, STG/VOLT, BSW und FDP vorgesehen.

    Umfassende Beratungsaufgaben

    Der Strategiebeirat erhält vier zentrale Themenfelder:

    • Beratung der Wirkungsziele und deren Umsetzung

    • Weiterentwicklung der Bochum Strategie

    • Fortschreibung und Umsetzung der Kernaktivitäten

    • Controlling der strategischen Wirkungsziele


    Kontinuität der Strategiearbeit

    In der Begründung betonen die Antragsteller, dass die Bochum Strategie die Grundlage für die weitere Stadtentwicklung bildet. Die Arbeit des bereits in vorherigen Wahlperioden tätigen Strategiebeirats soll nahtlos fortgesetzt werden.

    Der Antrag bezieht sich auf eine Mitteilung der Verwaltung vom Mai 2016, in der die Ziele für die Einrichtung eines politischen Beirats formuliert wurden.

    Antrag zur Wiedereinsetzung des Strategiebeirats (PDF)