Schlagwort: Beteiligung und Controlling

  • Verwaltung verweist bei Olympia-Kritik an Staatskanzlei

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat auf eine umfangreiche Anfrage der Linken zur geplanten Olympia-Bewerbung geantwortet – allerdings nur mit einem Verweis an die Staatskanzlei NRW. Die Fraktion hatte wissenschaftliche Studien zu negativen Auswirkungen von Olympischen Spielen angeführt und konkrete Antworten gefordert.

    Neun Themenkomplexe mit kritischen Fragen

    Die Linke im Rat hatte zur Ratssitzung am 5. Februar 2026 eine detaillierte Anfrage zur geplanten Olympia-Bewerbung gestellt. Auf neun Seiten führte Ratsmitglied Elias Bala wissenschaftliche Studien an, die negative Auswirkungen von Olympischen Spielen belegen sollen.

    Die Fraktion hinterfragte unter anderem die Behauptung, dass der Breitensport von den Spielen profitieren würde. Sie verwies auf eine Metastudie von Lion et al. (2022), die keinen „Trickle-Down-Effekt“ vom Leistungs- auf den Breitensport nachweisen konnte.

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    Verdrängung und Kostensteigerungen im Fokus

    Weitere Kritikpunkte betrafen mögliche Verdrängungseffekte und Mietpreissteigerungen. Die Linke zitierte eine Studie von Lopes dos Santos et al. (2025), die dokumentiere, dass solche negativen sozialen Auswirkungen bei Olympischen Spielen „unvermeidlich“ seien.

    Auch die Kostenentwicklung stand im Fokus der Anfrage. Die Oxford Olympic Study zeige eine durchschnittliche Kostenüberschreitung von 172 Prozent bei Sommerspielen seit 1960. Die Fraktion kritisierte, dass Infrastrukturkosten in der Vorlage nicht konkret beziffert würden.

    Historische Dimension des Jahres 2036

    Besonders problematisch sieht die Linke eine mögliche Bewerbung für das Jahr 2036, da dann 100 Jahre nach den Nazi-Propagandaspielen von Berlin vergangen wären. Die Fraktion forderte Klarstellungen zum Umgang mit dieser historischen Dimension.

    Weitere Themenkomplexe der Anfrage betrafen den Umgang mit vulnerablen Gruppen, Korruptionsrisiken beim IOC, die kommunale Selbstbestimmung bei Host City Contracts sowie volkswirtschaftliche Nutzen-Kosten-Analysen.

    Verwaltung verweist auf einheitlichen Landestext

    In ihrer Antwort teilte die Verwaltung mit, dass die Beschlussvorlage zum Ratsbürgerentscheid auf einem „einheitlichen Text der Staatskanzlei für alle Städte der sich bewerbenden Region Rhein-Ruhr“ basiere. Die Anfrage sei daher an die Staatskanzlei weitergeleitet worden.

    Die Verwaltung betonte, dass bewusst das Instrument einer „weitreichenden Bürgerbeteiligung in Form eines Ratsbürgerbescheides“ gewählt worden sei, gerade weil die Olympischen Spiele „weitreichende Auswirkungen“ hätten und „unterschiedlichste Fragestellungen“ aufwürfen.

    Entscheidung erst 2026 und 2027

    Selbst bei einem positiven Ratsbürgerentscheid bedeute dies nicht automatisch eine Festlegung auf die Region Rhein-Ruhr als Austragungsort, so die Verwaltung. Es bestehe weiterhin Konkurrenz zu München, Hamburg und Berlin. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) werde seine Entscheidung im September 2026 fällen, das Internationale Olympische Komitee (IOC) voraussichtlich 2027.

  • Verwaltung lehnt Anregung zu transparenteren Baumfällungen ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen – 0
    Dagegen – 2 (Linke)Dafür – 13 (SPD/ Grüne/ CDU/ AfD/ UWG:FB)

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit, eine Bürgeranregung zu mehr Transparenz bei Baumfällmaßnahmen abzulehnen. Ein Bürger hatte nach Baumfällungen in der Eppendorfer Straße bessere Information und Bürgerbeteiligung gefordert.

    Fünf Punkte für mehr Transparenz

    Der Antragsteller hatte in seiner Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW fünf konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Dazu gehören die öffentlich zugängliche Darstellung von Fällmaßnahmen, die frühzeitige Veröffentlichung im Ratsinformationssystem mit vollständiger Begründung sowie die verbindliche Information betroffener Anwohner durch Einwurfschreiben.

    Zusätzlich forderte er die Benennung einer konkreten Ansprechstelle im Rathaus für Rückfragen und eine frühzeitige Beteiligung der Bewohner beim Erhalt von Bäumen oder zumindest bei der Ersatzbepflanzung.

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    Verwaltung verweist auf bestehende Verfahren

    Das Tiefbauamt begründet die ablehnende Haltung mit den bereits etablierten Verfahren. Demnach werden Eingriffe in Natur und Landschaft grundsätzlich so gering wie möglich gehalten und frühestmöglich mit dem Umwelt- und Grünflächenamt abgestimmt. Die Beratung erfolge in den politischen Gremien, wodurch die Maßnahmen im Ratsinformationssystem veröffentlicht werden.

    Versäumnisse bei Eppendorfer Straße eingeräumt

    Allerdings räumt die Verwaltung Versäumnisse bei der konkreten Maßnahme ein. Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Vorlage für die Kanalerneuerung war die finale Planung noch nicht abgeschlossen, weshalb die erforderlichen Baumfällungen noch nicht bekannt waren. Eine ergänzende Information nach Planungsabschluss sei „bedauerlicherweise versäumt“ worden.

    Auch bei der direkten Betreuung vor Ort habe es Probleme gegeben: Durch Abwesenheit des Ansprechpartners und Krankheit des Vertreters konnte der übliche Service nicht aufrechterhalten werden.

    Gesetzliche Verpflichtung als Priorität

    Die Verwaltung betont ihre gesetzliche Verpflichtung nach dem Landeswassergesetz NRW, das anfallende Abwasser zu beseitigen und die erforderlichen Anlagen zu betreiben. Dies umfasse nicht nur Instandsetzungen, sondern auch Neubauten. Umplanungen zur Baumerhaltung würden geprüft, seien aber nicht immer möglich.

    Die Anwohnerinformation erfolge für vorbereitende Maßnahmen über Pressemitteilungen, im konkreten Fall auch über die WAZ-Printausgabe und die städtische Homepage. Der Naturschutzbeirat werde bei entsprechender Zuständigkeit beteiligt, gefällte Bäume würden nach Vorgaben des Umwelt- und Grünflächenamtes ersetzt.

  • SPD, Grüne und Linke fordern vereinfachte Verlinkung zu Ratsmitglieder-Informationen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Drei Fraktionen haben einen Änderungsantrag zum geplanten Demokratie-Wegweiser eingereicht. Statt einer neuen Struktur sollen die bestehenden Ratsmitglieder-Profile auf der Stadtwebsite direkt mit dem Ratsinformationssystem verknüpft werden.

    Einfache Lösung statt Doppelstrukturen

    Die Fraktionen SPD, Grüne und Linke schlagen für die morgige Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses eine alternative Lösung vor: Die bereits vorhandene Darstellung der Ratsmitglieder auf der städtischen Internetpräsenz soll lediglich um Links zu den entsprechenden Profilen im Ratsinformationssystem ergänzt werden.

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    Wartungsaufwand minimieren

    In ihrer Begründung führen die Fraktionen an, dass diese Lösung sicherstelle, dass interessierte Bürgerinnen und Bürger direkt zu den Informationen gelangen, die die Mandatsträger selbst zur Veröffentlichung freigegeben haben. Gleichzeitig werde eine Doppelstruktur vermieden und damit der Wartungsaufwand minimiert.

    Gemeinsamer Antrag der Opposition

    Den Änderungsantrag unterzeichneten Peter Reinirkens für die SPD-Fraktion, Vicki Marschall und Sebastian Pewny für die Grünen sowie Wiebke Köllner und Horst Hohmeier für die Linke.

  • Die PARTEI will Grönland für Bochum annektieren

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Das fraktionslose Ratsmitglied Arnim Backs von Die PARTEI hat eine satirische Anfrage zur Annexion Grönlands durch die Stadt Bochum eingereicht. Die Begründung: Kompensationsflächen für gefällte Bäume und neue Beschäftigungsmöglichkeiten für städtische Ordnungskräfte.

    Satirische Anfrage mit politischer Spitze

    In einer für den 5. Februar 2026 terminierten Ratssitzung stellt Arnim Backs die Frage, ob die Stadtverwaltung „alle notwendigen Schritte einleiten“ kann, um Grönland zu annektieren, „solange der orange Mann noch mit anderen Dingen (Venezuela, Iran, Panama) beschäftigt ist“.

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    Kreative Begründung für den Vorstoß

    Die Partei begründet ihren Vorschlag mit mehreren Punkten: Bochum benötige dringend Kompensationsflächen für die „unglaublich vielen Bäume“, die durch Neubauprojekte gefällt wurden, da „das Münsterland bald voll“ sei. Zudem seien die städtischen Ordnungskräfte nur beim Weihnachtsmarkt und über Silvester ausgelastet.

    Wirtschaftliche und strategische Überlegungen

    Als weitere Argumente führt Backs die in Grönland vorhandenen „bunten Metalle, seltene Erden und Omega-3-Fettsäuren“ an, die für Bochum als „zukünftigen Na(h)to(d)-Standort“ benötigt würden. Das kühle Klima eigne sich zudem für kostengünstige Serverfarmen auf dem „Weg in die digitale Souveränität“.

    Umbenennung in „Grön(emeyer)land“ geplant

    Den Höhepunkt der satirischen Anfrage bildet der Vorschlag, Grönland in „Grön(emeyer)land“ umzubenennen, um den Bezug zu Bochum zu verdeutlichen. Die neue Nationalhymne sei damit „ebenfalls gesetzt“.

  • Ratsmitglied Zein-Draeger soll neuen Ausschussplatz erhalten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatEinstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages

    Nach einer Beanstandung durch den Oberbürgermeister muss die beratende Mitgliedschaft von Nadja Zein-Draeger im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration aufgehoben werden. Eine Gesetzesänderung macht die ursprüngliche Berufung rechtlich unmöglich.

    Oberbürgermeister beanstandet Ratsbeschluss

    Der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vom 20. November 2025 zur Ausschussbesetzung am 19. Januar 2026 gemäß § 54 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW beanstandet. Grund ist eine Änderung des Kommunalrechts, die seit November 2025 in Kraft ist.

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    Gesetzesänderung schränkt Ausschussbesetzung ein

    Durch eine Gesetzesänderung vom 10. Juli 2025, die zum 1. November 2025 wirksam wurde, ist § 27 der Gemeindeordnung NRW neu gefasst worden. Die neue Regelung erlaubt es nicht mehr, sachkundige Bürger in Ausschüsse zu berufen – sie werden in der Vorschrift nicht mehr erwähnt. Stellvertretende Mitglieder müssen ebenfalls Ratsmitglieder sein.

    Ausweichlösung für beratende Mitgliedschaft

    Da der Rat am 20. November 2025 einstimmig beschlossen hatte, dass ein Ratsmitglied zwei Ausschüssen als Mitglied mit beratender Stimme angehören kann, soll Nadja Zein-Draeger nun eine beratende Mitgliedschaft in einem anderen Ausschuss angeboten werden.

    Entscheidung am 5. Februar

    Der Rat wird am 5. Februar 2026 über die neue Ausschussbesetzung entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, zunächst die bisherige beratende Mitgliedschaft im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration aufzuheben und dann gemäß § 58 Abs. 1 Satz 11 der Gemeindeordnung NRW eine neue beratende Mitgliedschaft zu beschließen. Welcher Ausschuss dies sein wird, ist in der Vorlage noch nicht festgelegt.

    Die Maßnahme hat keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.

  • Grüne nominieren Kandidaten für Wahlausschuss

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Grünen-Fraktion im Rat hat einen Änderungsantrag zur Besetzung des Wahlausschusses eingereicht. Birte Caspers-Schäfer soll als Beisitzerin gewählt werden, mit Claudia Rausch als persönlicher Stellvertretung.

    Nominierung zur Ratssitzung

    Für die Ratssitzung am 5. Februar 2026 haben die Grünen einen Änderungsantrag zu TOP 1.7 eingereicht, der die Bildung des Wahlausschusses der Stadt betrifft. Der Antrag wurde am 27. Januar 2026 von den Fraktionsvorsitzenden Vicki Marschall und Sebastian Pewny an Oberbürgermeister Jörg Lukat übermittelt.

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    Personelle Besetzung

    Der Rat soll beschließen, Birte Caspers-Schäfer als Beisitzerin in den Wahlausschuss zu wählen. Als ihre persönliche Stellvertretung ist Claudia Rausch vorgesehen. Beide Kandidatinnen gehören der Grünen-Fraktion an.

    Wahlausschuss-Funktion

    Der Wahlausschuss ist ein wichtiges kommunales Gremium, das für die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen auf städtischer Ebene zuständig ist. Die Besetzung des Ausschusses erfolgt durch Beschluss des Rates.

  • Verwaltung antwortet zu Bochum-Fonds: Gemischte Bilanz bei geförderten Projekten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    27.03.2026Rechnungsprüfungsausschussnoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat Fragen der AfD-Fraktion zum Bochum-Fonds beantwortet. Während einige Projekte erfolgreich liefen, wurde ein 25.000-Euro-Projekt für eine Kita-Gartenparzelle nie umgesetzt. Die Lastenräder kommen auf 29.000 Kilometer Fahrleistung.

    Die Stadt hat detailliert über den Erfolg verschiedener Bochum-Fonds-Projekte Auskunft gegeben. Die Antwort der Verwaltung zeigt ein differenziertes Bild der seit 2021 geförderten „bürgerschaftlichen“ Projekte.

    Lastenräder mit hoher Nutzung

    Das 2021 mit 15.000 Euro geförderte Elektrolastenrad mit Anhänger ist weiterhin über das Sharingsystem www.bosela.de ausleihbar. Eine genaue Aufschlüsselung der jährlichen Ausleihzahlen kann die Verwaltung nicht liefern, da weder ein Fahrtenbuch geführt noch eine systematische Datenerfassung vorgesehen war. Die ermittelte Gesamtleistung der geförderten Räder beträgt jedoch rund 29.000 Kilometer.

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    Kita-Gartenprojekt nie realisiert

    Das mit 25.000 Euro geplante Projekt einer Kleingartenparzelle für Kinder einer integrativen Kita wurde nach dem Beschluss des Entscheidungsgremiums zurückgezogen. Die Kita-Einrichtung setzte das Vorhaben aus organisatorischen Gründen nicht um. Daher wurden keine Fördermittel ausgezahlt und es fanden keine geplanten Aktionen oder Feste statt.

    Erfolgreiche Workshop-Reihe in „Bibliothek der Dinge“

    Positiv verlief hingegen das 2022 mit 16.900 Euro geförderte Workshop-Programm der „Bibliothek der Dinge“. Trotz Corona-Schutzmaßnahmen konnten alle zwölf geplanten monatlichen Workshops durchgeführt werden – von Siebdrucken über Filzen bis hin zur Entwicklung eines Saatgut-Tauschregals. Die Teilnehmerzahl lag zwischen fünf und zwölf Personen pro Termin. Aus der Initiative heraus entstand auch ein erfolgreicher Adventsbasar.

    VR-Systeme für Sportjugend im Einsatz

    Für die Sportjugend im Stadtsportbund wurden 2023 mit 25.000 Euro VR-Brillen, Icaros-Systeme, Blaze Pods und iMo-Lern-Cubes angeschafft. Die Geräte kamen bei verschiedenen Veranstaltungen zum Einsatz, darunter Digitaltage an Schulen und Sportfeste. 2023 fanden fünf dokumentierte Aktionen statt, 2024 waren es sechs und 2025 eine. Alle Geräte sind laut Verwaltung noch funktionsfähig.

    Eine Vollzeitstelle für Fondsverwaltung

    Die Organisation und Verwaltung des Bochum-Fonds obliegt bei der Bochum Marketing GmbH einer Vollzeitstelle als zentraler Projektleitung. Ergänzend erbringen Mitarbeitende aus Quartiersmanagement, Kommunikation und Buchhaltung abteilungsübergreifende Unterstützung.

  • AfD-Fraktion nominiert Vertreterinnen für Kommunale Gesundheitskonferenz

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die AfD-Fraktion im Stadtrat hat einen Änderungsantrag zur Besetzung der Kommunalen Gesundheitskonferenz eingereicht. Cornelia Heitmann soll als Vertreterin und Xenia Müller als Stellvertreterin entsandt werden.

    Personalvorschlag für Gesundheitsgremium

    Mit einem Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 2.2 der zweiten Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses schlägt die AfD-Fraktion ihre Kandidatinnen für die Kommunale Gesundheitskonferenz (KGH) vor.

    Als Vertreterin soll Cornelia Heitmann, die als Ratsmitglied und Fraktionsgeschäftsführerin der AfD-Fraktion fungiert, in das Gremium entsandt werden. Als Stellvertreterin ist Xenia Müller vorgesehen.

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    Verfahren im Ausschuss

    Der Änderungsantrag bezieht sich auf die Beschlussvorlage 20252546 zur Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in die Kommunale Gesundheitskonferenz. Das Dokument ist an Oberbürgermeister Jörg Lukat adressiert und datiert vom 27. Januar 2026.

  • Die Linke schlägt Delegierte für NRW-Städtetag vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Linksfraktion im Rat hat einen Änderungsantrag zur Benennung von Delegierten für die diesjährige Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen eingereicht. Horst Hohmeier und Carolin Paskuda sollen die Stadt vertreten.

    Personalvorschlag für Städtetag-Versammlung

    Mit ihrem Änderungsantrag zur 4. Ratssitzung am 5. Februar schlägt die Fraktion „Die Linke im Rat“ vor, Horst Hohmeier als stimmberechtigten Delegierten für die ordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages NRW zu benennen. Die Versammlung findet vom 9. bis 10. Juni 2026 in Oberhausen statt.

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    Paskuda als Stellvertreterin vorgesehen

    Zusätzlich soll Carolin Paskuda als Gast teilnehmen und gegebenenfalls als Stellvertreterin für Horst Hohmeier fungieren. Der Änderungsantrag wurde von den Fraktionsmitgliedern Wiebke Köllner und Horst Hohmeier unterzeichnet und richtet sich an Oberbürgermeister Jörg Lukat.

    Der Rat wird über diesen Personalvorschlag in seiner nächsten Sitzung entscheiden.

  • CDU beantragt Besetzung des neuen Wahlausschusses

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026Ratnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt hat einen Änderungsantrag zur Bildung des Wahlausschusses eingereicht. Für die neue Wahlperiode sollen Julian Meischein und Fee Roth als Beisitzer sowie Dr. Daniel Obitz und Dr. Katrin Augustinowski-Schary als deren persönliche Stellvertretungen gewählt werden.

    Personalvorschläge für den Wahlausschuss

    Die CDU-Fraktion schlägt dem Rat der Stadt für die Besetzung des Wahlausschusses zwei Beisitzer mit ihren jeweiligen persönlichen Stellvertretungen vor. Als erste Beisitzerin soll Julian Meischein gewählt werden, dessen persönliche Stellvertretung Dr. Daniel Obitz übernehmen würde. Für den zweiten Beisitzerposten nominiert die Fraktion Fee Roth mit Dr. Katrin Augustinowski-Schary als deren persönliche Stellvertretung.

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    Neubesetzung zur neuen Wahlperiode

    Der Änderungsantrag begründet den Vorschlag damit, dass zur neuen Wahlperiode der Rat der Stadt einen neuen Wahlausschuss wählen muss. Der Antrag ist für die Ratssitzung am 5. Februar 2026 als Tagesordnungspunkt 1.7 vorgesehen und wurde am 3. Februar 2026 vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Karsten Herlitz eingereicht.